Politik

Arbeitsrecht: Darf mein Arbeitgeber mich kündigen, wenn ich ohne Maske an einer Demo teilnehme?

Der aktuelle „Fall Joshiko Saibou“ hat die Frage aufgeworfen, ob ein Arbeitgeber eine fristlose Kündigung aussprechen darf, wenn einer seiner Mitarbeiter an einer Demonstration teilnimmt, ohne die Maskenpflicht und die Corona-Regeln einzuhalten. Hier erhalten Sie die Antworten, die uns Experten der Kanzlei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN zugesendet haben.
05.08.2020 13:58
Aktualisiert: 05.08.2020 13:58
Lesezeit: 2 min
Arbeitsrecht: Darf mein Arbeitgeber mich kündigen, wenn ich ohne Maske an einer Demo teilnehme?
01.08.2020, Berlin: Dicht gedrängt und ohne die Abstandsregeln zu beachten stehen Tausende bei einer Kundgebung gegen die Corona-Beschränkungen auf der Straße des 17. Juni. (Foto: dpa) Foto: Christoph Soeder

Die fristlose Kündigung des Basketball-Nationalspielers Joshiko Saibou wegen „Verstößen gegen Vorgaben des laufenden Arbeitsvertrags als Profisportler“ hat eine hitzige Debatte darüber ausgelöst, ob die Kündigung rechtlich zulässig ist. Saibou hatte zuvor an einer Demonstration gegen die Corona-Regeln teilgenommen, ohne die geltenden Regeln zu beachten.

Es stellt sich nun aus Sicht der Bürger folgende Frage: „Müssen Arbeitnehmer, die sich an Demos beteiligen, wo die Maskenpflicht nicht eingehalten wird, fürchten, dass sie fristlos gekündigt werden? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit dies geschieht?“

Annette Knoth, Partnerin bei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN (Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB), teilte den Deutschen Wirtschaftsnachrichten dazu mit: „Im Kern geht es um die Frage, inwieweit außerdienstliches

Verhalten – oder etwas moderner: Verhalten außerhalb des direkten Arbeitsumfeldes – zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen kann. Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer frei, in seiner Freizeit zu tun und lassen, was er möchte; das darf den Arbeitgeber nicht interessieren. Und jetzt die Ausnahme: es sei denn, das außerdienstliche Verhalten hat einen Einfluss auf das Arbeitsverhältnis.

Und hier kommt insbesondere die Gefahr einer Rufschädigung des Arbeitgebers in Betracht. Verhält sich der Arbeitnehmer in der Öffentlichkeit so, dass dies dem Arbeitgeber konkret schaden kann, dann ist dieses Verhalten in engen Grenzen auch für das Arbeitsverhältnis relevant und kann hier zu Konsequenzen führen.“

Konkret zum „Fall Joshiko Saibou“ führte Knoth aus: „Insbesondere bei ,Prominenten‘ – also Personen, die in der Öffentlichkeit erkannt werden und mit dem Arbeitgeber in Verbindung gebracht werden können, wie dies hier bei dem Profisportler der Fall sein kann; man spricht hier auch etwas altmodisch vom ,Wohlverhalten' als Teil der arbeitnehmerseitigen Treuepflicht dem AG gegenüber – besteht hier ein Risiko, dass durch privates Verhalten auch der Arbeitgeber geschädigt werden kann. Da es sich hier um eine klare politische Äußerung (,ich bin gegen die aktuellen Corona-Auflagen‘) handelt und da hierdurch der Eindruck entstehen kann, der Spieler werde sich auch nicht an die vereinsinternen Corona-Auflagen halten, kann hierin ein Fehlverhalten gesehen werden. Allerdings ist dies immer damit abzuwägen, dass allen Personen das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und damit ein sehr hohes, durch die Verfassung geschütztes Gut zusteht. Und bei einer möglichen arbeitsrechtlichen Maßnahme ist immer eine Interessenabwägung zwischen eben diesem privaten Grundrecht und der Pflicht als Arbeitnehmer vorzunehmen und da hier vorliegend der Bezug zum Arbeitsverhältnis derart stark ist, dass dadurch der Arbeitgeber beschädigt wird, da habe ich meine Zweifel.“

Hans Georg Helwig, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN, sagte gegenüber den Deutschen Wirtschaftsnachrichten: „Mit der Teilnahme ohne Maske setzt der Mann sich und seine Mannschaftskollegen einer konkreten Gefahr der Ansteckung aus. Damit gefährdet er auch den Trainingsbetrieb und die Vorbereitung auf die Saison. Das wiederum kann auch zu finanziellen Einbußen führen. Das wäre für mich der Ansatz für eine außerordentliche Kündigung, wenn überhaupt. Sonst stimme ich Annette Knoth zu, dass eher eine Abmahnung das Mittel der Wahl wäre.“

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
X

DWN Telegramm

Verzichten Sie nicht auf unseren kostenlosen Newsletter. Registrieren Sie sich jetzt und erhalten Sie jeden Morgen die aktuellesten Nachrichten aus Wirtschaft und Politik.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

Ihre Informationen sind sicher. Die Deutschen Wirtschafts Nachrichten verpflichten sich, Ihre Informationen sorgfältig aufzubewahren und ausschließlich zum Zweck der Übermittlung des Schreibens an den Herausgeber zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Der Link zum Abbestellen befindet sich am Ende jedes Newsletters.

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsen uneinheitlich: Die Angst vor dem Absturz wächst – und Trump schaut zu
11.11.2025

Die Rally an den US-Börsen wankt: Während der Leitindex Dow Jones am Dienstag stabil bleibt, dominieren beim Nasdaq Composite Index die...

DWN
Finanzen
Finanzen DAX-Kurs: Erholungsversuch geht beim DAX aktuell weiter – Ende des US-Shutdowns in Sicht
11.11.2025

Der DAX-Kurs zeigt im Börsenhandel am Dienstag wieder seine aktuelle Stärke – doch wie nachhaltig ist der Aufwärtstrend beim DAX...

DWN
Finanzen
Finanzen Schuldenbremse: Reformplan von Bundesbank vorgelegt
11.11.2025

Die Bundesbank bringt mit einem Reformplan zur Schuldenbremse Bewegung in die Finanzpolitik. Ihr Vorschlag verspricht Investitionen,...

DWN
Politik
Politik Lawrows Verschwinden: Wo steckt eigentlich der russische Außenminister?
11.11.2025

Seit einigen Tagen bleibt der russische Außenminister Sergej Lawrow öffentlichen Terminen fern. Ist Lawrow bei Präsident Wladimir Putin...

DWN
Finanzen
Finanzen Nvidia-Aktie im Minus: Nvidia-Investor Softbank verkauft Aktien
11.11.2025

Nach einem starken Wochenstart der Tech-Werte an den US-Börsen richtet sich der Blick auf die Nvidia-Aktie. Während Anleger Hoffnungen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Deutsche Elektroindustrie: ZVEI meldet Aufschwung
11.11.2025

Die deutsche Elektroindustrie sendet nach schwierigen Monaten ein deutliches Lebenszeichen. Aufträge, Produktion und Umsätze steigen...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Home-Office und Feierabend: Warum das Recht auf Abschalten jetzt gesetzlich gestärkt wird
11.11.2025

Die Grenzen zwischen Beruf und Privatleben verschwimmen, besonders im Home-Office. Viele fühlen sich nach Feierabend verpflichtet, E-Mails...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft ZEW-Konjunkturerwartungen für Deutschland verschlechtern sich unerwartet
11.11.2025

Die ZEW-Konjunkturerwartungen liefern ein wichtiges Signal für die wirtschaftliche Zukunft Deutschlands. Doch die Stimmung der...