Deutschland

Corona-Bundesgesetz macht Klagen gegen Ausgangssperre vor Verwaltungs-Gerichten unmöglich

Das geplante Corona-Bundesgesetz hebelt die Verwaltungsgerichte aus. Es wird rechtlich nicht möglich sein, dass Bürger vor die Verwaltungsgerichte ziehen, um beispielsweise gegen die Ausgangssperren zu klagen.
16.04.2021 14:44
Aktualisiert: 16.04.2021 14:44
Lesezeit: 1 min
Corona-Bundesgesetz macht Klagen gegen Ausgangssperre vor Verwaltungs-Gerichten unmöglich
Bundeskanzlerin Angela Merkel kommt neben Jens Spahn (CDU, M), Bundesminister für Gesundheit, und Lothar H. Wieler (l), Präsident des Robert Koch-Instituts, zu einer Pressekonferenz in der Bundespressekonferenz zur Entwicklug beim Coronavirus (11. März 2021). (Foto: dpa)

Das Hauptproblem bei der Novelle zum Infektionsschutzgesetz ist, dass ein Ausfall des Rechtsschutzes vor den Verwaltungsgerichten der Länder stattfindet. Als Rechtsschutz wird das Recht jedes Bürgers bezeichnet, vor unabhängigen Gerichten in angemessener Zeit die Entscheidung über einen Sachverhalt zu bekommen oder sein Recht geltend zu machen.

Bisher wurden alle Corona-Maßnahmen durch bestimmte Rechtsverordnungen oder durch kommunale Allgemeinverfügungen durchgesetzt. Dadurch hatten die Bürger die Möglichkeit, vor die Verwaltungsgerichte zu ziehen, um die Maßnahmen rechtlich überprüfen zu lassen. Doch gemäß der Novelle sollen von nun an alle Maßnahmen durch das Bundesgesetz selbst angeordnet werden, wodurch die Überprüfungsmöglichkeit vor den Verwaltungsgerichten komplett entfällt. Der Rechtsschutz ist nicht mehr gewährleistet. Einige Staatsrechtler argumentieren, dass zumindest der Weg vor das Bundesverfassungsgericht offensteht, weil es sich um ein Bundesgesetz handelt. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht bisher lediglich Folgenabwägungen (Beispiele HIER, HIER und HIER) vorgenommen, wenn es um die Corona-Maßnahmen ging.

Aus Artikel 19 Abs. 4 GG geht hervor: „Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.“

An dieser Stelle wird es besonders interessant. Denn „öffentliche Gewalt“ ist nicht gleichbedeutend mit Staatsgewalt. Dies zeigt sich besonders bei der Rechtsweggarantie. Hier gilt die rechtsprechende Gewalt nicht als öffentliche Gewalt. Es geht vielmehr um die Ausführung der Verwaltungsaufgaben durch beauftragte Behörden der unmittelbaren und mittelbaren Staatsverwaltung.

Gesetze gelten nicht als Akt der öffentlichen Gewalt, wodurch das Corona-Bundesgesetz somit unberührt bleibt. Es findet eine Entziehung des Anwendungsbereichs der Rechtsschutzgarantie statt. Durch einen juristischen Trick werden die Corona-Maßnahmen in eine gesetzesform gepackt, damit der Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten umgangen wird. Doch die Rechtsgarantie ist nur dann gegeben, wenn die Bürger durch die öffentliche Gewalt, die eine enge Definition aufweist, in ihren Rechten verletzt werden.

Mit demselben juristischen Trick wurde durch das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit auch eine gesetzliche Ausnahmeregelung für das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis zugelassen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Politik
Politik Industrieproduktion in Deutschland geht überraschend zurück
07.09.2026

Die deutsche Industrie startet mit einem unerwarteten Dämpfer in die zweite Jahreshälfte. Statt der erhofften Belebung ging die...

DWN
Politik
Politik Deutschland entkommt russischem Gas und landet in der nächsten Falle
07.09.2026

Deutschland hat sich vom russischen Pipelinegas gelöst und setzt nun stark auf Flüssiggas. Doch inzwischen kommt ein Großteil des...

DWN
Finanzen
Finanzen Nvidia-Aktie im KI-Boom: Billig, riskant, unverzichtbar?
07.09.2026

Die Nvidia-Aktie ist in zehn Jahren um fast 15.000 Prozent gestiegen und gilt heute als wichtigste Einzelaktie der Welt. Trotzdem nennen...

DWN
Finanzen
Finanzen VW-Aktie im Fokus: Volkswagen will Werk in Osnabrück verkaufen – VW-Werk soll Rüstungsstandort werden
07.09.2026

In Osnabrück steht ein traditionsreicher Industriestandort vor einem radikalen Wandel. Wo jahrzehntelang Cabrios und Sportwagen...

DWN
Politik
Politik Ballistische Rakete: Neue Schlagkraft für Deutschland – Bundeswehr-Marine testet Lora
07.09.2026

Ein Raketenschuss zwischen Irland und Island markiert einen möglichen Wendepunkt für die Bundeswehr. Mit der israelischen Lora könnte...

DWN
Finanzen
Finanzen Droneshield-Aktie nach Kurssturz vor der Trendwende? Es bleiben Risiken!
07.09.2026

Die Droneshield-Aktie kämpft nach massiven Kursverlusten um eine Stabilisierung. Technische Kaufsignale und operative Fortschritte wecken...

DWN
Politik
Politik Von der Leyen landet in Grönland und bringt Milliarden mit
07.09.2026

Ursula von der Leyen reiste erneut nach Grönland, diesmal mit neuen Investitionszusagen im Gepäck. Die EU will ihre Rolle in der Arktis...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Renault Twingo im Test: Klein, leise und überraschend praktisch
07.09.2026

Der neue elektrische Renault Twingo ist klein, leise und fühlt sich in der Stadt besonders wohl. Gebaut wird er in Slowenien, wo an seinem...