Deutschland

Corona-Bundesgesetz macht Klagen gegen Ausgangssperre vor Verwaltungs-Gerichten unmöglich

Das geplante Corona-Bundesgesetz hebelt die Verwaltungsgerichte aus. Es wird rechtlich nicht möglich sein, dass Bürger vor die Verwaltungsgerichte ziehen, um beispielsweise gegen die Ausgangssperren zu klagen.
16.04.2021 14:44
Aktualisiert: 16.04.2021 14:44
Lesezeit: 1 min
Corona-Bundesgesetz macht Klagen gegen Ausgangssperre vor Verwaltungs-Gerichten unmöglich
Bundeskanzlerin Angela Merkel kommt neben Jens Spahn (CDU, M), Bundesminister für Gesundheit, und Lothar H. Wieler (l), Präsident des Robert Koch-Instituts, zu einer Pressekonferenz in der Bundespressekonferenz zur Entwicklug beim Coronavirus (11. März 2021). (Foto: dpa)

Das Hauptproblem bei der Novelle zum Infektionsschutzgesetz ist, dass ein Ausfall des Rechtsschutzes vor den Verwaltungsgerichten der Länder stattfindet. Als Rechtsschutz wird das Recht jedes Bürgers bezeichnet, vor unabhängigen Gerichten in angemessener Zeit die Entscheidung über einen Sachverhalt zu bekommen oder sein Recht geltend zu machen.

Bisher wurden alle Corona-Maßnahmen durch bestimmte Rechtsverordnungen oder durch kommunale Allgemeinverfügungen durchgesetzt. Dadurch hatten die Bürger die Möglichkeit, vor die Verwaltungsgerichte zu ziehen, um die Maßnahmen rechtlich überprüfen zu lassen. Doch gemäß der Novelle sollen von nun an alle Maßnahmen durch das Bundesgesetz selbst angeordnet werden, wodurch die Überprüfungsmöglichkeit vor den Verwaltungsgerichten komplett entfällt. Der Rechtsschutz ist nicht mehr gewährleistet. Einige Staatsrechtler argumentieren, dass zumindest der Weg vor das Bundesverfassungsgericht offensteht, weil es sich um ein Bundesgesetz handelt. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht bisher lediglich Folgenabwägungen (Beispiele HIER, HIER und HIER) vorgenommen, wenn es um die Corona-Maßnahmen ging.

Aus Artikel 19 Abs. 4 GG geht hervor: „Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.“

An dieser Stelle wird es besonders interessant. Denn „öffentliche Gewalt“ ist nicht gleichbedeutend mit Staatsgewalt. Dies zeigt sich besonders bei der Rechtsweggarantie. Hier gilt die rechtsprechende Gewalt nicht als öffentliche Gewalt. Es geht vielmehr um die Ausführung der Verwaltungsaufgaben durch beauftragte Behörden der unmittelbaren und mittelbaren Staatsverwaltung.

Gesetze gelten nicht als Akt der öffentlichen Gewalt, wodurch das Corona-Bundesgesetz somit unberührt bleibt. Es findet eine Entziehung des Anwendungsbereichs der Rechtsschutzgarantie statt. Durch einen juristischen Trick werden die Corona-Maßnahmen in eine gesetzesform gepackt, damit der Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten umgangen wird. Doch die Rechtsgarantie ist nur dann gegeben, wenn die Bürger durch die öffentliche Gewalt, die eine enge Definition aufweist, in ihren Rechten verletzt werden.

Mit demselben juristischen Trick wurde durch das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit auch eine gesetzliche Ausnahmeregelung für das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis zugelassen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Panorama
Panorama Europäische Investitionsbank (EIB): EU-Förderbank verstärkt Engagement in der Verteidigung
29.01.2026

Europa steht sicherheitspolitisch unter Druck: Russlands Angriffskrieg und globale Machtverschiebungen zwingen die EU zum Handeln. Die...

DWN
Finanzen
Finanzen DAX aktuell im Minus: SAP-Kurseinbruch belastet
29.01.2026

Der DAX-Kurs gerät am Donnerstag unter Druck, nachdem das DAX-Schwergewicht SAP den Index enttäuscht. Gleichzeitig verunsichern...

DWN
Finanzen
Finanzen SAP-Aktie: DAX-Wert bricht nach Quartalszahlen ein – Cloud-Bestand enttäuscht
29.01.2026

Die SAP-Aktie gerät nach den neuesten Quartalszahlen erneut kräftig unter Druck. Zwar zeigt das Cloudgeschäft weiter Wachstum, doch ein...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Mit welchem Führungsstil können Führungskräfte das Potenzial ihrer Mitarbeiter voll ausschöpfen?
29.01.2026

Ein kontrollierender Chef, der immer über alles Bescheid wissen möchte, ist bei vielen Mitarbeitern unbeliebt. Im Gegenzug wünschen sich...

DWN
Finanzen
Finanzen Aurubis-Aktie klettert weiter dank Kupferpreisrallye
29.01.2026

Die Aurubis-Aktie profitiert aktuell spürbar von der starken Kupferpreisrally und erreicht neue Rekorde. Doch während Analysten weiteres...

DWN
Politik
Politik Merz-Regierungserklärung im Bundestag: Europa muss Machtpolitik lernen
29.01.2026

Bundeskanzler Friedrich Merz fordert in seiner Regierungserklärung im Bundestag ein selbstbewusstes Europa, das Machtpolitik beherrscht...

DWN
Finanzen
Finanzen Nemetschek-Aktie: Historische Umsatzmarke überschritten – Anleger bleiben skeptisch
29.01.2026

Nemetschek hat im vergangenen Jahr eine historische Umsatzmarke überschritten und damit neue Rekorde aufgestellt. Doch obwohl die Zahlen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Acea-Nutzfahrzeugmarkt 2025: Lkw-Absatz bricht ein, Busse boomen
29.01.2026

Der europäische Nutzfahrzeugmarkt zeigte 2025 ein widersprüchliches Bild. Während der Bussektor überraschend zulegte, brachen die...