Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) gewährt nur in seltenen Fällen Ausnahmeregelungen bei den Sicherheiten für konzerninterne Kreditgeschäfte. Die deutsche Kreditwirtschaft hat dies in einer Pressemitteilung kritisiert. Die in den EU-Vorgaben vorgesehenen Wahlrechte müssten auch genutzt werden, heißt es darin.
Bei diesen „Wahlrechten handelt es sich um Optionen für die Mitgliedsstaaten (BMF) und die nationalen Aufseher (BAFin), Regelungen in der ein oder anderen Richtung für die nationalen Institute anzuwenden“, sagte Stefan Marotzke, Pressesprecher des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, den Deutschen Wirtschafts Nachrichten.
Danach dürfen Mitgliedstaaten Kredite an Unternehmen der gleichen Institutsgruppe vergeben, ohne diese auf die Großkreditobergrenze anrechnen zu müssen. „Dies geschieht bei unserem aktuellen Thema in der sogenannten Großkredit- und Millionenkreditverordnung, leider aber strenger, als die EU dies zulässt“, sagte Marotzke.
Diese Obergrenze liegt bei 25 Prozent der anrechenbaren Eigenmittel, also dem Kernkapital und den Teilen des Ergänzungskapitals. Kreditinstitute dürfen maximal bis zu dieser Grenze Risiken eingehen. „Risiken, die diese Grenze überschreiten, müssen vom Eigenkapital abgezogen werden. Damit verringert sich die Möglichkeit, Kredite an andere Kunden zu vergeben“, sagte Marotzke den Deutschen Wirtschafts Nachrichten.
Die EU gewähre in solchen Fällen Ausnahmen, weil „die Risiken innerhalb von Konzern- oder Verbundstrukturen materiell anders zu bewerten“ seien, als eine Kreditvergabe an andere Adressen. Die EU Bankenverordnung (CRR) erlaubt diese Befreiungsmöglichkeiten auch für „Risikopositionen gegenüber ausländischen Mutterunternehmen bzw. Töchtern“, sagte Marotzke.
Durch die spärliche Gewährung dieser Ausnahmeregelung durch den Finanzminister entstünden den Banken „erhebliche Wettbewerbsverzerrungen gegenüber den USA und anderen Mitgliedstaaten der EU“. Um Nachteile für den deutschen Finanzplatz zu verhindern, sollten die in das EU-Regelwerk aufgenommenen Ausnahmemöglichkeiten auch in Deutschland gelten.
Wie die Finanzministerien anderer Länder diese konzerninternen Befreiungsmöglichkeiten anwenden will, konnte die Deutsche Kreditwirtschaft nicht beantworten. Auch der wirtschaftliche Schaden, der den deutschen Banken dadurch entsteht, kann nicht beziffert werden.
Deutsche Banken haben teilweise viel zu aufgeblähte Bilanzen. Allen voran die Deutsche Bank muss Assets in Milliardenhöhe veräußern, um wieder auf solide Finanzen blicken zu können. Hinzu kommt, dass immer mehr Sparer ihr Geld lieber in Immobilien stecken, als es auf dem Konto zu lassen (mehr hier).