Der frühere Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier sagt in einem Interview mit der Zeitung „Die Welt“, dass die Bundesregierung kein Recht habe, die Bürger im Verlauf der Pandemie-Bekämpfung wie Unmündige zu behandeln. „Die Menschen dieses Landes sind keine Untertanen“, so Papier.
Zuvor hatte Papier einen Rechtsanspruch auf Entschädigung für Unternehmen gefordert, die existenziell unter den Corona-Beschränkungen leiden. Wenn Unternehmen und Selbstständige aus Gründen des Infektionsschutzes ihre Betriebe schließen oder ihre Tätigkeit einstellen müssten, werde ihnen vom Staat „ein Sonderopfer zum Wohle der Allgemeinheit auferlegt“, sagte Papier den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Daher müsste ihnen „ein gesetzlicher Anspruch auf eine angemessene Entschädigung eingeräumt werden“. „Der Gesetzgeber hätte Ausgleichs- oder Entschädigungsregelungen bereitzustellen.“
Bisher laufe die Förderung nach Ermessen der Exekutive im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel, kritisierte Papier. In den maßgeblichen Richtlinien stehe ausdrücklich, dass kein Rechtsanspruch auf Leistung bestehe. „Das halte ich aus rechtsstaatlichen Gründen für fragwürdig“, sagte der ehemalige Verfassungsrichter.
Papier wirft den politischen Entscheidern weiterhin vor, sich in der Corona-Krise zu sehr an Naturwissenschaftlern zu orientieren. „Mich stört, dass so manche Verantwortliche in der Politik offensichtlich meinen, man dürfe in Zeiten der Pandemie so ziemlich alles an Einschränkungen vornehmen“, sagte Papier den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Sie orientieren sich auch vornehmlich an den Ratschlägen von Naturwissenschaftlern und hören zu wenig auf Verfassungsjuristen und Sachverständige, die etwas sagen könnten zu den gesellschaftlichen Nebenwirkungen der Corona-Bekämpfung.“
Man müsse auch die ökonomischen, sozialen und kulturellen Lebensgrundlagen der Menschen im Auge behalten, forderte Papier. „Die Politik ist auch dem Freiheitsschutz der Bürger verpflichtet. Die Menschen in diesem Land sind keine Untertanen.“
Mit Blick darauf, dass in der Pandemie viele Entscheidungen von den Regierungen in Bund und Ländern und nicht von den Parlamenten getroffen werden, sagte Papier: „Ich hätte mir als Staatsrechtler nie vorstellen können, dass derart intensive Freiheitsbeschränkungen von der zweiten Gewalt, der Exekutive, beschlossen werden.“