Deutschland

Corona-Bundesgesetz macht Klagen gegen Ausgangssperre vor Verwaltungs-Gerichten unmöglich

Das geplante Corona-Bundesgesetz hebelt die Verwaltungsgerichte aus. Es wird rechtlich nicht möglich sein, dass Bürger vor die Verwaltungsgerichte ziehen, um beispielsweise gegen die Ausgangssperren zu klagen.
16.04.2021 14:44
Aktualisiert: 16.04.2021 14:44
Lesezeit: 1 min
Corona-Bundesgesetz macht Klagen gegen Ausgangssperre vor Verwaltungs-Gerichten unmöglich
Bundeskanzlerin Angela Merkel kommt neben Jens Spahn (CDU, M), Bundesminister für Gesundheit, und Lothar H. Wieler (l), Präsident des Robert Koch-Instituts, zu einer Pressekonferenz in der Bundespressekonferenz zur Entwicklug beim Coronavirus (11. März 2021). (Foto: dpa)

Das Hauptproblem bei der Novelle zum Infektionsschutzgesetz ist, dass ein Ausfall des Rechtsschutzes vor den Verwaltungsgerichten der Länder stattfindet. Als Rechtsschutz wird das Recht jedes Bürgers bezeichnet, vor unabhängigen Gerichten in angemessener Zeit die Entscheidung über einen Sachverhalt zu bekommen oder sein Recht geltend zu machen.

Bisher wurden alle Corona-Maßnahmen durch bestimmte Rechtsverordnungen oder durch kommunale Allgemeinverfügungen durchgesetzt. Dadurch hatten die Bürger die Möglichkeit, vor die Verwaltungsgerichte zu ziehen, um die Maßnahmen rechtlich überprüfen zu lassen. Doch gemäß der Novelle sollen von nun an alle Maßnahmen durch das Bundesgesetz selbst angeordnet werden, wodurch die Überprüfungsmöglichkeit vor den Verwaltungsgerichten komplett entfällt. Der Rechtsschutz ist nicht mehr gewährleistet. Einige Staatsrechtler argumentieren, dass zumindest der Weg vor das Bundesverfassungsgericht offensteht, weil es sich um ein Bundesgesetz handelt. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht bisher lediglich Folgenabwägungen (Beispiele HIER, HIER und HIER) vorgenommen, wenn es um die Corona-Maßnahmen ging.

Aus Artikel 19 Abs. 4 GG geht hervor: „Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.“

An dieser Stelle wird es besonders interessant. Denn „öffentliche Gewalt“ ist nicht gleichbedeutend mit Staatsgewalt. Dies zeigt sich besonders bei der Rechtsweggarantie. Hier gilt die rechtsprechende Gewalt nicht als öffentliche Gewalt. Es geht vielmehr um die Ausführung der Verwaltungsaufgaben durch beauftragte Behörden der unmittelbaren und mittelbaren Staatsverwaltung.

Gesetze gelten nicht als Akt der öffentlichen Gewalt, wodurch das Corona-Bundesgesetz somit unberührt bleibt. Es findet eine Entziehung des Anwendungsbereichs der Rechtsschutzgarantie statt. Durch einen juristischen Trick werden die Corona-Maßnahmen in eine gesetzesform gepackt, damit der Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten umgangen wird. Doch die Rechtsgarantie ist nur dann gegeben, wenn die Bürger durch die öffentliche Gewalt, die eine enge Definition aufweist, in ihren Rechten verletzt werden.

Mit demselben juristischen Trick wurde durch das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit auch eine gesetzliche Ausnahmeregelung für das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis zugelassen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Rechnungen digitalisieren: Wie Unternehmen Liquidität und Cashflow smarter steuern

Umsatz bedeutet noch keine gesicherte Liquidität. Zwischen der erbrachten Leistung und dem tatsächlichen Eingang des Geldes können...

DWN
Politik
Politik Insa-Umfrage zur Berlin-Wahl: AfD zieht knapp an CDU und Linken vorbei auf Platz eins
23.07.2026

Politisches Beben vor der Abgeordnetenhauswahl in Berlin: Erstmals führt die AfD eine repräsentative Umfrage in der Bundeshauptstadt an....

DWN
Finanzen
Finanzen EZB belässt Leitzins bei 2,25 Prozent: Bringt der Iran-Krieg die Zinswende im September?
23.07.2026

Die Europäische Zentralbank legt im Euroraum eine geldpolitische Pause ein: Trotz bestehender Inflationsrisiken belassen die...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Alarmierende Studie: Jede dritte alleinerziehende Familie von Armut bedroht
23.07.2026

In Deutschland ist das Armutsrisiko für alleinerziehende Mütter und Väter alarmierend hoch: Fast 29 Prozent dieser Haushalte gelten laut...

DWN
Politik
Politik Rekordwert beim Sozialbudget: Ausgaben steigen auf fast ein Drittel der gesamten Wirtschaftskraft
23.07.2026

Die finanziellen Aufwendungen für den Sozialstaat erreichen in Deutschland ein neues Hoch: Im vergangenen Jahr sind die Sozialausgaben auf...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Wettbewerbsverstoß: EU verhängt 890 Millionen Euro Bußgeld gegen Google
23.07.2026

Die Europäische Kommission greift im Digitalmarkt hart durch: Wegen unlauteren Wettbewerbs belegt die EU den US-Tech-Riesen Google mit...

DWN
Politik
Politik Karlsruhe kippt Klage gegen Heizungsgesetz
23.07.2026

Mit dem Heizungsgesetz wollte die Ampel das Heizen in Deutschland klimafreundlicher machen. Es hagelte Kritik – nicht nur am Inhalt,...

DWN
Politik
Politik US-Atomdeal mit Saudi-Arabien entfacht Streit
23.07.2026

Die USA helfen Saudi-Arabien beim Aufbau eines zivilen Atomprogramms – und könnten damit einen neuen Wettlauf um Nukleartechnik im Nahen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Hohe Abgaben, wenig Aufstieg: Warum sich Leistung in Deutschland immer weniger lohnt
23.07.2026

Arbeiten, gründen, Kinder großziehen – und am Ende kaum vorankommen: Für viele Familien und Unternehmer ist die aktuelle Situation in...