Deutschland

Arbeitsrecht: Das gilt für die Lohnfortzahlung nach einem Urlaub im Risikogebiet

Annette Knoth, Partnerin bei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN (Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB), erklärte den Deutschen Wirtschaftsnachrichten, ob Arbeitnehmer, die aus Corona-Risikogebieten nach Deutschland zurückgekehrt sind, einen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben.
14.10.2020 15:03
Lesezeit: 1 min
Arbeitsrecht: Das gilt für die Lohnfortzahlung nach einem Urlaub im Risikogebiet
Aktenordner zum Thema "Sozialrecht" und "Arbeitsrecht" liegen auf einem Tisch. (Foto: dpa) Foto: Friso Gentsch

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Rückkehrer aus Risikogebieten müssen für 14 Tage in Quarantäne und sollen künftig in dieser Zeit keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung oder Entschädigung haben. Das Handelsblatt berichtet über die Möglichkeit, dass Arbeitgeber einigen ihrer Mitarbeiter Lohnfortzahlungen verwehren: „Die ersten Konzerne gehen dabei durchaus rigoros vor. So kündigt Knorr-Bremse angestellten Urlaubsrückkehrern aus Risikogebieten an, diese während der Quarantänezeit nicht zu entlohnen. VW wiederum untersagt Pendlern im Personal die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs, wenn der Inzidenzwert des Wohnorts über 100 liegt.“

Darf der Arbeitgeber zu diesen Maßnahmen greifen?

Annette Knoth: Ja, das darf der Arbeitgeber. Und wenn man das Ganze mal zu Ende denkt, auch vollkommen zu Recht.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Gibt es vorgeschriebene Ausnahmen, wenn das die Regel sein sollte?

Annette Knoth: Man muss unterscheiden, ob ein Gebiet bereits Risikogebiet war, als der Mitarbeiter

losgefahren ist. Denn im dem Fall weiß der Mitarbeiter um die Risiken und Konsequenzen und verschuldet sehenden Auges, dass er in Quarantäne muss. Und damit handelt es sich bei dem Arbeitsausfall nach der Rückkehr nicht um ein unvorhergesehenes Ereignis. Die Folge daraus ist: Der Mitarbeiter muss entweder mehr Urlaub nehmen oder er bleibt unbezahlt zu Hause. Auch die Ersatzzahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz werden aus den gleichen Gründen nicht gewährt.

Anders verhält es sich, wenn das Gebiet bei Abreise noch kein Risikogebiet war und wenn die auch nicht absehbar war. Dann trifft den Mitarbeiter kein Verschulden und der Lohnausfall wird über die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes gewährt.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Darf der Arbeitgeber die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs untersagen?

Annette Knoth: Ich denke nicht, dass ein Arbeitgeber die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs untersagen darf. Denn damit verhindert der Arbeitgeber, dass der Arbeitnehmer zur Arbeit kommt.

Hierfür fehlt es schlicht an einer Rechtsgrundlage. Hier muss der Arbeitgeber den Verdienstausfall zahlen, denn der Arbeitnehmer verhält sich vollkommen regelkonform und bietet seine Arbeitskraft an.

Mehr zum Thema:

Arbeitsrecht: Darf mein Arbeitgeber mich kündigen, wenn ich ohne Maske an einer Demo teilnehme?

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
DWN
Politik
Politik Endet die Koalition 2026 vorzeitig? Schwarz-Rot steht vor einem Schicksalsjahr
31.12.2025

Fünf Landtagswahlen, umstrittene Reformen: Der Dauerwahlkampf kommendes Jahr hat das Potenzial, die Koalition und die Reformprojekte...

DWN
Finanzen
Finanzen Italien greift nach dem Gold: Droht jetzt die stille Enteignung in der Eurozone?
31.12.2025

Wenn ein hoch verschuldetes Euroland wie Italien den Griff nach dem Gold wagt – wer garantiert, dass andere Staaten nicht nachziehen? Und...

DWN
Politik
Politik CO2-Preis steigt ab morgen: 1.000 Euro mehr Heizkosten im Jahr
31.12.2025

Mit dem Jahreswechsel steigt der CO2-Preis – was das für Tanken, Heizen und Ihre Nebenkostenabrechnung konkret heißt. Und wie es danach...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Home Office vs. Büropräsenz: Warum Führungskräfte unter Druck geraten
31.12.2025

Viele Unternehmen ringen damit, die Erwartungen ihrer Mitarbeitenden an flexible Arbeitsmodelle mit den Anforderungen einer...

DWN
Immobilien
Immobilien Mietpreisbremse: Verlängerung bis 2029 – was das konkret bringt
31.12.2025

Ende 2025 sollte die Mietpreisbremse in ganz Deutschland auslaufen. Doch im Angesicht der andauernden Mietpreiskrise hat der Bundestag...

DWN
Finanzen
Finanzen Warren Buffett übergibt Berkshire: Was vom Orakel von Omaha bleibt
31.12.2025

Er ist das Gesicht des Value Investing, ein Vorbild für Generationen von Anlegern – und nun zieht sich Warren Buffett zurück. Nach...

DWN
Finanzen
Finanzen Die drei größten Tops und Flops im MDax 2025
31.12.2025

Der MDax hat 2025 Anlegern wieder Hoffnung gemacht: Mit einem Plus von 19,65 Prozent wuchs der Index mittelgroßer Unternehmen, während...

DWN
Finanzen
Finanzen Die drei größten Tops und Flops im Dax 2025
31.12.2025

Das Börsenjahr 2025 war abermals ein starkes für den Dax. Der deutsche Leitindex erreichte mit 24.490,41 Punkten einen Jahresgewinn von...