Deutschland

Corona-Bundesgesetz macht Klagen gegen Ausgangssperre vor Verwaltungs-Gerichten unmöglich

Das geplante Corona-Bundesgesetz hebelt die Verwaltungsgerichte aus. Es wird rechtlich nicht möglich sein, dass Bürger vor die Verwaltungsgerichte ziehen, um beispielsweise gegen die Ausgangssperren zu klagen.
16.04.2021 14:44
Aktualisiert: 16.04.2021 14:44
Lesezeit: 1 min
Corona-Bundesgesetz macht Klagen gegen Ausgangssperre vor Verwaltungs-Gerichten unmöglich
Bundeskanzlerin Angela Merkel kommt neben Jens Spahn (CDU, M), Bundesminister für Gesundheit, und Lothar H. Wieler (l), Präsident des Robert Koch-Instituts, zu einer Pressekonferenz in der Bundespressekonferenz zur Entwicklug beim Coronavirus (11. März 2021). (Foto: dpa)

Das Hauptproblem bei der Novelle zum Infektionsschutzgesetz ist, dass ein Ausfall des Rechtsschutzes vor den Verwaltungsgerichten der Länder stattfindet. Als Rechtsschutz wird das Recht jedes Bürgers bezeichnet, vor unabhängigen Gerichten in angemessener Zeit die Entscheidung über einen Sachverhalt zu bekommen oder sein Recht geltend zu machen.

Bisher wurden alle Corona-Maßnahmen durch bestimmte Rechtsverordnungen oder durch kommunale Allgemeinverfügungen durchgesetzt. Dadurch hatten die Bürger die Möglichkeit, vor die Verwaltungsgerichte zu ziehen, um die Maßnahmen rechtlich überprüfen zu lassen. Doch gemäß der Novelle sollen von nun an alle Maßnahmen durch das Bundesgesetz selbst angeordnet werden, wodurch die Überprüfungsmöglichkeit vor den Verwaltungsgerichten komplett entfällt. Der Rechtsschutz ist nicht mehr gewährleistet. Einige Staatsrechtler argumentieren, dass zumindest der Weg vor das Bundesverfassungsgericht offensteht, weil es sich um ein Bundesgesetz handelt. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht bisher lediglich Folgenabwägungen (Beispiele HIER, HIER und HIER) vorgenommen, wenn es um die Corona-Maßnahmen ging.

Aus Artikel 19 Abs. 4 GG geht hervor: „Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.“

An dieser Stelle wird es besonders interessant. Denn „öffentliche Gewalt“ ist nicht gleichbedeutend mit Staatsgewalt. Dies zeigt sich besonders bei der Rechtsweggarantie. Hier gilt die rechtsprechende Gewalt nicht als öffentliche Gewalt. Es geht vielmehr um die Ausführung der Verwaltungsaufgaben durch beauftragte Behörden der unmittelbaren und mittelbaren Staatsverwaltung.

Gesetze gelten nicht als Akt der öffentlichen Gewalt, wodurch das Corona-Bundesgesetz somit unberührt bleibt. Es findet eine Entziehung des Anwendungsbereichs der Rechtsschutzgarantie statt. Durch einen juristischen Trick werden die Corona-Maßnahmen in eine gesetzesform gepackt, damit der Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten umgangen wird. Doch die Rechtsgarantie ist nur dann gegeben, wenn die Bürger durch die öffentliche Gewalt, die eine enge Definition aufweist, in ihren Rechten verletzt werden.

Mit demselben juristischen Trick wurde durch das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit auch eine gesetzliche Ausnahmeregelung für das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis zugelassen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Finanzen
Finanzen Inflation im Euroraum zieht wieder an: Wird die EZB die Zinsen erhöhen?
16.08.2026

Die Inflation hat sich im Euroraum überraschend zurückgemeldet – angetrieben von teurer Energie und geopolitischen Spannungen. Damit...

DWN
Politik
Politik Rentensplitting statt Witwenrente: Steht die Hinterbliebenenrente vor dem Aus?
16.08.2026

Im Rahmen der Rentenreform steht plötzlich auch die Witwenrente zur Diskussion. Ein Rentenexperte argumentiert, "Frauen könnten sich...

DWN
Politik
Politik Toxische Weltpolitik: Wenn gefährliche Staatschefs die Kontrolle verlieren
16.08.2026

Sie dulden keinen Widerspruch, verlangen Loyalität und halten sich selbst für unfehlbar. Gelangen toxische Führungspersönlichkeiten an...

DWN
Politik
Politik Medienrat für öffentlich-rechtlichen Rundfunk: Geschäftsführerin steht fest
16.08.2026

Das neue Gremium soll den öffentlich-rechtlichen Rundfunk kontrollieren. Im April wurde die Vorsitzende gewählt. Jetzt steht fest, wer...

DWN
Finanzen
Finanzen Wie Fintechs Banken herausfordern – und Anleger profitieren können
16.08.2026

Millionen Kunden eröffnen Konten bei Revolut, N26 oder Trade Republic – oft zunächst nur zusätzlich zur Hausbank. Doch aus der...

DWN
Finanzen
Finanzen Künstliche Intelligenz greift nach Ihrer Rente - und zwar an zwei Fronten
16.08.2026

Erstens geht es um die Exponierung von Pensionsfonds gegenüber KI. Zweitens stellt sich die Frage, welche Kasse die meisten Menschen im...

DWN
Panorama
Panorama Schlecht vorbereitet bei Waldbränden? Experte sieht Lücken im System
16.08.2026

Ein dichtes Netz an Feuerwehren schützt Deutschland bislang vor vielen größeren Waldbränden. Doch Ausbildung, Einsatzverfahren und...

DWN
Finanzen
Finanzen Millionenbetrug an Bankkunden: Ermittler heben Netzwerk aus
16.08.2026

Eine Gruppe Krimineller soll Bankkunden um Millionen betrogen haben. Ermittler aus Deutschland und Brasilien nahmen nach Durchsuchungen...