Politik

Bundesregierung bereitet Corona-Sondergesetze vor - Polizei-Hundertschaften riegeln Berliner Regierungsviertel ab

Lesezeit: 5 min
13.04.2021 11:38  Aktualisiert: 13.04.2021 11:38
Die Bundesregierung hebelt den Föderalismus in Deutschland ab einer Inzidenz von 100 aus. Die Inzidenz steigt jedoch zwingend bei mehr Tests - wie sie die Bundesregierung ebenso fordert.

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Mit einem großen Aufgebot hat die Berliner Polizei die Entscheidung des Bundeskabinetts zu einer Änderung des Corona-Infektionsschutzgesetzes begleitet, berichtet die dpa. Teile des Regierungsviertels rund um das Reichstagsgebäude und das Bundeskanzleramt waren am Dienstagvormittag von Hundertschaften der Polizei abgesperrt. Etwa 250 Demonstranten protestierten nahe dem Kanzleramt gegen die Corona-Einschränkungen, wie ein Polizeisprecher sagte.

Die Demonstranten hätten zum großen Teil keine Corona-Schutzmasken getragen und auch die vorgeschriebenen Abstände nicht eingehalten. Die Polizei habe sie mit Durchsagen dazu aufgefordert, eine Reihe Teilnehmer überprüft, Personalien festgestellt und Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Weitere Verstöße waren zunächst nicht bekannt.

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Die Menschen in weiten Teilen Deutschlands müssen sich auf Ausgangsbeschränkungen und geschlossene Läden nach bundesweit verbindlichen Vorgaben einstellen. Entsprechende Änderungen des Infektionsschutzgesetzes hat die Bundesregierung am Dienstag beschlossen, wie die Deutschen Presse-Agentur erfuhr. Ziel ist die bessere Eindämmung der Corona-Pandemie. Schon kurz nach dem Beschluss wurde erste Kritik laut. Die Parteien im Bundestag dürften auf Änderungen drängen.

Vorgesehen sind unter anderem Ausgangsbeschränkungen. So soll von 21.00 bis 5.00 Uhr der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung oder eines dazugehörigen Gartens im Grundsatz nicht erlaubt sein. Dies soll nicht gelten, wenn der Aufenthalt etwa der Versorgung von Tieren oder der Berufsausübung dient. Gelten sollen diese und andere Beschränkungen, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz über 100 liegt. Das bedeutet, dass binnen einer Woche mehr als 100 Neuinfizierte auf 100 000 Einwohner kommen.

Dieser Punkt ist allerdings umstritten. "Im weiteren Verfahren werden wir nochmal intensiv prüfen, dass neben dem Inzidenzwert weitere Kriterien herangezogen werden", kündigte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese an. Auch die FDP hat hier Bedenken. "Das Gesetz soll an die nackte Inzidenzzahl als Tatbestand geknüpft sein. Die aber ist unzuverlässig und bildet die Lage vor Ort nicht ausreichend klar ab", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Marco Buschmann der "Welt" (Mittwoch).

In einem neuen Paragrafen 28b des Infektionsschutzgesetzes soll ferner festgelegt werden, dass private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum dann nur gestattet sind, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person einschließlich dazugehörender Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres teilnehmen. Bei Todesfällen sollen bis zu 15 Personen zusammenkommen dürfen.

Unter anderem dürfen bei einer höheren Inzidenz zudem die meisten Läden und die Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie die Gastronomie nicht öffnen. Ausgenommen werden sollen der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte. Hier sollen Abstand- und Hygienekonzepte gelten.

Die Ausübung von Sport soll nur in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten erlaubt sein. Sie sollen allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden dürfen. Ausnahmen gibt es auch weiter für den Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler und der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader, aber weiter nur ohne Zuschauer.

Geöffnet werden dürfen demnach Speisesäle in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen, gastronomische Angebote in Beherbergungsbetrieben, die ausschließlich der Bewirtung zulässig beherbergter Personen dienen, Angebote für obdachlose Menschen, die Bewirtung von Fernbusfahrerinnen und Fernbusfahrern sowie Fernfahrerinnen und Fernfahrern und nicht-öffentliche Kantinen. Auch die Auslieferung von Speisen und Getränken sowie deren Verkauf zum Mitnehmen soll weiter erlaubt sein.

Übernachtungsangeboten zu touristischen Zwecken sollen bei entsprechenden Inzidenzen in einer Region aber untersagt sein. Geöffnet werden dürften laut dem Beschluss Dienstleistungen, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen sowie Friseurbetriebe - jeweils mit Maske.

An Schulen soll Präsenzunterricht nur mit zwei Coronatests pro Woche gestattet werden. Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz 200, soll Präsenzunterricht untersagt werden. Vorgesehen ist zudem, dass der Bund über eigene Verordnungen die Corona-Maßnahmen vor Ort steuern kann - dazu bräuchte es aber jeweils die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.

Dieser Zustimmungsvorbehalt des Bundestags sei ein entscheidender Punkt, sagt SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese, der das Gesetz mit ausgehandelt hat. "Hier haben wir als SPD-Fraktion bereits jetzt einen wichtigen Punkt verankert." Die FDP sieht das deutlich kritischer. Die Einbindung des Parlaments bleibe vage, kritisierte Buschmann. Die Frist sei zu kurz. "So wird vermutlich in der Praxis jedes Mal die Zustimmung des Parlaments fingiert sein, wenn eine solche Verordnung kurz nach einer regulären Sitzungswoche erlassen wird, ohne dass parlamentarische Beratungen zu der Rechtsverordnung stattgefunden haben."

Stundenlang war unter Hochdruck über die Regelungen verhandelt worden. Nach dpa-Informationen sollen in der Vorlage Fraktions- und Länderwünsche von der Bundesregierung in wichtigen Punkten berücksichtigt worden sein. Nach dem Kabinettsbeschluss soll das Gesetz möglichst in einem beschleunigten Verfahren vom Bundestag beschlossen werden und den Bundesrat passieren.

Neben der Novelle des Infektionsschutzgesetzes hat das Kabinett auch eine Pflicht für Angebote von Coronatests in Unternehmen auf den Weg gebracht. Der Entwurf einer geänderten Arbeitsschutzverordnung sieht vor, dass die Unternehmen ihren Beschäftigten in der Regel einmal in der Woche Tests zur Verfügung stellen.

Die schärferen Lockdown- und Testregeln sollen die Zahl der Infizierten, Covid-19-Kranken und Todesfälle drücken, bis auch durch immer mehr Impfungen die Pandemie eingedämmt werden kann.

Schwere Kritik an Aushebelung des Föderalismus

Die Welt kommentiert:

Die Bundesregierung hat in den 14 Monaten der Corona-Krise alles versäumt, was zu versäumen war: Es gibt bis heute keinen nationalen Krisenstab, zu wenige belastbaren Zahlen über das Virus und dessen Ansteckungswege; es gibt keine vernünftige Aufrüstung des Gesundheitswesens, es gibt viel zu wenig Impfstoff.

Das alles hätte Bundessache sein müssen. Und in dieser Lage will Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nun ein Gesetz durch Bundestag und Bundesrat peitschen, das es ihr erlaubt, die in Landkreisen und Bundesländern vorhandene Restvernunft zu übersteuern. Im Namen von Merkels radikaler „No Covid“-Strategie soll der deutsche Föderalismus ausgehebelt werden – jenes Verfassungsprinzip, das 1949 gegen zentralistische Herrschaftsfantasien festgeschrieben wurde.

Als Begründung für dieses Durchregieren von oben dienen steigende „Inzidenzwerte“, die durch massenhafte Schnelltests auch Ansteckungen von Menschen anzeigen, die symptomfrei sind – und außerdem die putative Überlastung der Krankenhäuser.

(...)

Im Kanzleramt regiert eine „No Covid“-Sekte. Sie verfolgt ein fiktives Ziel – keine Ansteckungen in einem globalisierten Land – und leider haben viele Medien dieser Fiktion mit der Kritik am föderalen „Flickenteppich“ der Corona-Regelungen Schützenhilfe geleistet.

Testpflicht für Firmen - auf eigene Kosten

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will die Betriebe in Deutschland verpflichten, ihren Präsenzbeschäftigten mindestens einmal pro Woche einen Corona-Test anzubieten. Das Kabinett nahm nach Angaben eines Regierungsvertreters die entsprechende Verordnung zur Kenntnis. Für Beschäftigte, bei denen tätigkeitsbedingt ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht, sollen zwei Tests wöchentlich angeboten werden, wie Reuters bereits am Montag berichtet hatte. Die Verordnung soll fünf Tage nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Das wäre voraussichtlich kommende Woche. Zudem werden die bestehenden Corona-Schutzregeln im Arbeitsschutz bis zum 30. Juni verlängert. Dazu gehört auch, dass Arbeitgeber wo immer möglich das Arbeiten von zu Hause aus anbieten müssen.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will Unternehmen nicht für zusätzliche Kosten durch die geplante Corona-Testangebotspflicht entschädigen. "Das ist jetzt eine nationale Kraftanstrengung und da müssen alle mitmachen", sagte er am Dienstagmorgen im "Deutschlandfunk" und betonte: "Unternehmen, die einen Betrieb aufhaben, die ihre Produktion fortsetzen können, die sind ja in einer weitaus besseren Lage als die Unternehmen, die jetzt wirklich damit jeden Tag zu kämpfen haben, dass zum Beispiel das Restaurant nicht aufgeht, dass das Hotel nicht ordentlich betrieben werden kann."

Freiwillige Testangebote für Firmen reichen laut Scholz nicht aus. Wie aus einem Entwurf der Verordnung hervorgeht, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, sollen Unternehmen verpflichtend einmal in der Woche Tests zur Verfügung stellen. Sie müssen aber nicht dokumentieren, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Angebote auch nutzen. Wer viel Kundenkontakt hat oder in Gemeinschaftsunterkünften lebt, soll Anspruch auf zwei Tests haben.

"Insofern geht es hier um Anstrengungen, die alle unternehmen müssen. Wir haben sehr umfassende Wirtschaftshilfen auf den Weg gebracht", sagte der Vizekanzler. "Letztes Jahr waren es 80 Milliarden. Wenn man die Steuererleichterungen dazurechnet, knapp 190 Milliarden, alles zusammen", ergänzte der SPD-Kanzlerkandidat. "Deshalb glaube ich, dass diese Testpflicht eine zumutbare und notwendige Maßnahme ist."

Wenn aber mehr getestet wird, steigt die Inzidenz zwangsläufig. Zudem sind die Schnelltest aufgrund einer hohen Fehleranfälligkeit umstritten. Besser wäre eine Orientierung am Anteil der positiven Tests an der Gesamtzahl der Tests. Dies wird jedoch nicht erwogen, weshalb die Durchgriffsrechte der Bundesregierung künftig wahrscheinlich flächendeckend gelten werden.


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