Deutschland

Krankenkassen: Jede zweite Krankenhaus-Abrechnung ist fehlerhaft

Lesezeit: 1 min
08.05.2019 09:47
Den gesetzlichen Krankenversicherungen zufolge ist jede zweite Krankenhausabrechnung fehlerhaft. Doch die Kliniken wehren sich.
Krankenkassen: Jede zweite Krankenhaus-Abrechnung ist fehlerhaft

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Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) fordern Neuregelungen, um Fehler bei Krankenhausabrechnungen stärker zu vermeiden. Im Jahr 2017 sei jede zweite geprüfte Abrechnung falsch gewesen, erklärte der GKV-Spitzenverband  in Berlin. Kliniken hätten deshalb 2,8 Milliarden Euro an Kassen zurückzahlen müssen - bei Gesamtausgaben für Krankenhausbehandlungen in jenem Jahr von 74,9 Milliarden Euro. Zuerst berichtete die Neue Osnabrücker Zeitung über die Vorkommnisse.

GKV-Vizevorstandschef Johann-Magnus von Stackelberg sprach sich für eine Art Schwarze Liste aus, “um zwischen falsch und korrekt abrechnenden Krankenhäusern klar zu unterscheiden”, so von Stackelberg. Daneben bedürfe es “gesetzlicher Regelungen”, um notorische Falschabrechner zu bestrafen. Bisher zögen fehlerhafte Rechnungen keine Konsequenzen für Krankenhäuser nach sich. 

“Wir wollen, dass alle Krankenhausleistungen gut und fair vergütet werden. Das bedeutet aber auch, dass wir kein Geld für falsche Krankenhausabrechnungen ausgeben. Zugleich sollte der bürokratische Aufwand für alle Beteiligten so gering wie möglich sein“, führt von Stackelberg aus.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) warf dem GKV-Spitzenverband “billige Polemik” vor. Ständige falsche Behauptungen, dass es sich bei einer Rechnungskürzung um Falschabrechnungen handele, seien unerträglich. 

“Wenn die Kassen davon sprechen, dass jede zweite geprüfte Rechnung einen Fehler enthielte, bedeutet dies im Umkehrschluss, dass bei einer Prüfquote von 15 Prozent weit über 90 Prozent der Rechnungen korrekt sind. Bei den beanstandeten Rechnungen handelt es sich massenhaft um medizinische Einschätzungsunterschiede und formale Kriterien, die von den Krankenassen zur Rechnungskürzung genutzt werden. Wollen sich die Krankenhäuser gegen diese Willkür wehren, müssten sie langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren durchführen. Aus diesem Grund handelt es sich bei den genannten 2,8 Milliarden Euro zu einem großen Teil um Resignationsmasse, weil die Kliniken den Klageweg nicht beschreiten”, so der DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.

Das Problem sei auf das Abrechnungssystem zurückzuführen, was die Krankenversicherungen auch wissen würden. “Die ständigen wissentlich falschen Behauptungen, dass es sich bei  Rechnungskürzung um Falschabrechnungen handelt, sind unerträglich. Wir haben ein Abrechnungssystem, das auf rund 35.000 OPS und 1.300 DRGs basiert. Vielfach sind die so genannten fehlerhaften Abrechnungen Ergebnis der Interpretation dieser Codes”, meint Baum.

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