Die Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) in das Bundeskabinett eingebracht. Damit hat die Bundesregierung die Einführung der E-Rezeptpflicht ab dem 1. Januar 2022 beschlossen. Diese Rezeptform soll ab diesem Zeitpunkt als Anwendung der sicheren Telematik-Infrastruktur (TI) gelten. Dies ist auch für mittelständische Unternehmen und Startups von wirtschaftlichem Interesse, weil die Bundesregierung dafür eine besondere IT-Infrastruktur erstellen muss, wo möglicherweise Aufträge erteilt werden.
Allerdings kommt für manche Politiker und Beobachter dieses Projekt überraschend. Denn aus ihrer Sicht wollte das Bundesgesundheitsministerium die E-Rezeptpflicht ab Januar 2022 eigentlich nie. Sie rechnen damit, dass das Gesetz im Bundestag noch auf Widerstand stoßen wird.
„Der Vorstoß von Minister Spahn verwundert mich, zumal das Bundesgesundheitsministerium bislang immer die Position vertreten hat, dass eine vollständige Abschaffung des Papierrezeptes nicht geplant sei“, sagte beispielsweise Sabine Dittmar (SPD). „Ich halte das Vorhaben für ambitioniert. Ich werde im parlamentarischen Verfahren genau hinterfragen und prüfen, wie trotz der sinnvollen Digitalisierung sichergestellt wird, dass durch E-Rezepte keine Hürden für ältere Menschen und weniger technikaffine Personengruppen aufgebaut werden“, so die Politikerin.
Tatsächlich sind viele Fragen in dem Gesetzentwurf überhaupt nicht geklärt: Denn werden Patientinnen und Patienten bis Anfang 2022 finanziell in der Lage sein, sich mobile Endgeräte zuzulegen, um an dem neuen System für E-Rezepte teilzunehmen? Außerdem ist nicht klar, ob das Internet in Deutschland bis zu diesem Zeitpunkt schnell genug sein wird, um das riesige Projekt abzuwickeln. Außerdem steht in den Sternen, ob das Netz flächendeckend zur Verfügung steht. Es sieht ganz danach aus, dass das letzte Wort in dieser Frage noch nicht gesprochen ist.