Deutschland

Datenschutz: Ministerium verbietet Lehrern Facebook-Nutzung

Das Land Baden-Württemberg weist seine Lehrer in einem Rundschreiben darauf hin, dass Soziale Medien nicht für Unterrichtszwecke verwendet werden dürfen. Begründet wird das mit dem fehlenden Datenschutz bei Facebook und Co.
23.07.2013 23:38
Lesezeit: 1 min

Das baden-württembergische Kultusministerium hat offenbar kein Vertrauen in Soziale Netzwerke. Die Kommunikation zwischen Lehrern und Schülern zu Organisationszwecken oder für das Bereitstellen von Unterrichtsmaterial via Soziale Medien wird komplett untersagt.

Das geht aus einer „Handreichung“ des Ministeriums an alle Schulen des Bundeslandes hervor. „Aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die Verwendung von Sozialen Netzwerken für die dienstliche Verarbeitung personenbezogener Daten generell verboten“, heißt es darin. Kurznachrichten, Chatfunktion, Blogs, Foren oder Gruppen sind damit für den Unterricht tabu. Problematisch sei vor allem, wenn Schüler ohne eigenen Account von relevanten Informationen ausgeschlossen bleiben. Die oftmals komplizierte Rechtsordnung verbietet darüber hinaus aber auch die Installation von Zustimmungs-Buttons („Like“) auf Schul-Homepages.

Was die Schüler nach wie vor dürfen: schulische „Fanpages“ anlegen – obwohl auch das rechtlich umstritten ist. Im Unterricht wiederum dürfen dem Papier zufolge Soziale Netzwerke dazu genutzt werden, „Funktionsweise, Vorteile, Nachteile, Risiken usw. pädagogisch aufzuarbeiten“.

Die datenschutzrechtliche Sorge des Gesetzgebers gilt in erster Linie den USA. So heißt es in einem weiteren Abschnitt des Rundschreibens:

„Generell ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der schulischen Arbeit auf Sozialen Netzwerken von Anbietern unzulässig, soweit deren Server außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes betrieben werden, es sich um US-Amerikanische Unternehmen handelt oder ein Zugriff von außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes möglich ist. Der Grund dafür ist, dass die dortigen Datenschutzstandards nicht mit deutschen und europäischen Datenschutzstandards in Einklang stehen. Ferner sind die AGBs bzw. Nutzungsbedingungen nicht mit dem deutschen Datenschutzrecht zu vereinbaren.“

Für Lehrkräfte bietet die Nutzung der Sozialen Netzwerke für die Organisation ihres Unterrichts eigentlich viel Potential. Ab einem gewissen Alter ist die Nutzung von Anwendungen wie Facebook, Google+, Studi VZ oder Twitter für Schüler heute Standard. Der Informationsaustausch auch zu schulischen Zwecken erfolgt relativ unkompliziert.

Das baden-württembergische Kultusministerium will ihr Rundschreiben denn auch in erster Linie als Orientierungshilfe verstanden wissen. Man wolle einen Überblick über die geltende Rechtslage liefern, „weil bei Lehrern und Erziehungsberechtigten oft große Unsicherheit darüber besteht, was erlaubt ist und was nicht“, sagte Ministeriums-Sprecherin Christine Sattler den Deutschen Wirtschafts Nachrichten. Dass das Papier gerade jetzt während der weitreichenden Datenschutz-Debatte veröffentlicht wurde, sei reiner Zufall. Zur Frage der Umsetzung des Verbots sagte Sattler: „Wir vertrauen auf die Schulen, dass sie die geltenden Regeln beherzigen.“

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