Deutschland

E-Patientenakte: Merkel hat den Datenschutz ausgehebelt, doch keiner hat es bemerkt

Unbemerkt von der Öffentlichkeit, hat die Bundesregierung durch ein neues Patientenakten-Gesetz den Datenschutz ausgehebelt. In der Akte sollen alle relevanten Patientendaten gespeichert werden. Ein Widerspruchsrecht auf die Speicherung der Patientendaten gibt es nicht.
16.08.2020 15:04
Aktualisiert: 16.08.2020 15:04
Lesezeit: 1 min
E-Patientenakte: Merkel hat den Datenschutz ausgehebelt, doch keiner hat es bemerkt
11.04.2018, Brandenburg, Meseberg: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bekommt vor Beginn der Abschlusspressekonferenz einer Sitzung des Bundeskabinettes Akten gereicht. (Foto: dpa) Foto: Ralf Hirschberger

Am 3. Juli 2020 wurde mit den Stimmen der SPD und der CDU/CSU das „Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur“ verabschiedet. Das Magazin ZMK berichtet: „Die elektronische Patientenakte (ePA) soll bereits ab dem 1. Januar 2021 zur Verfügung stehen (…) In der ePA sollen alle medizinisch relevanten Dokumente eines Patienten abgelegt werden können.“

Das Gesetz umfasst eine Neufassung des § 68b Abs. 3 SGB V. Sie lautet: „Die Teilnahme an Maßnahmen nach Absatz 2 ist freiwillig. Die Versicherten können der gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten nach Absatz 2 durch die Krankenkassen jederzeit schriftlich oder elektronisch widersprechen. Die Krankenkassen informieren die Versicherten bei der ersten Kontaktaufnahme zum Zwecke der Information oder des Unterbreitens von Angeboten nach Absatz 2 über die Möglichkeit des Widerspruchs.“

Doch in der alten Fassung hieß es: „Die Krankenkassen dürfen die Auswertung von Daten eines Versicherten nach Absatz 1 und die Unterbreitung von Informationen und Angeboten nach Absatz 2 jedoch nur vornehmen, wenn die oder der Versicherte zuvor schriftlich oder elektronisch eingewilligt hat, dass ihre oder seine personenbezogenen Daten zur Erstellung von individuell geeigneten Informationen oder Angeboten zu individuell geeigneten Versorgungsinnovationen verarbeitet werden.“

In der Neufassung ist davon die Rede, dass der Betroffene der Verarbeitung seiner persönlichen Daten „widersprechen“ kann, während in der alten Fassung davon die Rede ist, dass der Betroffene „einwilligen“ muss, damit die Datenauswertung überhaupt durchgeführt werden kann. Das wird mit folgendem Satz begründet: „Das vormals bestehende Einwilligungserfordernis entfällt, da es sich nicht als praktikabel erwiesen hat“. Doch was unter der Feststellung „nicht praktikabel“ zu verstehen ist, wird nicht ausgeführt oder definiert.

Noch interessanter ist, dass sich das neue „Widerspruchsrecht“ auf die „gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten“ bezieht, jedoch nicht auf die Datenauswertung im Allgemeinen.

Telepolis hatte zuerst über den skandalträchtigen Vorgang berichtet. „In seiner Stellungnahme zum Digitale-Versorgung-Gesetz hatte der Bundesrat bereits letztes Jahr eindringlich vor ,erhebliche[n] Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten‘ und der ,Gefahr der Diskriminierung von einzelnen oder bestimmten Risikogruppen‘ durch ,individuelle Gesundheitsprofile‘ gewarnt. Jetzt hat Spahn leise nachgelegt und diese erheblichen Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten im ePA-Gesetz noch einmal drastisch erhöht“, so Telepolis.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
X

DWN Telegramm

Verzichten Sie nicht auf unseren kostenlosen Newsletter. Registrieren Sie sich jetzt und erhalten Sie jeden Morgen die aktuellesten Nachrichten aus Wirtschaft und Politik.
E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und erkläre mich einverstanden.
Ich habe die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

Ihre Informationen sind sicher. Die Deutschen Wirtschafts Nachrichten verpflichten sich, Ihre Informationen sorgfältig aufzubewahren und ausschließlich zum Zweck der Übermittlung des Schreibens an den Herausgeber zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Der Link zum Abbestellen befindet sich am Ende jedes Newsletters.

DWN
Politik
Politik Benzinpreise in Russland steigen auf Rekordniveau: Ukrainische Drohnenangriffe verschärfen die Krise
29.08.2025

Russland steckt mitten in der schwersten Benzinkrise seit Jahren: Raffinerien brennen, Tankstellen rationieren, und die Benzinpreise in...

DWN
Finanzen
Finanzen Wenn Sie Nvidia verpasst haben: Warum die AMD-Aktie jetzt im Fokus steht
29.08.2025

Die AMD-Aktie steht im Schatten von Nvidia, könnte aber Anlegern, die auf den nächsten großen Wachstumswert setzen wollen, spannende...

DWN
Politik
Politik Von Mietpreisbremse bis Margenbegrenzung: Österreichs Sozialist Babler agiert wie Populist Vučić
29.08.2025

Österreichs Vizekanzler Babler setzt auf strikte Mietpreisregulierung – ähnlich wie Vučić auf Preisdeckel für Händler. Doch...

DWN
Panorama
Panorama Wachstum von mehr als 600 Prozent: Senioren setzen verstärkt auf Cannabis als Medizin
28.08.2025

Immer mehr ältere Menschen entdecken Cannabis als Medizin – mit erstaunlichen Wachstumszahlen. Doch die Entwicklung wirft Fragen auf:...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Russlands Wirtschaft taumelt: Drei Faktoren könnten den Zusammenbruch auslösen
28.08.2025

Russlands Wirtschaft gerät unter dreifachen Druck: Die Zentralbank warnt, der Staatsfonds schmilzt, und die Energieeinnahmen brechen weg....

DWN
Finanzen
Finanzen Rheinmetall-Aktie im Aufwind: Europas größte Munitionsfabrik nimmt Betrieb auf
28.08.2025

Die Rheinmetall-Aktie rückt in den Fokus der Anleger: Mit der Eröffnung von Europas größter Munitionsfabrik in Deutschland setzt der...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Bitkom-Umfrage: Warum das Fax-Gerät im Handwerk noch nicht verschwindet
28.08.2025

Die Digitalisierung verändert viele Branchen, doch im Handwerk bleibt das Fax-Gerät erstaunlich präsent. Trotz Chancen und Potenzial...

DWN
Politik
Politik Rentensystem in Deutschland: Mehr Senioren kosten mehr Geld – welche Lösungen sind realistisch?
28.08.2025

Immer mehr Menschen gehen in Deutschland in den Ruhestand – doch die Ausgaben steigen drastisch. Neue Zahlen der Deutschen...