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DWN-Spezial: Auswirkung des Zustroms von Flüchtlingen auf die Kriminalitätslage in Deutschland

Lesezeit: 3 min
19.02.2021 12:45
Aus einem BKA-Bericht geht hervor, wie sich der Zustrom von Flüchtlingen seit dem Jahr 2015 auf die Kriminalitätslage in Deutschland ausgewirkt hat. Die Ergebnisse sind hochbrisant.
DWN-Spezial: Auswirkung des Zustroms von Flüchtlingen auf die Kriminalitätslage in Deutschland
Ein Teilnehmer der BKA-Herbsttagung steht im Veranstaltungssaal des RheinMain CongressCenter (RMCC) vor dem BKA-Logo der Behörde. Der Kampf gegen kriminelle Hassbotschaften im Internet und in den sozialen Medien steht im Mittelpunkt der Herbsttagung des Bundeskriminalamtes (BKA). (Foto: dpa)
Foto: Arne Dedert

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Das Bundeskriminalamt (BKA) führt in ihrem Bericht „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“, der den Deutschen Wirtschaftsnachrichten vorliegt, aus: „Der Zustrom von Flüchtlingen und Asylsuchenden nach Deutschland dauert weiterhin an. Zwar gehen die monatlichen Flüchtlingszahlen seit April 2016 tendenziell immer weiter zurück, die Gesamtzahl der nach Deutschland gekommenen Zuwanderer nimmt jedoch weiterhin zu. Von Januar 2015 bis September 2020 wurden insgesamt 1.745.185 Asylsuchende registriert, davon 890.000 im Jahr 2015, 280.000 im Jahr 2016, 186.644 im Jahr 2017, 164.693 im Jahr 2018 und 146.618 in 2019. In den ersten drei Quartalen des Jahres 2020 wurden 77.227 Asylsuchende registriert. Basis für die Darstellung der Entwicklung der Zuwanderung von Asylsuchenden sind für die Jahre 2015 und 2016 die Zahlen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat und ab dem 01.01.2017 die Daten aus der Asylgesuchstatistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Hauptherkunftsstaaten der Asylsuchenden im 1.-3. Quartal 2020 waren Syrien (26.550), Afghanistan (7.452) und der Irak (7.211).“

Um zu verdeutlichen, welche Gruppen im Rahmen des Berichts unter die Lupe genommen wurden, teilt das BKA mit: „Nachfolgende Kernaussagen informieren über die Entwicklungen und Auswirkungen des Zustroms von Flüchtlingen und Asylbegehrenden auf die Kriminalitätslage in Deutschland. Der Betrachtungszeitraum erstreckt sich von Januar bis September 2020. Zuwanderer im Sinne dieser Kernaussagen sind Personen mit Aufenthaltsanlass ,Asylberechtigter/Schutzberechtigter‘, ,Asylbewerber‘, ,Duldung‘, ,Kontingent-/Bürgerkriegsflüchtling‘ und ,unerlaubt‘. Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union werden nicht der Gruppe der Zuwanderer im Sinne dieser Kernaussagen zugeordnet.“

Bezogen auf den gesamten Betrachtungszeitraum seit Beginn des Flüchtlingszustroms (Januar 2015–September 2020) seien die meisten Asylsuchenden in der Summe aus Syrien (676.604), Afghanistan (242.282) und dem Irak (226.280) gekommen. Das BKA wörtlich: „In den ersten drei Quartalen des Jahres 2020 wurden insgesamt 180.699 Fälle im Zusammenhang mit versuchten und vollendeten Straftaten registriert, bei denen mindestens ein Zuwanderer als Tatverdächtiger erfasst wurde (1.-3. Quartal 2019: 199.625 Fälle). Die monatlichen Fallzahlen bewegten sich in den ersten drei Quartalen 2020 zwischen 15.815 und 23.494 registrierten Fällen. Die Mehrzahl der Zuwanderer trat nicht im Zusammenhang mit einer Straftat in Erscheinung“. Im Bereich „Vermögens- und Fälschungsdelikte“ gab es im benannten Zeitraum 44.992, im Bereich „Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit“ 42.152, im Bereich „Diebstahl“ 35.053, im Bereich „Rauschgiftdelikte“ 19.040, im Bereich „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ 3.396, im Bereich „Straftaten gegen das Leben“ 272 und im Bereich „Sonstige Straftatbestände (StGB)“ 29.106 Fälle. Innerhalb der Vermögens- und Fälschungsdelikte soll es sich vorrangig um Fälle von Beförderungserschleichung (49 Prozent) gehandelt haben. Bei den Fällen von Rohheitsdelikten und Straftaten gegen die persönliche Freiheit soll es sich überwiegend um Körperverletzungsdelikte (74 Prozent) gehandelt haben. Im Bereich der Diebstahlsdelikte dominierten Fälle von Ladendiebstahl (62 Prozent).

Zur Kriminalitätsneigung der Neuankömmlinge führt das BKA aus: „Der Anteil der Fälle mit tatverdächtigen Zuwanderern aus Syrien, Afghanistan und dem Irak war weiterhin niedriger als der Anteil dieser Nationalitäten an der Gruppe der Zuwanderer. Der Deliktsschwerpunkt lag bei Rohheitsdelikten und Straftaten gegen die persönliche Freiheit, gefolgt von Vermögens- und Fälschungsdelikten. Der Anteil der Fälle mit tatverdächtigen Zuwanderern aus den Maghreb-Staaten sowie aus Georgien war weiterhin deutlich höher als der Anteil dieser Nationalitäten an der Gruppe der Zuwanderer. Der deliktische Schwerpunkt lag bei den Diebstahlsdelikten. Bei Staatsangehörigen aus den afrikanischen Staaten Gambia, Nigeria und Somalia war der Anteil der Fälle mit tatverdächtigen Zuwanderern ebenfalls wesentlich höher als der Anteil an der Gruppe der Zuwanderer. Die deliktischen Schwerpunkte lagen bei Vermögens- und Fälschungsdelikten sowie Rohheitsdelikten und Straftaten gegen die persönliche Freiheit. Gambische Tatverdächtige traten vermehrt mit Rauschgiftdelikten in Erscheinung. Der Anteil der Fälle mit tatverdächtigen Zuwanderern aus der Balkan-Region entsprach in etwa dem Niveau des Anteils dieser Nationalitäten an der Gruppe der Zuwanderer. Die deliktischen Schwerpunkte lagen bei diesen Tatverdächtigen bei Vermögens- und Fälschungsdelikten, Diebstahlsdelikten sowie Rohheitsdelikten und Straftaten gegen die persönliche Freiheit.“

Das BKA warnt in ihrem Bericht zusätzlich davor, dass künftig Anschläge auf Politiker nicht ausgeschlossen werden können. „Neben objekt- und personenbezogenen Straftaten zum Nachteil von Asylunterkünften und Asylsuchenden steht weiterhin zu befürchten, dass auch die Agitation zum Nachteil von vermeintlich politisch Verantwortlichen fortbesteht und anlassbezogen weiter intensiviert wird. Der Angriff auf die damalige Oberbürgermeister-Kandidatin Henriette Reker am 17.10.2015 in Köln/NW, der Angriff auf den Bürgermeister Andreas Hollstein am 27.11.2017 in Altena/NW sowie das Tötungsdelikt zum Nachteil des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke am 02.06.2019 in WolfhagenIstha/HE belegen diese Einschätzung nachdrücklich. Grundsätzlich können sich etwaige Straftaten aber auch gegen sonstige Personen richten, die gemäß szeneinterner Wahrnehmung von derartigen Einrichtungen profitieren bzw. die deren Errichtung befürworten, fördern oder unterstützen“, so das BKA.


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