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Grundrechte: Spahn kündigt „Freiheiten“ für Geimpfte nach dritter Welle an

Lesezeit: 3 min
04.04.2021 13:34
Wer vollständig gegen das Coronavirus geimpft ist, kann laut Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bei Lockerungsschritten nach der dritten Corona-Welle bestimmte Freiheiten zurückbekommen.
Grundrechte: Spahn kündigt „Freiheiten“ für Geimpfte nach dritter Welle an
Eine Frau mit einer Maske des Bundesgesundheitsministers Spahn und einem «Spahndemie»-Schild sitzt vor Beginn einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen am Rosa-Luxemburg-Platz. (Foto: dpa)

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Die dpa meldet:

Wer vollständig gegen das Coronavirus geimpft ist, kann laut Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bei Lockerungsschritten nach der dritten Corona-Welle bestimmte Freiheiten zurückbekommen. «Wer geimpft ist, kann ohne weiteren Test ins Geschäft oder zum Friseur. Zudem müssen nach Einschätzung des RKI vollständig Geimpfte auch nicht mehr in Quarantäne», sagte Spahn der «Bild am Sonntag». Dies sei eine wichtige Erkenntnis, wenn man nach dem nun dringend notwendigen Brechen der dritten Welle über testgestützte Öffnungsschritte etwa für den Einzelhandel rede.

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Laut Bundesgesundheitsministerium sind gut zwölf Prozent der Deutschen mindestens einmal geimpft worden. Das sind mehr als zehn Millionen Bürgerinnen und Bürger. 4,3 Millionen Menschen haben demnach bereits die zweite Impfung erhalten.

In einigen regionalen Modellversuchen können Menschen mit tagesaktuellem negativen Corona-Schnelltest einkaufen gehen, in Berlin zum Beispiel seit Mittwoch. Allerdings wird die Möglichkeit wenig genutzt. Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Berlin-Brandenburg, Nils Busch-Petersen, beklagte am Samstag eine geringe Auslastung der Läden zwischen zwei und zehn Prozent. «So bringt das nichts, das kann kein Modell für länger sein», sagte Busch-Petersen der dpa. Die Kosten lägen für solche Nachfrage zu hoch.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) betonte unterdessen, die Corona-Regeln sollten in Deutschland einheitlich per Bundesgesetz verankert werden. «Es gibt die große Sehnsucht in der Bevölkerung nach einheitlichen Regeln. Mein Vorschlag ist deshalb, die einheitlichen Regeln durch ein Bundesgesetz festzulegen», sagte er der «Welt am Sonntag». «Dieses Gesetz sollte genau vorschreiben, welche Schritte bei den jeweiligen Inzidenzwerten unternommen werden müssten - von der Verschärfung bis zur Lockerung.»

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte vor einer Woche in der ARD-Sendung «Anne Will» einen Teil der Länder dafür kritisiert, dass sie die vereinbarten Beschlüsse gegen die Pandemie nicht umsetzten. Wenn das nicht «in sehr absehbarer Zeit» geschehe, müsse sie sich überlegen, wie sich das vielleicht auch bundeseinheitlich regeln lasse. «Das ist mein Amtseid, das ist meine Verpflichtung», sagte Merkel und verwies auch auf das Infektionsschutzgesetz.

Ein Regierungssprecher sagte der dpa am Karsamstag, um die dritte Corona-Welle zu brechen, werde derzeit überlegt, ob und wie der Bund einheitliche Vorgaben zur Eindämmung von Corona machen solle - falls das Vorgehen der Länder nicht ausreiche. «Die Länder haben das ganze Instrumentarium zur Verfügung. Und wir beobachten, dass in vielen Ländern jetzt auch zusätzliche Maßnahmen umgesetzt werden», hieß es.

Seehofer sagte, ein Bundesgesetz könne in kürzester Zeit beschlossen werden. «Da es wie alle Bundesgesetze durch den Bundestag und den Bundesrat verabschiedet würde, wäre auch größtmögliche Legitimation hergestellt, was die Opposition immer wieder gefordert hat.»

Auch CSU-Chef Markus Söder plädierte für ein Bundesgesetz. Der «Bild am Sonntag» sagte Bayerns Ministerpräsident: «Um Corona effektiv zu bekämpfen, braucht es einen einheitlichen bundesweiten Pandemieplan anstelle eines Flickenteppichs mit unüberschaubaren Regeln in den einzelnen Bundesländern.» So sei eine einheitliche konsequente Anwendung der Notbremse über einer Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen nötig.

Söder nannte für diesen Fall Ausgangsbeschränkungen, eine Testpflicht in den Schulen sowie eine flächendeckende Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken. Zudem sei zu überlegen, ob ein erneuter kurzer, aber dafür konsequenterer Lockdown nicht ein besserer Weg wäre als ein «halbherziges und dafür endloses Corona-Konzept, das die Zahlen der Neuinfektionen auch nicht wirklich reduziert hat».

Kurz vor der Veröffentlichung dieser Neuigkeiten ergab eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur, dass fast zwei Drittel der Deutschen im Kampf gegen die Corona-Pandemie für ein Verbot von Urlaubsreisen ins Ausland sind. Es sprachen sich 64 Prozent für einen solchen Schritt aus, nur 26 Prozent sind dagegen. 10 Prozent machten keine Angaben. Angesichts der Diskussion über Urlaub auf Mallorca hatte die Bundesregierung erwogen, Reisen in beliebte Urlaubsgebiete im Ausland vorübergehend zu unterbinden. Merkel hatte die zuständigen Fachressorts beauftragt, die rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen. Am vergangen Montag hieß es, dass ein solcher Schritt «zum jetzigen Zeitpunkt nicht geplant» sei.

Mallorca war am 14. März wegen sinkender Infektionszahlen von der Liste der Corona-Risikogebiete gestrichen worden, was vorübergehend zu einem Buchungsboom für die Osterzeit geführt hatte. Urlauber, die von der beliebtesten Urlaubsinsel der Deutschen zurückkehren, müssen nun nicht mehr in Quarantäne. Bund und Länder raten aber weiterhin eindringlich von touristischen Reisen im In- und ins Ausland ab.


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