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Das Corona-Hilfsprogramm der EU: Willkommen in der grünen Planwirtschaft der Funktionäre

Lesezeit: 6 min
09.05.2020 12:13
Vollmundig wird in Brüssel ein Corona-Hilfsprogramm im Umfang von 1,5 Billionen Euro angekündigt. Bei Licht betrachtet stellt sich heraus: Das Unterfangen ist vollkommen unsicher – wahrscheinlich sogar wirkungslos – und dürfte die Kontrolle des Funktionärsapparats der EU über die Wirtschaft deutlich stärken.
Das Corona-Hilfsprogramm der EU: Willkommen in der grünen Planwirtschaft der Funktionäre
Die Grünen-Vorsitzenden Annalena Baerbock und Robert Habeck. (Foto: dpa)

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In diesen Tagen quälen sich die EU-Spitzen, um ein Förderprogramm von 1.500 Milliarden auf die Beine zu stellen, das die Wirtschaftskrise im Gefolge des Corona-Stillstands bekämpfen soll. Das klingt im ersten Moment nicht schlecht, doch schon müssten europaweit die Alarmglocken schrillen: Das Programm würde die EU-Kommission verwalten. Also jene Institution, die schon bisher in zahlreichen Förderprogrammen eine komplizierte und zeitraubende Abwicklung betreibt und meist das angestrebte Ziel nicht erreicht. Aber es kommt noch schlimmer: Die EU-Kommission hat sich dem „Green Deal“ verschrieben und da bietet sich das Corona-Sanierungsprogramm als Gelegenheit für die Umsetzung an: Geld sollen nur Firmen bekommen, die umweltfreundlich wirtschaften. Und ob ein Unternehmen umweltfreundlich und daher förderungswürdig ist, würden Beamte in Brüssel und in den Mitgliedstaaten nach Prüfung der Abläufe in den Betrieben entscheiden. Bleibt es dabei, werden die 1.500 Milliarden kaum zur Erholung der Wirtschaft beitragen, so wie jedes Jahr Milliarden an Fördergeldern von der EU-Kommission zunichte verwaltet werden.

Die Grünen streben eine zentral gelenkte Staatswirtschaft an

Die grünen Wirtschaftstheoretiker nehmen nicht zur Kenntnis: Ein Unternehmen wird von der Betriebsleitung geführt und nicht von Beamten in irgendwelchen Zentralen verwaltet. Alle Versuche einer zentralen Planwirtschaft sind gescheitert, weil es unmöglich ist, zahllose Unternehmen von außen zu steuern. Aber genau das ist das Grundprinzip der neuerdings so viel gerühmten grünen „Kreislaufwirtschaft“: Es geht dabei nicht nur, wie viele meinen, um Müllvermeidung und Müllverwertung, sondern auch um Eingriffe in das Management der Unternehmen durch Umwelt-Beamte.

Die einzige Möglichkeit, Umweltschutz zu betreiben, ist die Festlegung von Normen, die bestimmen wieviel Schadstoffe eine Firma abgeben darf. Wie die Einhaltung umgesetzt wird, ist Sache des Betriebs und nicht einer staatlichen Bürokratie. Diese hat nur den Ausstoß zu kontrollieren und bei Verletzung der Regeln einzugreifen.

Der Aufschwung kann nicht über Firmenkredite finanziert werden

Aber nicht nur die Grünen wollen das 1.500-Milliarden-Programm bestimmen. Die Finanzpolitiker erweisen sich auch nicht als hilfreich und produzieren ein weiteres Problem: Sollen die Mittel als nicht rückzahlbare Zuschüsse oder als Kredite vergeben werden? Diese Frage dürfte nicht einmal gestellt werden. Die betroffenen Unternehmen verlieren durch den Corona-Stillstand seit Wochen gigantische Beträge und sind folglich entweder dramatisch geschwächt oder vollends pleite. Kredite würden nur eine zusätzliche Belastung ergeben, die jede Erholung erschwert bis unmöglich macht. Wenn man helfen will, dann sollen die Finanzämter anhand der vergleichbaren Umsätze und Gewinne in den Vorperioden den Corona-Verlust ermitteln und eine entsprechende Schadenersatzleistung auszahlen.

Der Weg zu Förderungen der EU ist ein frustrierender Hürdenlauf

Um zu erkennen, dass der Weg in die Wiederbelebung der Wirtschaft nicht über die Förderämter der EU-Kommission führen kann, muss man nicht die neuen Ideen der Grünen und der Finanzpolitiker bewerten. Es genügt zu sehen, wie die seit Jahren betriebenen Förderungen nicht funktionieren. Das prominenteste Beispiel liefert die Landwirtschaft, aber auch in der Regionalpolitik und in der Forschungs- und Investitionsförderung kommen quälende, mühsame Praktiken zur Anwendung.

Kein Wunder, dass sich europaweit Förderungs-Experten etabliert haben, die vor allem wissen, wie man ein EU-Formular auszufüllen hat. Schon der Antrag bildet nämlich die erste Hürde, da ein Fehler beim Ausfüllen die Aktion prompt beendet. Findet das Formular Gnade vor den Augen des ersten Adressaten in der Förderbürokratie, dann gibt es vorerst keine Ablehnung, aber eine länger dauernde Prüfung, die sich auch als Endstation erweisen kann. Hat man diese Runde gewonnen, werde, so vermeint der Optimist, das ersehnte Geld fließen. Weit gefehlt. Zu klären ist, wie hoch der förderbare Prozentsatz gemessen an den Gesamtkosten ist, ob es sich um ein komplett neues Projekt handelt, ob die betreffende EU-Stelle allein die Finanzierung übernimmt oder eine Ko-Finanzierung mit einer nationalen Stelle zu erfolgen hat und andere Themen mehr. Erst wenn diese Fragen zufriedenstellend beantwortet sind, kann man mit einer Anzahlung rechnen. Nur bei einer positiven Beurteilung der Abwicklung des geförderten Projekts gibt es den Rest des versprochenen Geldes.

EU-Agrarpolitik: Jede Woche schließen 150 Bauern ihren Hof

Die prominenteste Förderung betrifft die Landwirtschaft, die seit dem Start der EWG betrieben wird und vor allem die kleinen Familienbetriebe retten sollte. Dass davon nicht die Rede ist, zeigen viele Beispiele. Zur Illustration sei auf Frankreich verwiesen, das Land ist der größte Agrarproduzent Europas. Beim Start der EU 1958 gab es in Frankreich 2 Millionen landwirtschaftliche Betriebe, jetzt sind es noch etwa 400.000. Seit Jahren schließen jede Woche 150 bis 200 Bauern ihren Hof. Das ursprüngliche Ziel, die bäuerlichen Familienbetriebe zu erhalten, wurde komplett verfehlt. Im Gegenteil: Die Großen haben die frei werden Flächen und Tierbestände übernommen und sind außerdem zu etwa 50 Prozent in Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder in vergleichbaren Rechtsformen organisiert.

Der Treppenwitz: Diese etwa 175.000 Unternehmen sind wirtschaftlich kräftig, viele wären auch ohne Subventionen lebensfähig, haben aber Abteilungen, die professionell das Fördersystem der EU ausnützen und kräftig kassieren. Die immer noch existierenden rund 220.000 Kleinbauern sehen nur wenig vom vielzitierten Geld aus Brüssel. Auch in anderen Agrarländern ist die Dominanz der Großen und das Unglück der Kleinen der Alltag in der Landwirtschaft.

So sieht die Realität der EU-Agrarpolitik aus, nachdem in den vergangenen 60 Jahren unendlich viele Milliarden ausgegeben wurden. Will man tatsächlich einer Organisation, die so arbeitet, den Wiederaufbau Europas anvertrauen?

Wird es die 1.500 Milliarden tatsächlich geben? Und wer soll sie bekommen?

Für weiteren Ärger ist allerdings gesorgt. Es ist noch keineswegs gesagt, dass die 1.500 Milliarden tatsächlich realisiert werden. Auch ist nicht klar, wie man die 1.500 Milliarden verteilen will. Wie bei der Agrarförderung? Wenig für die Kleinen, viel für die Großen? Nicht einmal das ist sicher. Die Regierungen der hoch verschuldeten Staaten stellen sich bereits an, um aus diesen 1.500 Milliarden Mittel für die Budgets zu bekommen.

Mit wenigen Ausnahmen wie etwa Deutschland sind die meisten schon bisher auf die Finanzierung der laufenden Haushalte über neue, zusätzliche Schulden angewiesen. Jetzt kommen durch die Corona-Krise bei ausnahmslos allen kräftige Ausfälle an Steuern und Sozialabgaben hinzu, die die Finanzlage verschlechtern. Und alle Länder haben bereits, ohne auf die EU zu warten, Hilfsprogramme für die eigene, nationale Wirtschaft in Milliardenhöhe gestartet. Eine Portion aus dem 1.500-Milliarden-Paket zu ergattern, wäre für jeden Staat hilfreich.

Woher sollen die 1.500 Milliarden kommen? Die EU-Kommission darf keine Schulden machen

Somit rückt die Frage nach der Aufbringung der 1.500 Milliarden in den Vordergrund. Zur Debatte steht die Ausgabe von Anleihen durch die EU-Kommission, die aber nach den bisher geltenden Regeln keine Schulden machen darf. Diese Regeln sind nicht einfach zu ändern, also wird das lange diskutierte Thema der „gemeinsamen EU-Anleihen“, der „EURO-Bonds“ oder neuerdings der „Corona-Bonds“ aktuell. Italien und die anderen Länder mit hohen Schulden fordern „EURO-Bonds“, für die alle haften und deren Erlös auf die einzelnen Staaten verteilt werden soll. Deutschland, Österreich und andere sind dagegen, weil sie nicht „für die Schulden anderer“ zahlen wollen.

Der EURO bedeutet für alle 19: Mitgehangen, mitgefangen

In der Diskussion rückt der Umstand in den Hintergrund, dass die EU zwei Währungsbereiche hat: Von den 27 EU-Mitgliedstaaten haben 19 Länder den EURO als Währung und die Europäische Zentralbank EZB als Notenbank. Alle EURO-Länder haben ihre jeweilige, eigene Wirtschafts- und Finanzpolitik, aber keine Nationalbank, kein nationales Geld, können also selbst kein Geld drucken und sind daher von der Europäischen Zentralbank abhängig.

Kleiner historischer Exkurs: Dieser Umstand hat die Initiatoren des EURO, den früheren französischen Staatspräsidenten Valéry Giscard d’Estaing und den ehemaligen deutschen Bundeskanzler Helmut Schmidt zur Illusion verleitet, dass der EURO die europäische Integration beschleunigen und die EZB die vielen Finanzminister disziplinieren würde.

Tatsächlich wird dieser Effekt durch den überall wieder stärker werden Nationalismus verhindert. Damit nicht genug: Die EZB kauft ohnehin alle Staatsanleihen auf, die vom Markt nicht angenommen werden, das Korsett, das Schmidt und Giscard den Staaten anlegen wollten, gibt es nicht. Zu den weit über 2.000 Milliarden bereits angehäuften Anleihen hat sich die EZB angesichts der Corona-Krise erst kürzlich bereit erklärt, weitere 750 Milliarden zu übernehmen. Somit spüren die finanzmaroden Länder das Fehlen einer eigenen Notenbank nicht wirklich.

Es ist nur unangenehm, dass ohne gemeinsame Anleihen die nationalen Schuldenberge weiter wachsen und die EU-Regeln verletzt werden, die wegen Corona ohnehin außer Kraft gesetzt wurden. Es geht also um Kosmetik. Auch die lautstarken Erklärungen der Sparmeister-Länder, die verständlicher Weise nicht die Schulden anderer zahlen wollen, haben etwas von Kosmetik. Für die EZB müssen im Krisenfall alle 19 EURO-Länder einstehen, auch und vor allem die Sparmeister Deutschland, Österreich und die anderen „reichen“ Länder. Der „Krisenfall“ tritt bei der EZB ein, wenn eines der Länder, für die die Sparmeister nicht haften wollen, zahlungsunfähig wird und die Zentralbank einen Milliardenverlust erleidet. Letztlich wirkt das Prinzip „mitgefangen, mitgehangen.“

Die aktuelle, juristische Sensation: Der Europäische Gerichtshof hat die Anleihe-Käufe der EZB für rechtens erklärt, obwohl diese durch die währungspolitischen Regeln der EU nicht gedeckt sind. Der Deutsche Bundesgerichtshof hat vor wenigen Tagen in einer Entscheidung dem EuGH widersprochen, ein Vorfall von europäischer Tragweite. Allerdings wurde der Anleihekauf nicht gestoppt, aber die Deutsche Bundesbank als größter Aktionär der EZB angewiesen für mehr Klarheit, für nachvollziehbare Begründungen zu sorgen. Offenkundig wurde aber nun, dass die juristischen Verhältnisse in der EU keineswegs eindeutig geklärt sind: Sticht EU-Recht immer nationales Recht, wie EU-Juristen meinen? Steht der EuGH über allen?

Im Moment ist die Finanzierung des Aufbauprogramms nicht geklärt:

  • Gibt es überhaupt eine gemeinsame Finanzierung der 1.500 Milliarden. Wenn ja, wie sieht diese aus.
  • EURO-Bonds wären gemeinsame Anleihen der 19 EURO-Länder.
  • Anleihen der EU-Kommission wären Anleihen, für die alle 27 EU-Mitglieder haften wie schon bisher für die Programme der EU-Kommission. Diese Papiere könnte man „Corona-Bonds“ nennen, da alle unter den Folgen der Pandemie leiden.
  • Oder: Die Staaten geben weiterhin selbst Anleihen aus. Die Papiere der EURO-Staaten würden zu einem beachtlichen Teil bei der EZB, also der EURO-Notenbank, landen.
  • Emissionen der Nicht-EURO-Länder, die meist nicht hoch verschuldet sind, könnte der Markt aufnehmen. Zudem wären die Notenbanken der betreffenden Staaten gefordert. Und letztlich könnte die EZB auch Schulden der Nicht-EURO-Länder übernehmen.

Weiß jemand noch, wie viele Milliarden EU-weit bereits angekündigt wurden?

Die Groteske: Die 1.500 Milliarden sind vorerst eine Fata Morgana. Schon etwas konkreter sind die 500 Milliarden, die auf EU-Ebene vor kurzem beschlossen wurden, aber noch nicht als greifbare Zahlungen bei Staaten oder Firmen angekommen sind. Das wären zusammen 2.000 Milliarden, die eigentlich genügen müssten, um die Corona-Krise zu überwinden. Immerhin sind 2.000 Milliarden rund 14 Prozent der Jahreswirtschaftsleistung der gesamten EU. Außer diesen 2.000 Milliarden wurden zahlreiche Wirtschaftsprogramme in den einzelnen Ländern gestartet. Deutschland allein bewegt 350 Milliarden, die das Bundesbudget direkt belasten, und garantiert zudem für Finanzierungen in der Höhe von 800 Mrd. Euro. Die italienische Regierung hat ein 400-Milliarden-Paket angekündigt. Und so weiter.

Alle jonglieren mit Milliarden, aber es gibt keine Koordination, nicht einmal eine brauchbare, verlässliche Addition der Summen. Wenn hier nicht Vernunft einzieht, wird der Corona-Verlust, der voraussichtlich etwa 10 Prozent einer Jahreswirtschaftsleistung der gesamten EU betragen wird, also rund 1.400 Milliarden, mehrmals finanziert, ohne dass die Mittel bei den Unternehmen ankommen und die notwendige Wirkung erzielen.

                                                                            ***

Ronald Barazon war viele Jahre Chefredakteur der Salzburger Nachrichten. Er ist einer der angesehensten Wirtschaftsjournalisten in Europa und heute Chefredakteur der Zeitschrift „Der Volkswirt“ sowie Moderator beim ORF.


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