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Experte: "Bei den Corona-Sofort-Krediten wird die Steuerfahndung mit harten Besen kehren"

Lesezeit: 5 min
06.12.2020 06:49
Durch die Pandemie betreten die Unternehmen in vielen Bereichen Neuland – und somit auch dort, wo es um die Zahlung ihrer Steuern geht. Berater Roland Graf von der Münchner Kanzlei PSP weist im Interview mit den DWN daraufhin, welche ungeahnten Probleme die Corona-Hilfen bereiten könnten.
Experte: "Bei den Corona-Sofort-Krediten wird die Steuerfahndung mit harten Besen kehren"
Eine Schutzweste der Steuerfahndung in Mecklenburg-Vorpommern. (Foto: dpa)

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Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Deutschland gehört innerhalb der EU zu den Ländern mit den höchsten Steuersätzen, wenn es um die Besteuerung von Unternehmen geht. Wie aus einem aktuellen Bericht des Bundesfinanzministeriums hervorgeht, beträgt die tarifliche Besteuerung des Gewinns von Kapitalgesellschaften 2019 (nominal) in Prozent fast 30 Prozent.

Herr Graf, könnten Sie vielleicht einen kurzen Überblick geben, welche Steuern die Firmen im Einzelnen belasten und welche ganz besonders unangenehm sind?

Roland Graf: Die Körperschaft- und die Gewerbesteuern sind in Deutschland natürlich maßgeblich. Zusätzlich wird der Solidaritätszuschlag berechnet, den wir auch 30 Jahre nach der politischen Wende immer noch zahlen müssen. Wenn wir nur die Körperschaftsteuer berücksichtigen, die bei 15 Prozent liegt, dann fällt die Besteuerung im internationalen Vergleich gar nicht so hoch aus. Doch kommt in Deutschland der Gewerbesteuer eine besondere Bedeutung zu, die es in der EU in einer ähnlichen Form nur noch in Ungarn gibt.

Wichtig ist, dass der Gewerbesteuersatz in Deutschland teilweise erheblich variieren kann, weil es auf die Gemeinde ankommt, die ihn erhebt. Beispielsweise gibt es Gemeinden, die nur sieben Prozent zugrunde legen. Wird dieser Satz zu den 15 Prozent Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag dazurechnet, dann müssen die Unternehmen 22,8 Prozent zahlen.

In Frankfurt am Main oder München hingegen beträgt das Niveau rund 16 bzw. 17 Prozent. Entsprechend hoch sind dann auch die Steuern, die dann sogar bei 32 bzw. 33 Prozent liegen. Damit liegt der Satz noch über dem vom Bundesfinanzministerium genannten von 30 Prozent. Dieser ist nämlich nur ein Durchschnittswert.

Natürlich hat der Unternehmer grundsätzlich die Wahl, in welche Gemeinde er ansässig wird. Doch ist sein geschäftliches Engagement oft über Jahrzehnte gewachsen. Deswegen wird er nicht einfach an einem Ort seine Zelte abbrechen. Theoretisch ist es zwar schon möglich, dass er zusätzlich eine weitere Betriebsstätte in einer Gemeinde eröffnet, die einen niedrigeren Hebesatz hat.

Doch spielt eine solche Neueröffnung in der Praxis keine wesentliche Rolle. Denn meistens sind die Firmen in ihrer Gemeinde bekannt und beliebt und wollen ihren Ort aus diesem Grund die Treue halten. Wenn sich jemand ernsthaft darüber Gedanken macht, seine Steuerquote zu senken, dann wird er eher eine Verlagerung seines Betriebes ins Ausland erwägen. Innerhalb von Deutschland kommt so etwas – aus steuerlichen Überlegungen heraus – nur sehr selten vor.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: So kommt der Gemeindesteuer eine besondere Rolle zu. Kann man sogar von einem regelrechten Politikum reden?

Die Gemeindesteuer hat ihre Ursprünge darin, dass die Gemeinde für den Investor einiges an Infrastruktur bereitstellen muss. Beispielsweise muss sie ihre Straßen und Wege ausbauen, damit die schweren LKW des Unternehmens zur Betriebsstätte fahren können. In einem solchen Fall kann der Satz dann schon mal höher ausfallen als woanders. Letztlich spiegelt sich in der Gemeindessteuer das föderalistische System wider, das es in dieser Form in der EU nur in Deutschland gibt. Die Gemeinde will die Steuern, die sie zur Verfügung hat, nach ihren eigenen Vorstellungen investieren. Sie sieht sich selbst in der Verantwortung. Die Gemeinden sind in Deutschland ein zweiter wichtiger Hebel, um die Steuern zu generieren – neben dem Bund. In anderen EU-Ländern hingegen werden die Steuern in der Regel zentral vereinnahmt und nach einem besonderen Schlüssel verteilt.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Wie bewerten Sie den Solidaritätszuschlag?

Roland Graf: Diese Abgabe gehört auch zu denjenigen, die es in dieser Form in Europa nur bei uns gibt. Er liegt bei 5,5 Prozent auf die Körperschaftsteuer bei Unternehmen beziehungsweise auf die Einkommensteuer der Gesellschafter, wenn sie natürliche Personen sind. Doch belastet der Solidaritätszuschlag die gesamte Steuerbelastung noch einmal zusätzlich mit einem knappen Prozent.

Es ist auch politisch fraglich, ob der deutsche Staat den Zuschlag 30 Jahre nach der politischen Wende noch erheben sollte. Denn man muss jetzt bedenken, wann wir ihn eingeführt haben und vor allem für welchen Zweck. Die jetzt beschlossene Abschaffung ab 2021 gilt nur für Privatpersonen bis zu einer gewissen Einkommenshöhe, nicht aber für die Unternehmen

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Spielt auch die Firmengröße oder die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Branche eine Rolle, wie viele ein Unternehmen an Steuern zahlt?

Roland Graf: Grundsätzlich hat ein großes Unternehmen mehr Spielräume, um die Steuerlast zu verringern. Doch spielt die Firmengröße insgesamt eine weniger bedeutsame Rolle. Bei den Startups gibt es oft ein besonderes Problem: Sie beginnen mit Verlusten, die sie zwar mit den Gewinnen ausgleichen können, die sie in darauffolgenden Jahren erzielen. Doch funktioniert dies in der Regel nicht bei den Steuern. Denn eine Firma kann wegen der Regelungen zur Mindestbesteuerung nur begrenzt seinen Verlustvortrag mit ihren Gewinnen im laufenden Jahr verrechnen.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Welche Besonderheiten gibt es im deutschen Steuerrecht noch?

Roland Graf: Wir haben in Deutschland die Möglichkeit, verstärkt Betriebsausgaben geltend zu machen oder Rückstellungen zu bilden. Der deutsche Fiskus hat zwar in den vergangenen Jahren in diesem Bereich immer mehr Begrenzungen eingeführt. Doch bieten sich für eine Firma in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern immer noch wesentlich mehr Alternativen.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Gab es bei Ihnen schon einmal den extremen Fall eines Kunden, der besonders viel zahlen musste?

Roland Graf: Wenn sich ein Unternehmen ausschließlich in Deutschland engagiert, ist ein solcher Fall eher nicht denkbar. Keine Firma wird hier vom Fiskus überfordert. Es ist vorher mehr oder weniger berechenbar, was zu zahlen ist. Allerdings kann es bei den Betriebsprüfungen zu bösen Überraschungen kommen. Wenn dann plötzlich kurzfristig Steuerzahlungen für die vergangenen Jahre anstehen, die man überhaupt nicht mehr auf dem Plan hatte, dann kann schon mal ein Liquiditätsengpass entstehen. Besonders schmerzhaft sind die Zinsen, die der Unternehmer zusätzlich entrichten muss.

Laut Gesetz beträgt der Zinssatz sechs Prozent. Überlegen Sie mal: Da wird ein Sachverhalt festgestellt, der Jahre zurückliegt und dazu führt, dass sehr viele Steuern nachgezahlt werden müssen. Und dann kommt eine solche Zinsbelastung noch hinzu.

Wenn nicht genügend Finanzmittel zur Verfügung stehen, ist schon fraglich, ob man dann für solche Steuernachzahlungen von der Bank noch einen Kredit gewährt bekommt.. Was wir oftmals feststellen, sind doppelte Steuerbelastungen, wenn das Unternehmen noch eine Auslandsaktivität hat. Da kann es sein, dass der andere Staat, in dem die Firma zusätzlich aktiv ist, noch einmal zusätzliche Ansprüche erhebt.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Lässt sich das denn immer so genau sagen, ob man Fehler gemacht hat? Ich denke da an die Umsatzsteuer. Viele Firmen haben hier ihre Steuererklärung im guten Glauben erstellt – und trotzdem hat später das Finanzamt bei der Betriebsprüfung Mängel moniert und Rückzahlungen gefordert …

Roland Graf: Alles, was im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer erfolgt, ist im deutschen Steuersystem an einen hohen formalistischen Katalog gebunden. Wir beobachten hier regelmäßig bei Betriebsprüfungen aufgedeckte Fällen, dass die Firmen diese Steuer nicht hätten zahlen müssen, wenn sie bestimmte Formalitäten eingehalten hätten. Das Finanzamt verlangt dann rückwirkend Nachweise, die das Unternehmen nicht vorgelegen kann. Wären diese Dokumente vorhanden, hätte es die Zahlungen vermeiden können. Dieser Formalismus kann einem Unternehmer schon einmal zum Verhängnis werden, selbst wenn er seine Steuererklärung im guten Glauben erstellt hat.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Sind denn die Finanzinstitute in einem solchen Fall denn überhaupt noch bereit, einem solchen Unternehmen Kredite zu gewähren?

Roland Graf: Das hängt von der Vorsorge des Unternehmens ab. Viele Firmen haben noch Kreditlinien bei den Banken, die sie dann nutzen können. Doch macht dies grundsätzlich bei den Kredithäusern nicht den besten Eindruck, wenn sie kurzfristig mit dem Finanzbedarf konfrontiert werden. Oft kann dann der Eindruck entstehen, der Kunde habe seinen Betrieb wohl doch nicht im Griff. Ob die Finanzinstitute dann bereitwillig Kredite gewähren, ist fraglich. Pauschal lässt sich nicht vorhersehen, ob ein Unternehmen unterstützt wird oder nicht. Das hängt vom Einzelfall ab. Während die eine Firma noch finanzielle Mittel erhält, bekommt das zweite Unternehmen nichts. Manchmal sind die Entscheidungen der Banken für einen Außenstehenden kaum nachvollziehbar.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Gibt es bei den Corona-Hilfen für die Unternehmen etwas Wichtiges zu beachten?

Roland Graf: Sehr viele Unternehmen haben im Frühjahr einen Sofort-Kredit vom deutschen Staat von 7.500 Euro in Anspruch genommen. Diese Hilfe haben viele Firmen mehr oder weniger problemlos bekommen. Doch ist jetzt die Frage, was passiert, wenn herauskommt, dass die Firma doch nicht durch die Pandemie Schaden davongetragen hat. Es könnte für sie zum Problem werden, wenn sie Umsätze in auch sonst üblicher Höhe generiert hat und keine Bereitschaft gezeigt haben, das Geld zurückzuzahlen. Dann macht sich der Unternehmer unter Umständen wegen Steuerhinterziehung strafbar. Wir können davon ausgehen, dass hier die Strafverfolgungsbehörden mit ganz harten Besen kehren werden.

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Herr Graf, herzlichen Dank für dieses Gespräch.

 


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