Politik

EU-Parlament will Rechte der Nationalstaaten zu Schengen beschneiden

Mit einer „scharfen Maßnahme“ will das EU-Parlament die Innenminister dazu zwingen, in der Schengen-Frage nationale Interessen zugunsten der großen EU-Idee zurückzustellen. Die Innenminister wollten die Möglichkeit von vorübergehenden Grenzkontrollen innerhalb des Schengen-Raumes einführen. Das EU-Parlament reagiert mit seiner schärfsten Waffe: Martin Schulz will nicht mehr mit den Innenministern reden.
14.06.2012 23:31
Lesezeit: 1 min

Das EU-Parlament stoppt die Verhandlungen mit den EU-Innenministern, wie Parlamentspräsident Martin Schulz am Donnerstag bekannt gab. Grund für diesen Schritt sind die neuesten Beschlüsse der EU-Innenminister zu Grenzkontrollen im Schengen-Raum. Die Innenminister hatten beschlossen, dass die Freizügigkeit innerhalb der EU in bestimmten Fällen eingeschränkt werden könne. Zu diesen Fällen gehört beispielsweise die Gefährdung des Schengen-Raums durch Flüchtlinge. Das EU-Parlament sollte nach dem Gesetzesentwurf keinerlei Mitspracherecht haben. Demnach würden die einzelnen Mitgliedsstaaten diese Entscheidung selbst treffen können. Zuvor hatte die EU-Kommission allerdings gefordert, das auf europäischer Ebene gemeinsam zu besprechen.

Als einen „Schlag ins Gesicht der parlamentarischen Demokratie“ bezeichnet Schulz das Verhalten der Minister. Das Parlament habe nun zwar zu einer „scharfen Maßnahme“ gegriffen. Doch diese sei nötig, da die Entscheidung nicht hinnehmbar sei. Aus Protest blockiert das EU-Parlament nun mehrere Gesetzesentwürfe der EU. Dazu gehören, nach Berichten der Nachrichtenagentur AFP, Gesetze im Bereich des Inneren und der Justiz, die die Verwendung von Fluggastdaten, die Zusammenarbeit bei Strafverfolgung und Bekämpfung der Internetkriminalität sowie die EU-Mittel für die Innere Sicherheit betreffen.

Erst mit der Zustimmung des EU-Parlaments können diese Gesetze verabschiedet werden. Auf diese Weise versucht es die Innenminister zu zwingen, dem Parlament doch noch Mitsprache zu gewähren. Kommt es zu keiner Einigung, soll der Streit vor dem Europäischen Gerichtshof geklärt werden.

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