Schleswig-Holsteins Landtag hat nach eigenen Angaben als erstes Landesparlament in Deutschland für extreme Ausnahmesituationen ein Notparlament in der Landesverfassung verankert. Das Parlament stimmte am Freitag mit großer Mehrheit dem Gesetzentwurf von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW zu. Vorgesehen ist die Bestellung eines Notausschusses für den Fall, dass der Landtag aufgrund einer außergewöhnlichen Gefahr nicht handlungsfähig ist.
Der Notausschuss soll - entsprechend den Mehrheitsverhältnissen - aus mindestens elf Mitgliedern bestehen und tagen, wenn dies dem gesamten Landtag aufgrund einer Naturkatastrophe, Seuchengefahr, eines besonders schweren Unglücksfalls oder einer drohenden Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht möglich ist.