Die SPD-Vorsitzende Saskia Esken hat ihren Vorschlag einer einmaligen Vermögensabgabe gegen ein Gutachten verteidigt, das eine solche Maßnahme für womöglich nicht zulässig hält. «Die Vermögensabgabe steht ja in unserem Grundgesetz», sagte Esken am Freitag im ARD-«Morgenmagazin». Die Abgabe sei in den Anfangsjahren der Bundesrepublik bereits erhoben worden, fügte die Parteichefin hinzu. «Auch da hat sie schon der Verfassung entsprochen, und das wird sie auch weiterhin.»
Auch der Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch verwies auf das Grundgesetz. «Natürlich muss das dazugehörige Gesetz verfassungskonform gestaltet werden», sagte Bartsch der dpa am Freitag. Zuerst einmal sei die Erhebung einer einmaligen Vermögensabgabe aber eine Frage des politischen Willens. «Es ist klar, dass die Corona-Krise historisch teuer wird», sagte Bartsch. «Wenn wir eine faire Lastenverteilung der Krise wollen, brauchen wir eine einmalige Corona-Abgabe.»
Esken und Bartsch hatten beide bereits eine einmalige Vermögensabgabe zur Bewältigung der finanziellen Belastungen durch die Corona-Pandemie vorgeschlagen. Einem Bundestagsgutachten zufolge ist das aber womöglich nicht zulässig. Es gebe Zweifel daran, ob die Pandemie als Grund für einen solchen Zugriff auf das Vermögen der Bürger ausreiche, schreibt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags.