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RKI: Masken auch mit Impfstoff nötig

Lesezeit: 2 min
14.10.2020 08:42
Nach Einschätzung des Robert Koch-Instituts sollten Maskenpflicht und Abstandsregeln auch bei der Einführung eines Corona-Impfstoffs weiterhin gelten.
RKI: Masken auch mit Impfstoff nötig
Stehen zunehmend in der Kritik: RKI Präsident Wieler und Gesundheitsminister Spahn. (Foto: dpa)
Foto: Tobias Schwarz

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Nach Ansicht des Robert Koch-Instituts muss der Alltag in Deutschland auch bei Einführung eines Corona-Impfstoffs zunächst eingeschränkt bleiben – demnach sollen dann eine (selektive) Maskenpflicht und Abstandsregeln erstmal bestehen bleiben.

Dieses Urteil geht aus einem gestern aktualisierten Strategiepapier hervor. Im Laufe des nächsten Jahres würde es zwar sehr wahrscheinlich einen oder mehrere Impfstoffe geben, die bei der Bekämpfung des Coronavirus helfen. Das Instituts prognostiziert aber, dass die Mengen zu Beginn stark begrenzt wären und daher bevorzugt Risikogruppen zugeteilt werden dürften. Aus diesem Grund wären weiterhin „gewissen Modifikationen des Miteinander-Seins“ nötig. Damit gemeint sind Abstands- und Hygieneregeln, Maskenpflicht, Lüftungskonzepte und die Freizeit-Verlagerung von drinnen nach draußen.

Laut RKI sollte das übergeordnete Ziel sein, „die Ausbreitung sowie die gesund­heitlichen Auswirkungen der Pandemie zu minimieren, während das gesamt­gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben (inklusive Bildungs­einrichtungen) in Deutschland möglichst wenig beeinträchtigt wird“, wobei eine Überlastung des Gesundheitssystems, Spätfolgen der Erkrankung und Todesfälle zu vermeiden seien.

Zu Schulen und Kitas hatte das RKI folgendes mitzuteilen: „Bildungseinrichtungen wie Schulen und Kitas sind ein wesentlicher Teil des öffentlichen Lebens. Die Evidenz zu genauer Auswirkung von Schulen und Kitas auf die Pandemie […] zeigt aber klar auf, dass Bildungseinrichtungen einer der Orte sind, die eine Rolle im Infektionsgeschehen haben. […] Trotzdem wäre es wichtig, diese Einrichtungen mit erfolgreichen Hygienekonzepten offen zu halten.

RKI-Präsident Lothar Wieler sagte: „Wir brauchen im Umgang mit Covid-19 in den nächsten Wochen und Monaten zeitlich und regional beschränkte Maßnahmen, die an das jeweilige Risiko angepasst werden.“

Falscher Alarmismus und fragwürdige Maßnahmen

Am derzeitigen Vorgehen von Bundesregierung und RKI regt sich derweil immer mehr Kritik. In einem ARD-Beitrag kam der Andreas Gassen, Vorstand der kassenärztlichen Vereinigung, zu Wort: „In Deutschland gibt es keine Übersterblichkeit, das heißt verkürzt, es sterben [trotz des Coronavirus, Anm. d. Red.] nicht mehr Menschen als in jedem anderen Jahr ohne Corona.“

In einem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung wirft der Mediziner jetzt dem RKI falschen Alarmismus und der Bundesregierung den Beschluss fragwürdige Maßnahmen vor. Er kritisierte unter anderem den Fokus auf die Zahl der Neuinfektionen (statt der Zahl der schweren Erkrankungen) die Schwelle von 50 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner, die im Verhältnis zur (seiner Meinung nach viel zu hohen) wöchentlichen Testanzahl von über einer Million mittlerweile zu niedrig sei, und die innerdeutschen Reisebeschränkungen, die aus seiner Sicht überflüssig und nicht umsetzbar sind.

Die heiße Phase der Pandemie mit bis zu 150 Corona-Toten pro Tag sei schon lange vorbei: „Jetzt sind es einstellige Sterbezahlen. Solange das Verhältnis so bleibt, sind Neuinfektionen im fünfstelligen Bereich kaum relevant.“ Mit einer Überlastung des Gesundheitssystem in Herbst und Winter rechnet er nicht.

Die Sperrstunden und Alkoholverbote in Berlin und anderen Städten hält Gassen für „mehr als fragwürdig“. Dem kann man nur zustimmen. Wenn überhaupt, dann müsste man Sperrstunden zu Uhrzeiten einführen, in denen viel Betrieb herrscht. Wenn das Coronavirus nicht nachtaktiv ist, dann ist die Maßnahme im Prinzip sinnlos.

Weiterlesen:

Explosive ARD-Sendung: „Keine Übersterblichkeit durch Corona“


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