Deutschland

Corona-Bundesgesetz macht Klagen gegen Ausgangssperre vor Verwaltungs-Gerichten unmöglich

Das geplante Corona-Bundesgesetz hebelt die Verwaltungsgerichte aus. Es wird rechtlich nicht möglich sein, dass Bürger vor die Verwaltungsgerichte ziehen, um beispielsweise gegen die Ausgangssperren zu klagen.
16.04.2021 14:44
Aktualisiert: 16.04.2021 14:44
Lesezeit: 1 min
Corona-Bundesgesetz macht Klagen gegen Ausgangssperre vor Verwaltungs-Gerichten unmöglich
Bundeskanzlerin Angela Merkel kommt neben Jens Spahn (CDU, M), Bundesminister für Gesundheit, und Lothar H. Wieler (l), Präsident des Robert Koch-Instituts, zu einer Pressekonferenz in der Bundespressekonferenz zur Entwicklug beim Coronavirus (11. März 2021). (Foto: dpa)

Das Hauptproblem bei der Novelle zum Infektionsschutzgesetz ist, dass ein Ausfall des Rechtsschutzes vor den Verwaltungsgerichten der Länder stattfindet. Als Rechtsschutz wird das Recht jedes Bürgers bezeichnet, vor unabhängigen Gerichten in angemessener Zeit die Entscheidung über einen Sachverhalt zu bekommen oder sein Recht geltend zu machen.

Bisher wurden alle Corona-Maßnahmen durch bestimmte Rechtsverordnungen oder durch kommunale Allgemeinverfügungen durchgesetzt. Dadurch hatten die Bürger die Möglichkeit, vor die Verwaltungsgerichte zu ziehen, um die Maßnahmen rechtlich überprüfen zu lassen. Doch gemäß der Novelle sollen von nun an alle Maßnahmen durch das Bundesgesetz selbst angeordnet werden, wodurch die Überprüfungsmöglichkeit vor den Verwaltungsgerichten komplett entfällt. Der Rechtsschutz ist nicht mehr gewährleistet. Einige Staatsrechtler argumentieren, dass zumindest der Weg vor das Bundesverfassungsgericht offensteht, weil es sich um ein Bundesgesetz handelt. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht bisher lediglich Folgenabwägungen (Beispiele HIER, HIER und HIER) vorgenommen, wenn es um die Corona-Maßnahmen ging.

Aus Artikel 19 Abs. 4 GG geht hervor: „Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.“

An dieser Stelle wird es besonders interessant. Denn „öffentliche Gewalt“ ist nicht gleichbedeutend mit Staatsgewalt. Dies zeigt sich besonders bei der Rechtsweggarantie. Hier gilt die rechtsprechende Gewalt nicht als öffentliche Gewalt. Es geht vielmehr um die Ausführung der Verwaltungsaufgaben durch beauftragte Behörden der unmittelbaren und mittelbaren Staatsverwaltung.

Gesetze gelten nicht als Akt der öffentlichen Gewalt, wodurch das Corona-Bundesgesetz somit unberührt bleibt. Es findet eine Entziehung des Anwendungsbereichs der Rechtsschutzgarantie statt. Durch einen juristischen Trick werden die Corona-Maßnahmen in eine gesetzesform gepackt, damit der Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten umgangen wird. Doch die Rechtsgarantie ist nur dann gegeben, wenn die Bürger durch die öffentliche Gewalt, die eine enge Definition aufweist, in ihren Rechten verletzt werden.

Mit demselben juristischen Trick wurde durch das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit auch eine gesetzliche Ausnahmeregelung für das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis zugelassen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Staatliche Datenkontrolle treibt Verbraucher in die digitale Schattenwirtschaft

Deutschland befindet sich im Jahr 2026 in einer paradoxen wirtschaftspolitischen Situation. Während die Bundesregierung versucht, durch...

DWN
Politik
Politik Steuerrecht: Ehegattensplitting vorm Aus? Mehr Arbeitszeit für Frauen nicht lukrativ
11.03.2026

Für viele Frauen lohnt es sich finanziell nicht, in den Job zurückzukehren oder ihre Teilzeit auszubauen, das Ehegattensplitting entpuppt...

DWN
Finanzen
Finanzen Gerresheimer-Aktie im freien Fall: Jahresabschluss verschoben, SDAX-Ausschluss droht – was der Bilanzskandal für Anleger bedeutet
11.03.2026

Für die Gerresheimer-Aktie reißen die schlechten Nachrichten nicht ab. Nach Bilanzfehlern und Untersuchungen der BaFin verzögert sich...

DWN
Politik
Politik EU-Rüstungsprogramm Safe: Polens Präsident lehnt EU-Rüstungskredite ab
11.03.2026

44 Milliarden für Polens Rüstung? Präsident Nawrocki blockiert ein EU-Programm und setzt auf eigene Ideen. Was steckt hinter dem...

DWN
Politik
Politik Abgelehnte Asylbewerber: Fast zwei Drittel aller Abschiebeversuche 2025 gescheitert
11.03.2026

Die schwarz-rote Bundesregierung hat sich vorgenommen, die Zahl der Abschiebungen deutlich zu steigern. Es dürfte ihr nicht gefallen, dass...

DWN
Politik
Politik IEA: Deutschland gibt wegen Iran-Kriegs Teil der Ölreserven frei
11.03.2026

Seit Beginn des Iran-Kriegs vor gut einer Woche schnellt der Ölpreis in die Höhe. Um dagegen anzugehen, wird jetzt ein seltenes...

DWN
Politik
Politik Spritpreise in Polen: Warum die Tankfüllung in Polen deutlich günstiger ist
11.03.2026

Die explodierenden Kraftstoffpreise treiben viele deutsche Autofahrer nach Polen, um deutlich günstiger Benzin oder Diesel zu tanken. Doch...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft DIW: Iran-Krieg trifft deutsche Wirtschaft wenig - aber treibt Preise
11.03.2026

Mit dem Anstieg der Ölpreise wachsen die Sorgen um die Konjunktur in Deutschland. Das Institut der deutschen Wirtschaft ist eher...

DWN
Politik
Politik Moskau bestätigt Kriegsziel nach Angriff auf Fabrik: Ukraine entwaffnen
11.03.2026

Nach einem ukrainischen Angriff mit mehreren Toten reagiert Moskau – und macht auch Großbritannien Vorwürfe. Kremlsprecher Dmitri...