Politik

Verfassungsrichter erlauben strenge Regeln für Schlachthöfe

Die Corona-Pandemie hat die Arbeitsbedingungen in der Fleischbranche wieder vor Augen geführt. Wenige Tage vor Inkrafttreten strengerer Vorgaben wollten Kritiker die Neuerungen kippen. Das oberste deutsche Gericht hat darüber gewissermaßen in letzter Minute entschieden.
30.12.2020 14:03
Aktualisiert: 30.12.2020 14:03
Lesezeit: 2 min

Das neue Gesetz für bessere Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie kann wie geplant zum neuen Jahr in Kraft treten. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies am Mittwoch mehrere Eilanträge ab. Eine ausführliche Begründung werde nachgereicht, hieß es weiter (Az.: 1 BvQ 152/20 u.a.). Das Arbeitsschutzkontrollgesetz soll vor allem Ausbeutung und riskante Arbeitsbedingungen in deutschen Schlachthöfen verhindern.

Kritiker halten es für verfassungswidrig, unter anderem weil es sich nur auf eine Branche beziehe und der Anteil der Zeitarbeitnehmer sehr klein sei. Die aus Datenschutzgründen nicht namentlich genannten Beschwerdeführer vertraten gegenüber dem obersten deutschen Gericht die Ansicht, sie müssten durch das Gesetz nicht wieder gut zu machende Nachteile erleiden. Dem folgten die Richter nicht.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) begrüßte die Entscheidung. «Endlich ist Schluss mit den undurchsichtigen Firmenkonstruktionen und der organisierten Verantwortungslosigkeit in der Fleischindustrie», erklärte er. «Die Botschaft des heutigen Tages ist klar: In Deutschland ist Ausbeutung kein Geschäftsmodell.» Anja Piel aus dem Vorstand des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) sagte, der Gesetzgeber müsse verhindern, dass das Lohngefälle in Europa aus Profitgier ausgenutzt werde. «Dass das Gesetz zum 1. Januar kommt, ist ein gutes Signal an die Beschäftigten in der Fleischindustrie für das kommende Jahr.»

Aus Sicht des Interessenverbands Deutscher Zeitarbeitsunternehmen hingegen sind die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerden noch offen. «Die auch von uns aufgeworfenen komplexen juristischen Verfassungsfragen werden nun mit der gebotenen Sorgfalt im Hauptsacheverfahren zu prüfen sein», teilte Hauptgeschäftsführer Werner Stolz mit. Die Zeitarbeitsunternehmen hätten noch eine gesetzliche Übergangsfrist bis zum 1. April 2021. Der Bundesverband der Deutschen Fleischwarenindustrie wollte sich nicht äußern, weil die Eilanträge vor allem von Zeitarbeitsfirmen gekommen seien. Vom Verband der Fleischwirtschaft gab es zunächst keine Stellungnahme.

Bundestag und Bundesrat hatten kurz vor Weihnachten die strengeren Vorschriften für die Fleischindustrie als Reaktion auf massenhafte Corona-Fälle in Schlachthöfen beschlossen.

Unter anderem verbietet das Gesetz den Einsatz von Subunternehmen mit osteuropäischen Billiglohn-Arbeitern. Auch höhere Bußgelder und einheitliche Kontrollstandards sind vorgesehen. So soll die elektronische Aufzeichnung der Arbeitszeit zur Pflicht werden.

AfD und FDP hatten im Bundestag gegen das Gesetz gestimmt, weil ihnen die Regelungen zu weit gingen. Sie befürchten das Aus für zahlreiche mittelständische Fleischbetriebe. Grüne und Linke hatten hingegen der Union vorgeworfen, vor der Fleischindustrie eingeknickt zu sein und noch schärfere Regeln in einer Neufassung verhindert zu haben.

Die Zeitarbeitsunternehmen hatten vor dem Gerichtsentscheid erklärt, das Gesetz enthalte unverhältnismäßige und damit verfassungswidrige Eingriffe in die Berufsausübungsfreiheit der Firmen. Stand Juni 2019 seien zudem in Berufen der Fleischverarbeitung 926 Menschen als Zeitarbeitnehmer tätig gewesen, was einem Anteil von 1,36 Prozent entspreche. «Dies belegt: Der Einsatz von Zeitarbeitskräften erfolgt nur im Randbereich, ersetzt keine Stammarbeitsplätze, sondern ergänzt sie dort, wo punktuell zusätzliches Personal benötigt wird, beispielsweise in Hochzeiten der Grillsaison», hieß es weiter.

Die deutsche Fleischwirtschaft hatte schon im Sommer erklärt, ein Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit allein in ihrer Branche sei verfassungswidrig. Es sei nicht erklärbar, warum beim Portionieren und Verpacken von Käse künftig anderes Arbeitsrecht gelten solle als bei Wurst, hieß es in einer Stellungnahme zum Gesetzesvorhaben.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
X

DWN Telegramm

Verzichten Sie nicht auf unseren kostenlosen Newsletter. Registrieren Sie sich jetzt und erhalten Sie jeden Morgen die aktuellesten Nachrichten aus Wirtschaft und Politik.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

Ihre Informationen sind sicher. Die Deutschen Wirtschafts Nachrichten verpflichten sich, Ihre Informationen sorgfältig aufzubewahren und ausschließlich zum Zweck der Übermittlung des Schreibens an den Herausgeber zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Der Link zum Abbestellen befindet sich am Ende jedes Newsletters.

DWN
Finanzen
Finanzen Nvidia-Aktie im Fokus: Googles TPU-Pläne verschärfen den KI-Wettbewerb
28.11.2025

Der Wettbewerb um die leistungsfähigsten KI-Chips gewinnt rasant an Dynamik, da große Technologiekonzerne ihre Strategien neu ausrichten...

DWN
Unternehmensporträt
Unternehmensporträt Start-up Etalytics: KI als digitaler Dirigent für die Industrieenergie
28.11.2025

In Deutschlands Fabriken verpuffen gewaltige Mengen Energie. Mit einer eigenen KI, die das System kontrolliert, gelingen Etalytics...

DWN
Finanzen
Finanzen Bullenmarkt im Blick: Steht der globale Aufwärtstrend vor einer Wende?
28.11.2025

Die globalen Aktienmärkte erleben nach Jahren starken Wachstums wieder mehr Unsicherheit und kritischere Kursbewegungen. Doch woran lässt...

DWN
Politik
Politik Milliarden-Etat für 2026: Bundestag stemmt Rekordhaushalt
28.11.2025

Der Bundestag hat den Haushalt für 2026 verabschiedet – mit Schulden auf einem Niveau, das zuletzt nur während der Corona-Pandemie...

DWN
Politik
Politik Zu wenige Fachkräfte, zu viele Arbeitslose: Deutschlands paradoxer Arbeitsmarkt
28.11.2025

Deutschland steuert auf fast drei Millionen Arbeitslose zu, doch das eigentliche Problem liegt laut Bundesagentur-Chefin Andrea Nahles...

DWN
Finanzen
Finanzen Inflation bleibt im November bei 2,3 Prozent stabil
28.11.2025

Auch im November hat sich die Teuerungsrate in Deutschland kaum bewegt: Die Verbraucherpreise lagen wie schon im Vormonat um 2,3 Prozent...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Koalition erzielt Kompromisse bei Rente, Autos und Wohnungsbau
28.11.2025

Nach langen Verhandlungen haben CDU, CSU und SPD in zentralen Streitfragen Einigungen erzielt. Die Koalitionsspitzen verständigten sich...

DWN
Politik
Politik Zeitnot, Lücken, Belastung: Schulleitungen schlagen Alarm
28.11.2025

Deutschlands Schulleiterinnen und Schulleiter stehen nach wie vor unter hohem Druck: Laut einer Umfrage der Bildungsgewerkschaft VBE sind...