Deutschland

Hartz IV: Warum das Bundesverfassungsgericht harte Sanktionen verbietet

Hartz-IV-Kürzungen von 60 Prozent und mehr darf es seit November 2019 nicht mehr geben. 30 Prozent und weniger bleiben erlaubt, sollen aber abgemildert werden. Das hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden. Im Jahr 2018 wurden zahlreiche Hartz-IV-Empfänger sanktioniert.
17.01.2020 08:32
Aktualisiert: 17.01.2020 08:32
Lesezeit: 2 min
Hartz IV: Warum das Bundesverfassungsgericht harte Sanktionen verbietet
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts unterstützt die Bürger. (Foto: dpa) Foto: Uli Deck

Aus einem Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 geht hervor, dass drastische Kürzungen des Hartz4-Geldes durch die Jobcenter nicht zulässig sind. Monatelange Minderungen um 60 Prozent oder mehr seien mit dem Grundgesetz unvereinbar. Zulässig sind dem Urteil zufolge lediglich Kürzungen von bis zu 30 Prozent. Doch auch diese Sanktionen müssen abgemildert werden. Der Mensch dürfe nicht auf das schiere physische Überleben reduziert werden. Umgehend entbrannte eine Diskussion über eine Reform der Grundsicherung.

Die Jobcenter sanktionieren seit 2005 unkooperative Hartz-IV-Empfänger, indem sie ihnen den Geldhahn zudrehen. Wer ein Jobangebot ausschlägt oder eine Fördermaßnahme ablehnt, läuft Gefahr, dass ihm 30 Prozent des Regelsatzes gestrichen werden. Wer innerhalb eines Jahres mehrfach negativ auffällt, verliert bisher 60 Prozent oder sogar das gesamte Arbeitslosengeld II, auch die Kosten für Unterkunft und Heizung. Einmal verhängt, gilt eine Sanktion immer drei Monate, so die dpa.

Das werde den strengen Anforderungen der Verhältnismäßigkeit nicht gerecht, hatte Vizegerichtspräsident Stephan Harbarth bei der Urteilsverkündung gesagt. Der Gesetzgeber dürfe zwar “von Menschen verlangen, dass sie die Brücke in die Erwerbsarbeit beschreiten”, und zur Durchsetzung grundsätzlich auch Leistungsminderungen vorsehen. “Wenn er das im Bereich des grundrechtlich geschützten Existenzminimums sanktioniert, darf er aber nicht zu weit gehen”, so Harbarth. Die Sanktionen seien für die Betroffenen eine außerordentliche Belastung.

Der Hartz-IV-Satz für einen alleinstehenden Erwachsenen liegt seit dem 1. Januar 2020 bei 432 Euro.

Wie sehen die Hartz-IV-Sanktionen bisher aus?

Betroffene bekommen drei Monate weniger Geld. Wer ohne triftigen Grund einen Termin versäumt, büßt zehn Prozent des monatlichen Regelsatzes ein. Dieser liegt für alleinlebende Erwachsene bei 424 Euro (432 Euro ab 2020). In Karlsruhe ging es um die krasseren Fälle: Wer ein Jobangebot ausschlägt oder eine Fördermaßnahme abbricht, setzt 30 Prozent aufs Spiel. Beim zweiten Mal in einem Jahr sind es bisher 60 Prozent, beim dritten Mal entfällt das Arbeitslosengeld II komplett, samt Heiz- und Wohnkosten und Sozialversicherungsbeiträgen. Bei jungen Menschen unter 25 Jahren wird noch härter durchgegriffen.

Wie viele Menschen trifft das?

2018 haben die Jobcenter rund 904.000 Sanktionen verhängt, in gut drei Viertel der Fälle wegen nicht eingehaltener Termine. Um die gravierenderen Verfehlungen geht es bei knapp jeder fünften Sanktion. Weil es dieselbe Person auch mehrfach treffen kann, ist die Zahl der Betroffenen niedriger. Vergangenes Jahr waren es insgesamt 441.000. Damit waren 8,5 Prozent aller Hartz-IV-Empfänger mindestens einmal von einer Sanktion betroffen. Nach den Vergleichszahlen für den Monat Dezember wurden im Durchschnitt 109 Euro gestrichen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Kennzeichnung im Produktionstempo: Wie Brady die Industrie neu taktet

Produktionslinien laufen schneller denn je, doch die Rückverfolgbarkeit hinkt oft hinterher. Brady setzt genau hier an und zeigt, wie sich...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft IWF warnt: Schwieriger Weg zurück für die Weltwirtschaft
13.04.2026

Die Ölkrise infolge des Iran-Kriegs verändert die globale Konjunktur nachhaltig. Warum selbst im besten Fall kein schneller Aufschwung...

DWN
Finanzen
Finanzen Autofahren in Deutschland immer teurer: Warum das so ist und was Sie tun können
13.04.2026

Autofahren wird für viele Menschen in Deutschland immer kostspieliger. Steigende Spritpreise, höhere Versicherungen und teurere...

DWN
Politik
Politik Analyse: Irans Führer fordern Trump heraus – wer hat am meisten zu verlieren?
13.04.2026

Die USA und der Iran verhandelten stundenlang, erzielten jedoch in Islamabad keinen Durchbruch. Sowohl die Kontrolle über die Straße von...

DWN
Finanzen
Finanzen BYD-Aktienkurs steigt: Kommt jetzt der Durchbruch?
13.04.2026

Die BYD-Aktie sorgt mit einem frischen Kaufsignal und starkem Auslandsgeschäft für Aufsehen. Gleichzeitig drücken Margenprobleme im...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Entlastungspaket der Bundesregierung: Kritik vom IW an Kosten und Wirkung
13.04.2026

Steigende Energiepreise und Inflation setzen Haushalte und Unternehmen unter Druck. Die Regierung reagiert mit einem umfangreichen...

DWN
Technologie
Technologie Anthropic versetzte das US-Finanzministerium wegen der Sicherheit der Banken in Aufruhr
13.04.2026

Das neue KI-Modell des Unternehmens Anthropic hat sich als außergewöhnlich leistungsfähig bei der Suche und Ausnutzung von...

DWN
Technologie
Technologie BioNTech-Aktie: Investoren konkurrieren um neues mRNA-Projekt
13.04.2026

Die BioNTech-Gründer Ugur Sahin und Özlem Türeci planen ein neues Biotech-Unternehmen mit Fokus auf mRNA-Therapien, das bereits vor dem...

DWN
Finanzen
Finanzen VW-Aktie unter Druck: Schwache Verkaufszahlen belasten - in China ist VW dennoch wieder Spitzenreiter
13.04.2026

Der VW-Aktienkurs schwächelt angesichts rückläufiger Auslieferungen weltweit. Besonders China und die USA belasten die Entwicklung der...