Beschäftigte, die wegen der Corona-Krise in Kurzarbeit gehen müssen, sollen weitere Hilfen bekommen. Das Kurzarbeitergeld soll bei längerem Bezug befristet auf bis zu 80 Prozent des letzten Nettolohns erhöht werden - bei Menschen mit Kindern auf bis zu 87 Prozent. Bisher sind es 60 oder 67 Prozent. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Entwurf eines Gesetzespakets von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Das Arbeitslosengeld soll demnach länger zu bekommen sein.
Das Paket geht wiederum auf einen Beschluss der Koalitionsspitzen von vergangener Woche zurück. Nach Angaben aus der CSU sollen diese Änderungen bis Mitte Mai im Bundestag beschlossen werden. Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner, Wirtschaftsminister Peter Altmaier (beide CDU) sowie Innenminister Horst Seehofer (CSU) verlangen eine weitere befristete Anpassung der Hinzuverdienstmöglichkeiten beim Kurzarbeitergeld für systemrelevante Branchen und Berufe wie die Landwirtschaft. Die wesentlichen Beschlüsse:
KURZARBEITERGELD: Das Kurzarbeitergeld wird für diejenigen, die Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem vierten Monat des Bezugs auf 70 Prozent beziehungsweise 77 Prozent für Haushalte mit Kindern erhöht. Ab dem siebten Monat folgt dann eine weitere Anhebung auf 80 Prozent beziehungsweise 87 Prozent des pauschalierten Netto-Entgelts. Dies gilt längstens bis 31. Dezember 2020. Die Hinzuverdienstmöglichkeiten werden für Arbeitnehmer in Kurzarbeit vom 1. Mai bis zum 31. Dezember bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens erweitert.
ARBEITSLOSENGELD: Aufgrund der derzeit geringen Aussichten auf dem Arbeitsmarkt soll das Arbeitslosengeld für diejenigen um drei Monate verlängert werden, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai 2020 und dem 31. Dezember 2020 enden würde. Die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes sowie die Verlängerung beim Arbeitslosengeld kostet die Bundesagentur für Arbeit (BA) zusammen zusätzliche gut 2,6 Milliarden Euro. Dem stehen den Angaben zufolge Minderausgaben in der Grundsicherung für Arbeitsuchende von schätzungsweise rund 120 Millionen Euro (Kurzarbeitergeld) beziehungsweise 530 Millionen Euro (Arbeitslosengeld) gegenüber.
WAISENRENTEN: Es soll sichergestellt werden, dass Waisenrenten auch dann weitergezahlt werden, wenn bedingt durch die Corona-Pandemie Ausbildungen und Freiwilligendienste später als üblich beginnen.
Heil erklärte: "Die aktuelle Situation der Covid-19-Pandemie stellt uns auch in den kommenden Monaten noch vor große Herausforderungen. Schon unser erstes Sozialschutz-Paket hat den Menschen in Deutschland schnell geholfen. Mit dem Andauern der Pandemie wird deutlich, wo weitere Unterstützung nötig ist."
Klöckner, Altmaier und Seehofer verlangten vor allem mit Blick auf die Landwirtschaft in einer gemeinsamen "Protokollerklärung" zum sogenannten Sozialschutz-Paket II eine weitere bis Ende Oktober 2020 befristete Anpassung der Hinzuverdienstmöglichkeiten beim Kurzarbeitergeld für systemrelevante Branchen und Berufe. Werde während des Bezugs von Kurzarbeitergeld eine andere Tätigkeit in systemrelevanten Branchen und Berufen aufgenommen, "soll das daraus erzielte Entgelt nicht dem Ist-Entgelt hinzugerechnet werden", verlangen die Ressortchefs. Es sei erforderlich und deshalb ratsam, dies im parlamentarischen Verfahren aufzugreifen.
Die drei Minister argumentierten, "da das Kurzarbeitergeld von 67 Prozent stufenweise auf maximal 87 Prozent steigt, verringern sich die Anreize für die Aufnahme einer zusätzlichen, vorübergehenden Beschäftigung. In der Landwirtschaft besteht aber ein erheblicher Bedarf an Arbeitskräften, der angesichts der Einreisebeschränkungen für ausländische Saisonarbeitskräfte nicht wie bisher gedeckt werden kann."
Und weiter heißt es: "Wir müssen daher die Arbeitsmöglichkeiten für einheimische Kräfte in der Landwirtschaft weiterhin attraktiv halten. Was nicht gesät, gepflanzt, geerntet und transportiert wird, fehlt im Lebensmitteleinzelhandel zur Versorgung der Bevölkerung."
Der sozialpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Stephan Stracke, wies darauf hin, dass nach dem Gesetzespaket "Kinder und Schüler, die auf existenzsichernde Leistungen angewiesen sind, auch bei der pandemiebedingten Schließung von Kita und Schule weiter ein warmes Mittagessen erhalten". Zudem soll die stärkere Nutzung etwa von Videokonferenzen vor den Arbeits- und Sozialgerichten ermöglicht werden.