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Urteil: Abgeordnete sind der Öffentlichkeit keine Rechenschaft schuldig

Lesezeit: 1 min
15.09.2013 03:23
Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat entschieden: Die Abgeordneten unterliegen nur ihrem Gewissen - und dürfen nicht von der Öffentlichkeit kontrolliert werden. Das Urteil stellt die Demokratie auf den Kopf.
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Das Oberverwaltungsgericht Berlin kippte ein Urteil, dass der Öffentlichkeit die Kontrolle der Abgeordneten des Bundestages über die Verwendung der Sachleistungspauschale zugestand. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts folgte der Argumentation des Bundestags: Abgeordnete seien durch das freie Mandat nur ihrem Gewissen über Rechenschaft schuldig und dürften keinerlei Kontrolle unterstehen. Im Landespressegesetz gäbe es keinen Auskunftsanspruch, der in diesem Fall greift. Die im Grundgesetz verankerte Pressefreiheit garantiere nur einen „Minimalstandard“, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Es bestehe keine presserechtliche Auskunftspflicht, auch nicht auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) oder der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Damit hätte die Öffentlichkeit keine Möglichkeit mehr, einer Verschwendung von Steuermitteln nachzugehen. Abgeordnete unterstehen keinerlei Kontrolle und können die „Sachleistungspauschale“ weiterhin voll ausreizen.

Bereits im August forderte der Reporter Nikolaus Harbusch die Verwaltung des Bundestags dazu auf, ihm Auskunft zur Verwendung von Steuergeldern zu geben. Er wollte konkret wissen, welcher Abgeordnete im laufenden Jahr mehr als fünf Tablet-Computer bzw. ein Smartphone mit Hilfe der „Sachleistungspauschale“ erworben hatte. Der Bundestag verweigerte die Auskunft. Daraufhin zog Harbusch vor das Verwaltungsgericht Berlin.

Das Verwaltungsgericht entschied im Eilverfahren, dass der Journalist ein Anrecht auf die Auskunft hat. Der Bundestag könne sich nicht auf das freie Mandat der Abgeordneten berufen. Demnach sind die Abgeordneten nur ihrem Gewissen über Rechenschaft schuldig und können nicht vom Bundestag werden. Das Verwaltungsgericht wies darauf hin, dass gerade aufgrund des freien Mandats eine Kontrolle durch die Öffentlichkeit unerlässlich sei (mehr hier).

„Die Bundestagsverwaltung hält es für ihre Aufgabe, schlechte Presse von Abgeordneten und dem Haus fernzuhalten.“, sagte Harbusch bereits nach dem ersten Urteil. Darüber hinaus sieht er im Vorgehen des Bundestags eine Strategie, durch die sich viele Journalisten abwimmeln ließen.

Die Axel Springer AG erklärte, sie werde das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes nicht akzeptieren und plane, dagegen vorzugehen.


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