Deutschland

Corona-Bundesgesetz macht Klagen gegen Ausgangssperre vor Verwaltungs-Gerichten unmöglich

Das geplante Corona-Bundesgesetz hebelt die Verwaltungsgerichte aus. Es wird rechtlich nicht möglich sein, dass Bürger vor die Verwaltungsgerichte ziehen, um beispielsweise gegen die Ausgangssperren zu klagen.
16.04.2021 14:44
Aktualisiert: 16.04.2021 14:44
Lesezeit: 1 min
Corona-Bundesgesetz macht Klagen gegen Ausgangssperre vor Verwaltungs-Gerichten unmöglich
Bundeskanzlerin Angela Merkel kommt neben Jens Spahn (CDU, M), Bundesminister für Gesundheit, und Lothar H. Wieler (l), Präsident des Robert Koch-Instituts, zu einer Pressekonferenz in der Bundespressekonferenz zur Entwicklug beim Coronavirus (11. März 2021). (Foto: dpa)

Das Hauptproblem bei der Novelle zum Infektionsschutzgesetz ist, dass ein Ausfall des Rechtsschutzes vor den Verwaltungsgerichten der Länder stattfindet. Als Rechtsschutz wird das Recht jedes Bürgers bezeichnet, vor unabhängigen Gerichten in angemessener Zeit die Entscheidung über einen Sachverhalt zu bekommen oder sein Recht geltend zu machen.

Bisher wurden alle Corona-Maßnahmen durch bestimmte Rechtsverordnungen oder durch kommunale Allgemeinverfügungen durchgesetzt. Dadurch hatten die Bürger die Möglichkeit, vor die Verwaltungsgerichte zu ziehen, um die Maßnahmen rechtlich überprüfen zu lassen. Doch gemäß der Novelle sollen von nun an alle Maßnahmen durch das Bundesgesetz selbst angeordnet werden, wodurch die Überprüfungsmöglichkeit vor den Verwaltungsgerichten komplett entfällt. Der Rechtsschutz ist nicht mehr gewährleistet. Einige Staatsrechtler argumentieren, dass zumindest der Weg vor das Bundesverfassungsgericht offensteht, weil es sich um ein Bundesgesetz handelt. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht bisher lediglich Folgenabwägungen (Beispiele HIER, HIER und HIER) vorgenommen, wenn es um die Corona-Maßnahmen ging.

Aus Artikel 19 Abs. 4 GG geht hervor: „Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.“

An dieser Stelle wird es besonders interessant. Denn „öffentliche Gewalt“ ist nicht gleichbedeutend mit Staatsgewalt. Dies zeigt sich besonders bei der Rechtsweggarantie. Hier gilt die rechtsprechende Gewalt nicht als öffentliche Gewalt. Es geht vielmehr um die Ausführung der Verwaltungsaufgaben durch beauftragte Behörden der unmittelbaren und mittelbaren Staatsverwaltung.

Gesetze gelten nicht als Akt der öffentlichen Gewalt, wodurch das Corona-Bundesgesetz somit unberührt bleibt. Es findet eine Entziehung des Anwendungsbereichs der Rechtsschutzgarantie statt. Durch einen juristischen Trick werden die Corona-Maßnahmen in eine gesetzesform gepackt, damit der Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten umgangen wird. Doch die Rechtsgarantie ist nur dann gegeben, wenn die Bürger durch die öffentliche Gewalt, die eine enge Definition aufweist, in ihren Rechten verletzt werden.

Mit demselben juristischen Trick wurde durch das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit auch eine gesetzliche Ausnahmeregelung für das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis zugelassen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Neue deutsch emiratische Investitionen stärken Dubais Standortrolle

Die Zeiten, in denen eine Firma vor allem am eigenen Standort und nur begrenzt darüber hinaus florieren wollte, sind vorbei. Heute sind...

X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Suezkanal: Warum Maersk jetzt die riskante Abkürzung nimmt
18.09.2026

Die Sicherheitslage im Roten Meer verschärft sich, doch ausgerechnet jetzt kehren große Reedereien auf die Route durch den Suezkanal...

DWN
Unternehmensporträt
Unternehmensporträt Aus einem Hobby wird ein Unternehmen: Sie hatte eine Idee, er musste seinen Job kündigen
18.09.2026

Aurelija Mališauskienė, Gründerin des Unternehmens „Minimali“, begann während ihres Elternurlaubs mit der Herstellung von...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Arbeitsmarkttrend „Boomerang Hiring“ – erst gekündigt, dann zurückgeholt
18.09.2026

Die Wiedereinstellung ehemaliger Arbeitnehmer wird auch in Deutschland zum wachsenden Trend auf dem Arbeitsmarkt: Wie Arbeitgeber mit...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Benzinpreis aktuell: Warum Tanken trotz billigerem Öl Rekorde bricht
18.09.2026

Rohöl kostet weniger als auf dem Höhepunkt der Energiekrise 2022, der Euro steht stärker zum Dollar. Trotzdem zahlen Autofahrer in...

DWN
Politik
Politik UN-Generalversammlung: Deutschland reist ohne Merz nach New York
18.09.2026

Bundeskanzler Friedrich Merz sagt seine Reise zur UN-Generalversammlung wegen der innenpolitischen Lage ab. Die Bundesregierung betont...

DWN
Politik
Politik CO2-Speicherung unter der Nordsee: Dänemark startet Regelbetrieb
18.09.2026

Dänemark macht bei der unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid den nächsten Schritt. Das Projekt „Greensand“ wechselt vom...

DWN
Politik
Politik Übergewinnsteuer für Ölkonzerne: EU-Kommission bremst Klingbeil
18.09.2026

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil drängt auf eine europäische Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne. Doch aus Brüssel kommt...

DWN
Politik
Politik Ukraine-Hilfe: Merz fordert mehr Geld von EU-Partnern
18.09.2026

Bundeskanzler Friedrich Merz erhöht den Druck auf andere EU-Staaten, ihre Unterstützung für die Ukraine deutlich auszuweiten. Gemeinsam...