Deutschland

Corona-Bundesgesetz macht Klagen gegen Ausgangssperre vor Verwaltungs-Gerichten unmöglich

Das geplante Corona-Bundesgesetz hebelt die Verwaltungsgerichte aus. Es wird rechtlich nicht möglich sein, dass Bürger vor die Verwaltungsgerichte ziehen, um beispielsweise gegen die Ausgangssperren zu klagen.
16.04.2021 14:44
Aktualisiert: 16.04.2021 14:44
Lesezeit: 1 min
Corona-Bundesgesetz macht Klagen gegen Ausgangssperre vor Verwaltungs-Gerichten unmöglich
Bundeskanzlerin Angela Merkel kommt neben Jens Spahn (CDU, M), Bundesminister für Gesundheit, und Lothar H. Wieler (l), Präsident des Robert Koch-Instituts, zu einer Pressekonferenz in der Bundespressekonferenz zur Entwicklug beim Coronavirus (11. März 2021). (Foto: dpa)

Das Hauptproblem bei der Novelle zum Infektionsschutzgesetz ist, dass ein Ausfall des Rechtsschutzes vor den Verwaltungsgerichten der Länder stattfindet. Als Rechtsschutz wird das Recht jedes Bürgers bezeichnet, vor unabhängigen Gerichten in angemessener Zeit die Entscheidung über einen Sachverhalt zu bekommen oder sein Recht geltend zu machen.

Bisher wurden alle Corona-Maßnahmen durch bestimmte Rechtsverordnungen oder durch kommunale Allgemeinverfügungen durchgesetzt. Dadurch hatten die Bürger die Möglichkeit, vor die Verwaltungsgerichte zu ziehen, um die Maßnahmen rechtlich überprüfen zu lassen. Doch gemäß der Novelle sollen von nun an alle Maßnahmen durch das Bundesgesetz selbst angeordnet werden, wodurch die Überprüfungsmöglichkeit vor den Verwaltungsgerichten komplett entfällt. Der Rechtsschutz ist nicht mehr gewährleistet. Einige Staatsrechtler argumentieren, dass zumindest der Weg vor das Bundesverfassungsgericht offensteht, weil es sich um ein Bundesgesetz handelt. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht bisher lediglich Folgenabwägungen (Beispiele HIER, HIER und HIER) vorgenommen, wenn es um die Corona-Maßnahmen ging.

Aus Artikel 19 Abs. 4 GG geht hervor: „Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.“

An dieser Stelle wird es besonders interessant. Denn „öffentliche Gewalt“ ist nicht gleichbedeutend mit Staatsgewalt. Dies zeigt sich besonders bei der Rechtsweggarantie. Hier gilt die rechtsprechende Gewalt nicht als öffentliche Gewalt. Es geht vielmehr um die Ausführung der Verwaltungsaufgaben durch beauftragte Behörden der unmittelbaren und mittelbaren Staatsverwaltung.

Gesetze gelten nicht als Akt der öffentlichen Gewalt, wodurch das Corona-Bundesgesetz somit unberührt bleibt. Es findet eine Entziehung des Anwendungsbereichs der Rechtsschutzgarantie statt. Durch einen juristischen Trick werden die Corona-Maßnahmen in eine gesetzesform gepackt, damit der Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten umgangen wird. Doch die Rechtsgarantie ist nur dann gegeben, wenn die Bürger durch die öffentliche Gewalt, die eine enge Definition aufweist, in ihren Rechten verletzt werden.

Mit demselben juristischen Trick wurde durch das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit auch eine gesetzliche Ausnahmeregelung für das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis zugelassen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Technologie
Technologie KI und digitale Steuerberatung: Der Gamechanger für den deutschen Mittelstand

Die Digitalisierung verändert die deutsche Wirtschaft in rasantem Tempo. Während große Unternehmen bereits seit Jahren auf...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Marktbericht: Rallye an der Wall Street endet, da Auseinandersetzungen zwischen den USA und dem Iran den Ölpreis in die Höhe treiben
03.06.2026

Lesen Sie, welche überraschenden Wendungen die Finanzmärkte in Atem halten und warum Anleger jetzt besonders wachsam sein müssen.

DWN
Politik
Politik Österreich und Portugal im UN-Sicherheitsrat, Deutschland nicht - eine historische Niederlage
03.06.2026

Niederlage in New York: Deutschland ist erstmals mit seiner Bewerbung um einen Sitz im mächtigsten UN-Gremium gescheitert. Stattdessen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Hat Deutschland die Lösung für Europas Stromnetz-Krise gefunden?
03.06.2026

Deutschland erlebt einen Solarboom auf Dächern, Balkonen und Parkplätzen. Während Dänemark unter einem überlasteten Stromnetz leidet,...

DWN
Politik
Politik Großbritanniens EU-Rückkehr: Realistische Option oder politischer Wunschtraum?
03.06.2026

Erst galt der Brexit als endgültig, nun spricht ein Labour-Schwergewicht offen von Großbritanniens EU-Rückkehr. Hinter der neuen...

DWN
Politik
Politik Investitionen in die Energiewende: EU-Kommission will mehr Schulden erlauben
03.06.2026

Die EU-Kommission schlägt vor, dass Mitgliedsstaaten für den Wandel zu sauberer Energie mehr Schulden machen dürfen, ohne Strafverfahren...

DWN
Finanzen
Finanzen Steigende Arbeitslosigkeit: Bundesagentur für Arbeit steuert auf Milliardendefizit zu
03.06.2026

Die schwierige wirtschaftliche Lage und der schwache Arbeitsmarkt in Deutschland haben erhebliche Auswirkungen auf den Haushalt der...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Ölpreis: China bremst, doch die nächste Preiswelle rollt an
03.06.2026

Chinas Ölimporte sind eingebrochen, doch Entwarnung am Ölmarkt wäre riskant. Die Straße von Hormus bleibt blockiert, Washington...

DWN
Politik
Politik Vor Wirtschaftsforum: Selenskyj lobt Drohnenangriff auf Sankt Petersburg
03.06.2026

Russische Behörden haben ukrainische Angriffe gemeldet: Ukrainische Drohnen trafen auch Energie- und Militäranlagen in St. Petersburg....