Der Wirecard-Skandal hat mittlerweile das deutsche Establishment erfasst. Bundesfinanzminister Olaf Scholz weiß bereits seit anderthalb Jahren von einem Marktmanipulations-Verdacht gegen Wirecard, hat sich aber bedeckt gehalten.
Doch damit nicht genug. Die Bundesregierung steht unter dem Druck, die Einzelheiten der Gespräche zwischen dem stellvertretenden Finanzminister Jörg Kukies und dem ehemaligen Geschäftsführer von Wirecard, Markus Braun, offenzulegen. Denn das ist bisher nicht geschehen.
Ein Gespräch zwischen den beiden fand am Tag des 50. Geburtstages von Braun am 5. November 2019 statt. Kukies sprach auch mit Braun am Rande einer öffentlichen Konferenz, an der beide im vergangenen September teilnahmen. In einem Brief an den Finanzausschuss des Bundestages, der von der Financial Times eingesehen wurde, argumentiert Sarah Ryglewski, eine weitere der sechs stellvertretenden Finanzminister/innen, dass der Inhalt der Gespräche aufgrund von „Geheimhaltungsinteressen“ nicht offengelegt werden könne.
Dies bedeutet rechtlich, dass eine Offenlegung der Gespräche zwischen Kukies und Braun, „den Interessen der Bundesrepublik Deutschland schweren Schaden zufügen“ könnte.
Die Bundestags-Abgeordneten können auf eine Zusammenfassung der Gespräche im Geheimregister des Bundestages zugreifen, die Informationen jedoch nicht der Öffentlichkeit zugänglich machen. „Das ist einfach völlig inakzeptabel“, sagte Fabio De Masi, ein Bundestagsabgeordneter der Partei Die Linke, gegenüber der Financial Times. „Angesichts des Umfangs und des Ausmaßes des Wirecard-Skandals und des regulatorischen und politischen Versagens bei der Behandlung hat die breite Öffentlichkeit ein Grundrecht auf Wissen“, so De Masi.
Braun, der kurzzeitig festgenommen und gegen eine Kaution von fünf Millionen Euro freigelassen wurde, ist einer von mehreren ehemaligen Managern von Wirecard, die im Mittelpunkt einer strafrechtlichen Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft in München stehen. Wirecards ehemaliger Stellvertreter Jan Marsalek ist auf der Flucht.
Auf die Frage von Bundestagsabgeordneten, was die BaFin hätte tun können, um den Wirecard-Skandal früher aufzudecken, verteidigte Ryglewski die Regulierungsbehörde mit den Worten: „Nach heutigem Kenntnisstand handelt es sich bei dem Wirecard-Fall im Kern um kriminelle Handlungen, zu denen Buchhaltungsbetrug, Fälschung von Bankkonten und [andere] vorsätzliche Täuschungshandlungen gehören. Straftaten können nur durch forensische und kriminologische Ermittlungsmethoden aufgedeckt werden.“
De Masi sagte der Financial Times, dass eine solche Argumentation einer „Insolvenzerklärung“ der Regulierungsbehörden nahekomme.