Deutschland

Corona-Bundesgesetz macht Klagen gegen Ausgangssperre vor Verwaltungs-Gerichten unmöglich

Das geplante Corona-Bundesgesetz hebelt die Verwaltungsgerichte aus. Es wird rechtlich nicht möglich sein, dass Bürger vor die Verwaltungsgerichte ziehen, um beispielsweise gegen die Ausgangssperren zu klagen.
16.04.2021 14:44
Aktualisiert: 16.04.2021 14:44
Lesezeit: 1 min
Corona-Bundesgesetz macht Klagen gegen Ausgangssperre vor Verwaltungs-Gerichten unmöglich
Bundeskanzlerin Angela Merkel kommt neben Jens Spahn (CDU, M), Bundesminister für Gesundheit, und Lothar H. Wieler (l), Präsident des Robert Koch-Instituts, zu einer Pressekonferenz in der Bundespressekonferenz zur Entwicklug beim Coronavirus (11. März 2021). (Foto: dpa)

Das Hauptproblem bei der Novelle zum Infektionsschutzgesetz ist, dass ein Ausfall des Rechtsschutzes vor den Verwaltungsgerichten der Länder stattfindet. Als Rechtsschutz wird das Recht jedes Bürgers bezeichnet, vor unabhängigen Gerichten in angemessener Zeit die Entscheidung über einen Sachverhalt zu bekommen oder sein Recht geltend zu machen.

Bisher wurden alle Corona-Maßnahmen durch bestimmte Rechtsverordnungen oder durch kommunale Allgemeinverfügungen durchgesetzt. Dadurch hatten die Bürger die Möglichkeit, vor die Verwaltungsgerichte zu ziehen, um die Maßnahmen rechtlich überprüfen zu lassen. Doch gemäß der Novelle sollen von nun an alle Maßnahmen durch das Bundesgesetz selbst angeordnet werden, wodurch die Überprüfungsmöglichkeit vor den Verwaltungsgerichten komplett entfällt. Der Rechtsschutz ist nicht mehr gewährleistet. Einige Staatsrechtler argumentieren, dass zumindest der Weg vor das Bundesverfassungsgericht offensteht, weil es sich um ein Bundesgesetz handelt. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht bisher lediglich Folgenabwägungen (Beispiele HIER, HIER und HIER) vorgenommen, wenn es um die Corona-Maßnahmen ging.

Aus Artikel 19 Abs. 4 GG geht hervor: „Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.“

An dieser Stelle wird es besonders interessant. Denn „öffentliche Gewalt“ ist nicht gleichbedeutend mit Staatsgewalt. Dies zeigt sich besonders bei der Rechtsweggarantie. Hier gilt die rechtsprechende Gewalt nicht als öffentliche Gewalt. Es geht vielmehr um die Ausführung der Verwaltungsaufgaben durch beauftragte Behörden der unmittelbaren und mittelbaren Staatsverwaltung.

Gesetze gelten nicht als Akt der öffentlichen Gewalt, wodurch das Corona-Bundesgesetz somit unberührt bleibt. Es findet eine Entziehung des Anwendungsbereichs der Rechtsschutzgarantie statt. Durch einen juristischen Trick werden die Corona-Maßnahmen in eine gesetzesform gepackt, damit der Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten umgangen wird. Doch die Rechtsgarantie ist nur dann gegeben, wenn die Bürger durch die öffentliche Gewalt, die eine enge Definition aufweist, in ihren Rechten verletzt werden.

Mit demselben juristischen Trick wurde durch das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit auch eine gesetzliche Ausnahmeregelung für das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis zugelassen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Wirtschaft
Wirtschaft EU-Verpackungsverordnung macht EU-Versand für kleine Händler zum Verlustgeschäft
23.08.2026

Europa verspricht kleinen Unternehmen einen grenzenlosen Binnenmarkt, doch neue Verpackungsregeln bewirken zunehmend das Gegenteil....

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Herbert Wertheim macht aus Geduld Milliarden und aus 35 Millionen Euro einen Ferrari
23.08.2026

35 Millionen Euro für einen elektrischen Ferrari wirken selbst unter Milliardären außergewöhnlich. Für Herbert Wertheim folgt der...

DWN
Technologie
Technologie Roboter rücken in den Supermarkt vor: Beginnt der Wandel am Arbeitsmarkt?
23.08.2026

In Dänemark sollen humanoide Roboter nachts Supermarktregale auffüllen. Gesteuert werden sie zunächst von Menschen mit VR-Headset, doch...

DWN
Technologie
Technologie KI-Sicherheitsrisiken außer Kontrolle? Wenn Maschinen selbstständig angreifen
23.08.2026

KI-Systeme finden selbstständig Sicherheitslücken, führen Cyberangriffe aus und können sogar neue Viren entwerfen. Die technologische...

DWN
Finanzen
Finanzen ETF-Risiken: Die gefährliche Macht der großen Indexfonds
23.08.2026

ETF gelten als günstig, bequem und vergleichsweise sicher. Doch je mehr Kapital automatisch in dieselben Aktien fließt, desto stärker...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft China-Handel: Deutschland wird zum größten Warnsignal für Europa
23.08.2026

Chinas Exportoffensive trifft Europas Industrie immer härter, besonders Deutschland gerät unter Druck. Brüssel sucht nach...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Echt oder Kopie? Billige Labordiamanten erobern den Markt
22.08.2026

Labordiamanten kosten nur einen Bruchteil natürlicher Steine und erobern den wichtigsten Diamantenmarkt der Welt. Für Juweliere,...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Deutsche Bahn: Vandalismusschäden in Höhe von 34 Millionen Euro
22.08.2026

Graffitis an Bahnhofswänden, Kabeldiebstahl, zerkratzte Scheiben in Zügen - die Deutsche Bahn ist ständig mit Vandalismus konfrontiert....