Deutschland

Corona-Bundesgesetz macht Klagen gegen Ausgangssperre vor Verwaltungs-Gerichten unmöglich

Das geplante Corona-Bundesgesetz hebelt die Verwaltungsgerichte aus. Es wird rechtlich nicht möglich sein, dass Bürger vor die Verwaltungsgerichte ziehen, um beispielsweise gegen die Ausgangssperren zu klagen.
16.04.2021 14:44
Aktualisiert: 16.04.2021 14:44
Lesezeit: 1 min
Corona-Bundesgesetz macht Klagen gegen Ausgangssperre vor Verwaltungs-Gerichten unmöglich
Bundeskanzlerin Angela Merkel kommt neben Jens Spahn (CDU, M), Bundesminister für Gesundheit, und Lothar H. Wieler (l), Präsident des Robert Koch-Instituts, zu einer Pressekonferenz in der Bundespressekonferenz zur Entwicklug beim Coronavirus (11. März 2021). (Foto: dpa)

Das Hauptproblem bei der Novelle zum Infektionsschutzgesetz ist, dass ein Ausfall des Rechtsschutzes vor den Verwaltungsgerichten der Länder stattfindet. Als Rechtsschutz wird das Recht jedes Bürgers bezeichnet, vor unabhängigen Gerichten in angemessener Zeit die Entscheidung über einen Sachverhalt zu bekommen oder sein Recht geltend zu machen.

Bisher wurden alle Corona-Maßnahmen durch bestimmte Rechtsverordnungen oder durch kommunale Allgemeinverfügungen durchgesetzt. Dadurch hatten die Bürger die Möglichkeit, vor die Verwaltungsgerichte zu ziehen, um die Maßnahmen rechtlich überprüfen zu lassen. Doch gemäß der Novelle sollen von nun an alle Maßnahmen durch das Bundesgesetz selbst angeordnet werden, wodurch die Überprüfungsmöglichkeit vor den Verwaltungsgerichten komplett entfällt. Der Rechtsschutz ist nicht mehr gewährleistet. Einige Staatsrechtler argumentieren, dass zumindest der Weg vor das Bundesverfassungsgericht offensteht, weil es sich um ein Bundesgesetz handelt. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht bisher lediglich Folgenabwägungen (Beispiele HIER, HIER und HIER) vorgenommen, wenn es um die Corona-Maßnahmen ging.

Aus Artikel 19 Abs. 4 GG geht hervor: „Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.“

An dieser Stelle wird es besonders interessant. Denn „öffentliche Gewalt“ ist nicht gleichbedeutend mit Staatsgewalt. Dies zeigt sich besonders bei der Rechtsweggarantie. Hier gilt die rechtsprechende Gewalt nicht als öffentliche Gewalt. Es geht vielmehr um die Ausführung der Verwaltungsaufgaben durch beauftragte Behörden der unmittelbaren und mittelbaren Staatsverwaltung.

Gesetze gelten nicht als Akt der öffentlichen Gewalt, wodurch das Corona-Bundesgesetz somit unberührt bleibt. Es findet eine Entziehung des Anwendungsbereichs der Rechtsschutzgarantie statt. Durch einen juristischen Trick werden die Corona-Maßnahmen in eine gesetzesform gepackt, damit der Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten umgangen wird. Doch die Rechtsgarantie ist nur dann gegeben, wenn die Bürger durch die öffentliche Gewalt, die eine enge Definition aufweist, in ihren Rechten verletzt werden.

Mit demselben juristischen Trick wurde durch das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit auch eine gesetzliche Ausnahmeregelung für das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis zugelassen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Rechnungen digitalisieren: Wie Unternehmen Liquidität und Cashflow smarter steuern

Umsatz bedeutet noch keine gesicherte Liquidität. Zwischen der erbrachten Leistung und dem tatsächlichen Eingang des Geldes können...

X
DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Politik
Politik Rekordwert beim Sozialbudget: Ausgaben steigen auf fast ein Drittel der gesamten Wirtschaftskraft
23.07.2026

Die finanziellen Aufwendungen für den Sozialstaat erreichen in Deutschland ein neues Hoch: Im vergangenen Jahr sind die Sozialausgaben auf...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Wettbewerbsverstoß: EU verhängt 890 Millionen Euro Bußgeld gegen Google
23.07.2026

Die Europäische Kommission greift im Digitalmarkt hart durch: Wegen unlauteren Wettbewerbs belegt die EU den US-Tech-Riesen Google mit...

DWN
Politik
Politik Karlsruhe kippt Klage gegen Heizungsgesetz
23.07.2026

Mit dem Heizungsgesetz wollte die Ampel das Heizen in Deutschland klimafreundlicher machen. Es hagelte Kritik – nicht nur am Inhalt,...

DWN
Politik
Politik US-Atomdeal mit Saudi-Arabien entfacht Streit
23.07.2026

Die USA helfen Saudi-Arabien beim Aufbau eines zivilen Atomprogramms – und könnten damit einen neuen Wettlauf um Nukleartechnik im Nahen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Hohe Abgaben, wenig Aufstieg: Warum sich Leistung in Deutschland immer weniger lohnt
23.07.2026

Arbeiten, gründen, Kinder großziehen – und am Ende kaum vorankommen: Für viele Familien und Unternehmer ist die aktuelle Situation in...

DWN
Politik
Politik Wirtschaftsverbände sprechen AfD Lösungskompetenz ab
23.07.2026

In weniger als zwei Monaten stehen wichtige Landtagswahlen im Osten an. Die AfD führt laut Umfragen. Wie blickt die Wirtschaft auf die...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Varta droht die Zerschlagung
23.07.2026

Varta steht vor einer möglichen Zerschlagung: Wichtige Geldgeber wollen das Geschäft mit Haushaltsbatterien aus dem Konzern lösen. Trotz...

DWN
Finanzen
Finanzen Nestle-Aktie enttäuscht Anleger
23.07.2026

Der Teilverkauf des Wasser-Geschäfts bringt Nestle 2,8 Milliarden Franken. Trotzdem fällt die Aktie nach den Zahlen deutlich.