Deutschland

Corona-Bundesgesetz macht Klagen gegen Ausgangssperre vor Verwaltungs-Gerichten unmöglich

Das geplante Corona-Bundesgesetz hebelt die Verwaltungsgerichte aus. Es wird rechtlich nicht möglich sein, dass Bürger vor die Verwaltungsgerichte ziehen, um beispielsweise gegen die Ausgangssperren zu klagen.
16.04.2021 14:44
Aktualisiert: 16.04.2021 14:44
Lesezeit: 1 min
Corona-Bundesgesetz macht Klagen gegen Ausgangssperre vor Verwaltungs-Gerichten unmöglich
Bundeskanzlerin Angela Merkel kommt neben Jens Spahn (CDU, M), Bundesminister für Gesundheit, und Lothar H. Wieler (l), Präsident des Robert Koch-Instituts, zu einer Pressekonferenz in der Bundespressekonferenz zur Entwicklug beim Coronavirus (11. März 2021). (Foto: dpa)

Das Hauptproblem bei der Novelle zum Infektionsschutzgesetz ist, dass ein Ausfall des Rechtsschutzes vor den Verwaltungsgerichten der Länder stattfindet. Als Rechtsschutz wird das Recht jedes Bürgers bezeichnet, vor unabhängigen Gerichten in angemessener Zeit die Entscheidung über einen Sachverhalt zu bekommen oder sein Recht geltend zu machen.

Bisher wurden alle Corona-Maßnahmen durch bestimmte Rechtsverordnungen oder durch kommunale Allgemeinverfügungen durchgesetzt. Dadurch hatten die Bürger die Möglichkeit, vor die Verwaltungsgerichte zu ziehen, um die Maßnahmen rechtlich überprüfen zu lassen. Doch gemäß der Novelle sollen von nun an alle Maßnahmen durch das Bundesgesetz selbst angeordnet werden, wodurch die Überprüfungsmöglichkeit vor den Verwaltungsgerichten komplett entfällt. Der Rechtsschutz ist nicht mehr gewährleistet. Einige Staatsrechtler argumentieren, dass zumindest der Weg vor das Bundesverfassungsgericht offensteht, weil es sich um ein Bundesgesetz handelt. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht bisher lediglich Folgenabwägungen (Beispiele HIER, HIER und HIER) vorgenommen, wenn es um die Corona-Maßnahmen ging.

Aus Artikel 19 Abs. 4 GG geht hervor: „Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.“

An dieser Stelle wird es besonders interessant. Denn „öffentliche Gewalt“ ist nicht gleichbedeutend mit Staatsgewalt. Dies zeigt sich besonders bei der Rechtsweggarantie. Hier gilt die rechtsprechende Gewalt nicht als öffentliche Gewalt. Es geht vielmehr um die Ausführung der Verwaltungsaufgaben durch beauftragte Behörden der unmittelbaren und mittelbaren Staatsverwaltung.

Gesetze gelten nicht als Akt der öffentlichen Gewalt, wodurch das Corona-Bundesgesetz somit unberührt bleibt. Es findet eine Entziehung des Anwendungsbereichs der Rechtsschutzgarantie statt. Durch einen juristischen Trick werden die Corona-Maßnahmen in eine gesetzesform gepackt, damit der Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten umgangen wird. Doch die Rechtsgarantie ist nur dann gegeben, wenn die Bürger durch die öffentliche Gewalt, die eine enge Definition aufweist, in ihren Rechten verletzt werden.

Mit demselben juristischen Trick wurde durch das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit auch eine gesetzliche Ausnahmeregelung für das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis zugelassen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Technologie
Technologie iFLYTEK AINOTE Air 2 bringt KI-gestützte Notizen in ein noch kompakteres E-Ink-Tablet

Für viele Menschen sind die besten Produktivitätstools diejenigen, die nicht versuchen, den gesamten Arbeitstag zu übernehmen. Sie...

X
DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Varso Tower: Zweite Glasscheibe fällt vom höchsten Gebäude der EU
03.07.2026

Erst fiel Glas auf eine Straße, jetzt beschädigte eine Scheibe ein Auto: Am Varso Tower in Warschau häufen sich Vorfälle an der...

DWN
Finanzen
Finanzen Ethisches Investieren: Der Vatikan predigt Moral und kauft Tech-Aktien
03.07.2026

Der Vatikan will Geld nach moralischen Kriterien anlegen und landet dabei ausgerechnet bei Meta, Nvidia, Apple, Amazon und Alphabet. Was...

DWN
Unternehmensporträt
Unternehmensporträt Vogelhaus mit Kamera: Wie Bird Buddy an Amerikaner vier Mal so teuer verkauft wie an Chinesen
03.07.2026

Wer ein Vogelhaus mit Kamera sucht, um Meise, Spatz und andere heimische Singvögel zu beobachten, kommt an Bird Buddy kaum vorbei. Das...

DWN
Finanzen
Finanzen KI-Blase: Warum Anleger wieder an die nächste Wunderwelt glauben
03.07.2026

Erst kaufen Kleinanleger Chipaktien auf Kredit, dann sammelt SpaceX Milliarden ein, obwohl das Unternehmen weiter Verluste schreibt. Was...

DWN
Finanzen
Finanzen Goldpreis startet gut in den Juli: Erholung oder nur eine Atempause vor neuen Kursverlusten?
03.07.2026

Ist der diesjährige Ausverkauf lediglich eine starke Korrektur nach einem außergewöhnlichen Anstieg oder der Beginn einer längeren...

DWN
Immobilien
Immobilien Explosionsartige Mietsteigerungen: Wie Sie sich gegen den Mietenwahnsinn wehren können
03.07.2026

Die Wohnkosten in Deutschlands Großstädten kennen seit Jahren nur eine Richtung: steil nach oben. Eine aktuelle Auswertung des Deutschen...

DWN
Panorama
Panorama DWN-Podcast Folge 32: Die Woche im Rückblick – KW 27
03.07.2026

Unser neuer Podcast ist da: Die ganze Woche in sieben Minuten. Der DWN-Wochenrückblick bringt die Themen, die zählen – eingeordnet,...

DWN
Politik
Politik Eilantrag in Karlsruhe: Linke will neues Heizgesetz im Bundestag blockieren
03.07.2026

Die Linke-Fraktion zieht vor das Bundesverfassungsgericht, um die geplante Verabschiedung des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes vorerst...