Deutschland

Corona-Bundesgesetz macht Klagen gegen Ausgangssperre vor Verwaltungs-Gerichten unmöglich

Das geplante Corona-Bundesgesetz hebelt die Verwaltungsgerichte aus. Es wird rechtlich nicht möglich sein, dass Bürger vor die Verwaltungsgerichte ziehen, um beispielsweise gegen die Ausgangssperren zu klagen.
16.04.2021 14:44
Aktualisiert: 16.04.2021 14:44
Lesezeit: 1 min
Corona-Bundesgesetz macht Klagen gegen Ausgangssperre vor Verwaltungs-Gerichten unmöglich
Bundeskanzlerin Angela Merkel kommt neben Jens Spahn (CDU, M), Bundesminister für Gesundheit, und Lothar H. Wieler (l), Präsident des Robert Koch-Instituts, zu einer Pressekonferenz in der Bundespressekonferenz zur Entwicklug beim Coronavirus (11. März 2021). (Foto: dpa)

Das Hauptproblem bei der Novelle zum Infektionsschutzgesetz ist, dass ein Ausfall des Rechtsschutzes vor den Verwaltungsgerichten der Länder stattfindet. Als Rechtsschutz wird das Recht jedes Bürgers bezeichnet, vor unabhängigen Gerichten in angemessener Zeit die Entscheidung über einen Sachverhalt zu bekommen oder sein Recht geltend zu machen.

Bisher wurden alle Corona-Maßnahmen durch bestimmte Rechtsverordnungen oder durch kommunale Allgemeinverfügungen durchgesetzt. Dadurch hatten die Bürger die Möglichkeit, vor die Verwaltungsgerichte zu ziehen, um die Maßnahmen rechtlich überprüfen zu lassen. Doch gemäß der Novelle sollen von nun an alle Maßnahmen durch das Bundesgesetz selbst angeordnet werden, wodurch die Überprüfungsmöglichkeit vor den Verwaltungsgerichten komplett entfällt. Der Rechtsschutz ist nicht mehr gewährleistet. Einige Staatsrechtler argumentieren, dass zumindest der Weg vor das Bundesverfassungsgericht offensteht, weil es sich um ein Bundesgesetz handelt. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht bisher lediglich Folgenabwägungen (Beispiele HIER, HIER und HIER) vorgenommen, wenn es um die Corona-Maßnahmen ging.

Aus Artikel 19 Abs. 4 GG geht hervor: „Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.“

An dieser Stelle wird es besonders interessant. Denn „öffentliche Gewalt“ ist nicht gleichbedeutend mit Staatsgewalt. Dies zeigt sich besonders bei der Rechtsweggarantie. Hier gilt die rechtsprechende Gewalt nicht als öffentliche Gewalt. Es geht vielmehr um die Ausführung der Verwaltungsaufgaben durch beauftragte Behörden der unmittelbaren und mittelbaren Staatsverwaltung.

Gesetze gelten nicht als Akt der öffentlichen Gewalt, wodurch das Corona-Bundesgesetz somit unberührt bleibt. Es findet eine Entziehung des Anwendungsbereichs der Rechtsschutzgarantie statt. Durch einen juristischen Trick werden die Corona-Maßnahmen in eine gesetzesform gepackt, damit der Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten umgangen wird. Doch die Rechtsgarantie ist nur dann gegeben, wenn die Bürger durch die öffentliche Gewalt, die eine enge Definition aufweist, in ihren Rechten verletzt werden.

Mit demselben juristischen Trick wurde durch das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit auch eine gesetzliche Ausnahmeregelung für das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis zugelassen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Technologie
Technologie KI und digitale Steuerberatung: Der Gamechanger für den deutschen Mittelstand

Die Digitalisierung verändert die deutsche Wirtschaft in rasantem Tempo. Während große Unternehmen bereits seit Jahren auf...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Märkte im Überblick: Dow Jones erreicht neue Höhen, während Broadcom den Nasdaq im Minus hält
04.06.2026

Zwischen neuen Rekordhochs und überraschenden Verlusten: Entdecken Sie, was die Börsen aktuell bewegt und worauf Anleger jetzt achten...

DWN
Politik
Politik Asylleistungen in Deutschland: EuGH sieht menschenwürdigen Lebensstandard gefährdet
04.06.2026

Der Europäische Gerichtshof hält deutsche Leistungskürzungen für abgelehnte Asylbewerber für unvereinbar mit EU-Recht. Auch bei...

DWN
Politik
Politik EU-Erweiterung im Visier: Ungarn zieht Veto gegen Ukraine-Verhandlungen zurück
04.06.2026

Das Tor nach Europa öffnet sich für Kiew: Ungarn gibt unter der Führung von Polit-Aufsteiger Peter Magyar den Widerstand gegen die...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft EasyJet-Übernahme: Warum der Billigflieger plötzlich zum Ziel von Investoren wird
04.06.2026

EasyJet wirkt an der Börse angeschlagen, doch genau das macht den Billigflieger plötzlich begehrt. Der US-Investor Castlelake sieht...

DWN
Politik
Politik Pflegereform 2027: Pflegekassen sollen entlastet und Kinderlose stärker belasten werden
04.06.2026

Die geplante Pflegereform soll die Pflegeversicherung ab 2027 finanziell stabilisieren und Ausgaben begrenzen. Für Heimbewohner,...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft "Wir sind nicht die Billigheimer der Nation": Bundesweite Verdi-Streiks im Handel gestartet
04.06.2026

Kunden im Einzel- und Großhandel müssen sich auf Einschränkungen einstellen. Die Gewerkschaft Verdi hat die Handelsbranche in allen...

DWN
Politik
Politik Waffenruhe wackelt: Israel droht Menschen im Libanon und Hisbollah lehnt Einigung ab
04.06.2026

Rückschlag im Libanon: Unmittelbar nach der Einigung auf die Umsetzung einer neuen Waffenruhe hat Israel Zivilisten vor der Rückkehr in...

DWN
Finanzen
Finanzen Bitcoin: Unbekannter vernichtet Vermögen im Millionenwert
04.06.2026

Ein Unbekannter schickt 107 Bitcoin an eine Adresse, von der es keinen Rückweg gibt. Knapp sieben Millionen Euro sind damit praktisch aus...