In Zukunft können EU-Bürger Konten in Ländern eröffnen, ohne dort einen Wohnsitz zu haben. EU-Kommissar Michel Barnier will die Vergleichbarkeit der Kontogebühren im Euro-Raum vorantreiben. Zudem soll die neue Richtlinie den Wechsel des Zahlungskontos vereinfachen. Was die EU in einer Pressemitteilung als „Recht auf Zugang zu einem Basiskonto“ anpreist, dient in erster Linie den Großbanken, die ihre Produkte in ganz Europa anbieten und ihre Marktposition verstärken können.
Vor allem aber schafft es für in Bedrängnis geratene Großbanken die Möglichkeit des möglichst effizienten Zugriffs auf die Konten der Kunden im Falle einer notwendigen Zwangs-Enteignung.
EU-Kommissar Michel Barnier beschreibt es wie folgt:
Mit der Vereinfachung des Gebührenvergleichs und des Kontowechsels erhoffen wir uns zudem bessere Angebote der Banken und geringere Kosten. Der Vorschlag kommt auch der Finanzdienstleistungsbranche zugute, da zusätzliche Anreize für grenzüberschreitende Produktangebote und die Erschließung neuer Märkte gesetzt werden.
Die Abschaffung des Bargeldes wird weiter von der EU vorangetrieben (mehr dazu hier): „Jüngsten Studien zufolge haben in der EU jedoch rund 58 Millionen Verbraucher über 15 Jahre noch kein Zahlungskonto.“ Ohne Konto könnten die europäischen „Bürger nicht in vollem Umfang an der Gesellschaft teilnehmen“, heißt es weiter. Auch darf „die finanzielle Situation der betreffenden Person nicht als Grund für die Verweigerung eines Kontos“ angeführt werden.
Allerdings verfehle die Richtlinie den Bedarf der Bürger, sagte Stefan Marotzke von der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) den Deutschen Wirtschafts Nachrichten: „Viele Vorschläge widersprechen Verbraucherinteressen oder greifen Regelungen auf, die auf nationaler Ebene bereits existieren.“
Theoretisch kann im Sinne der Kommission bald jeder Bürger in allen 27 Ländern der EU so viele Konten eröffnen, wie er möchte. Die DK hat diesbezüglich „wesentliche Bedenken“, heißt es in einer Pressemitteilung: Es sei „unerlässlich, dass der jeweilige Antragsteller eine Verbindung zum EU-Mitgliedsstaat und zum Geschäftsgebiet des jeweiligen Kreditinstituts hat, in dem er ein Basiskonto eröffnen möchte. Diese Verbindung kann ein Wohnsitz, ein Arbeitsplatz oder ein Studienplatz sein.“
Zudem gebe es in Deutschland bereits ausreichende Transparenzregeln in Bezug auf die Kontoabrechnung und den Preis- und Leistungsvergleich:
Darüber hinaus ist der Ansatz eines reinen Preisvergleichs verfehlt, da den Kunden dadurch suggeriert wird, dass alle angebotenen Kontomodelle einen identischen Leistungsumfang haben und sich nur im Preis unterscheiden. Dies steht im Widerspruch zu der Empfehlung von Verbraucherschützern und auch eines aktuellen Kontovergleichs von Finanztest, bei der Auswahl des Kontomodells neben dem Preis auch den Leistungsumfang zu berücksichtigen. Zudem ist zu befürchten, dass der Ansatz Wettbewerbsverzerrungen zulasten derjenigen Institute bewirken wird, die weitergehende Leistungen anbieten.
Auch „der Kontowechsel funktioniert in Deutschland einfach und unproblematisch.“ Probleme auf nationaler Ebene in anderen Mitgliedstaaten sollten dort gelöst werden. „Für eine europäische Regulierung besteht kein Bedarf.“ Insbesondere der in dem Vorschlag geregelte grenzüberschreitende Kontowechsel (mit Datenweitergabe) gehe an den Verbraucherbedürfnissen vorbei, da in der Regel mit einem Wohnsitzwechsel ins Ausland auch sämtliche Daueraufträge gelöscht werden.
Es wird klar, dass die neue Richtlinie nur den Kreditinstituten dient. Und zwar vornehmlich den größten untern ihnen, da diese ihre Produktpalette über nationale Grenzen hinweg anbieten und kleinere Banken leichter verdrängen oder übernehmen können. Das ist keine Liberalisierung des Wettbewerbs, sondern Lobby-Politik der EU im Dienste der global agierenden Finanzwirtschaft.
In dieser Hinsicht verfolgt vor allem Michel Barnier offenbar eine klare Agenda - wie man an der nicht erfolgten Zerstörung des Oligopols der Wirtschaftsprüfer neulich deutlich erkennen konnte. Barnier hatte zunächst in einem sogenannten Grünbuch angedeutet, dass die Big Four der Wirtschaftsprüfer - KPMG, Ernst & Young, Deloitte und PwC - in ihren abgeschotteten Märkten zur Öffnung gezwungen werden sollten. Schließlich hatten faktisch alle Wirtschaftsprüfer bei der Kontrolle der Banken in der Krise versagt (hier). Neulich war bekanntgeworden, dass KPMG sogar in einen unappetitlichen Insider-Handel verstrickt ist (hier).
Doch nach intensivem Lobbying in Brüssel sind alle Maßnahmen, den Markt der kleinen, unabhängigen Wirtschaftsprüfer zu fördern, aus den EU-Vorschlägen verschwunden: Die Großen können weitermachen wie bisher, nun allerdings mit dem offiziellen Segen der EU.
Es ist daher nur logisch, dass auch die großen Banken unter dem Schutz der EU agieren dürfen. Mit der Banken-Union (hier) wird schließlich auch geregelt werden, dass alle europäischen Bank-Kunden zur Bankenrettung herangezogen werden.
Da möchte man dann ja auch wirklich überall ein Konto haben, von dem die Zwangs-Abgabe auch zügig abgebucht werden kann.
Too big to fail bleibt aus Sicht der EU ein alternativloses und daher förderwürdiges Geschäftsmodell. Es gibt nun auch ein Grundrecht auf die Zwangs-Abgabe - für die Banken.