Deutschland

Corona-Bundesgesetz macht Klagen gegen Ausgangssperre vor Verwaltungs-Gerichten unmöglich

Das geplante Corona-Bundesgesetz hebelt die Verwaltungsgerichte aus. Es wird rechtlich nicht möglich sein, dass Bürger vor die Verwaltungsgerichte ziehen, um beispielsweise gegen die Ausgangssperren zu klagen.
16.04.2021 14:44
Aktualisiert: 16.04.2021 14:44
Lesezeit: 1 min
Corona-Bundesgesetz macht Klagen gegen Ausgangssperre vor Verwaltungs-Gerichten unmöglich
Bundeskanzlerin Angela Merkel kommt neben Jens Spahn (CDU, M), Bundesminister für Gesundheit, und Lothar H. Wieler (l), Präsident des Robert Koch-Instituts, zu einer Pressekonferenz in der Bundespressekonferenz zur Entwicklug beim Coronavirus (11. März 2021). (Foto: dpa)

Das Hauptproblem bei der Novelle zum Infektionsschutzgesetz ist, dass ein Ausfall des Rechtsschutzes vor den Verwaltungsgerichten der Länder stattfindet. Als Rechtsschutz wird das Recht jedes Bürgers bezeichnet, vor unabhängigen Gerichten in angemessener Zeit die Entscheidung über einen Sachverhalt zu bekommen oder sein Recht geltend zu machen.

Bisher wurden alle Corona-Maßnahmen durch bestimmte Rechtsverordnungen oder durch kommunale Allgemeinverfügungen durchgesetzt. Dadurch hatten die Bürger die Möglichkeit, vor die Verwaltungsgerichte zu ziehen, um die Maßnahmen rechtlich überprüfen zu lassen. Doch gemäß der Novelle sollen von nun an alle Maßnahmen durch das Bundesgesetz selbst angeordnet werden, wodurch die Überprüfungsmöglichkeit vor den Verwaltungsgerichten komplett entfällt. Der Rechtsschutz ist nicht mehr gewährleistet. Einige Staatsrechtler argumentieren, dass zumindest der Weg vor das Bundesverfassungsgericht offensteht, weil es sich um ein Bundesgesetz handelt. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht bisher lediglich Folgenabwägungen (Beispiele HIER, HIER und HIER) vorgenommen, wenn es um die Corona-Maßnahmen ging.

Aus Artikel 19 Abs. 4 GG geht hervor: „Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.“

An dieser Stelle wird es besonders interessant. Denn „öffentliche Gewalt“ ist nicht gleichbedeutend mit Staatsgewalt. Dies zeigt sich besonders bei der Rechtsweggarantie. Hier gilt die rechtsprechende Gewalt nicht als öffentliche Gewalt. Es geht vielmehr um die Ausführung der Verwaltungsaufgaben durch beauftragte Behörden der unmittelbaren und mittelbaren Staatsverwaltung.

Gesetze gelten nicht als Akt der öffentlichen Gewalt, wodurch das Corona-Bundesgesetz somit unberührt bleibt. Es findet eine Entziehung des Anwendungsbereichs der Rechtsschutzgarantie statt. Durch einen juristischen Trick werden die Corona-Maßnahmen in eine gesetzesform gepackt, damit der Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten umgangen wird. Doch die Rechtsgarantie ist nur dann gegeben, wenn die Bürger durch die öffentliche Gewalt, die eine enge Definition aufweist, in ihren Rechten verletzt werden.

Mit demselben juristischen Trick wurde durch das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit auch eine gesetzliche Ausnahmeregelung für das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis zugelassen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Goldgedeckte Digitalwährungen als Brücke zwischen Sachwerten und Finanztechnologie

Steigende Inflation, geopolitische Unsicherheiten und die fortschreitende Digitalisierung verändern die Anforderungen an moderne Formen...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Ein Unternehmen mit fünf Mitarbeitern wird das verwalten, wofür heute 500 Mitarbeiter eingestellt werden
19.06.2026

Die Wirtschaft lebt noch immer in einer Phase der Verdrängung. Führungskräfte sprechen auf Konferenzen über KI, Produktivität und...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Marktbericht: Intel verzeichnet nach Trump-Beitrag große Gewinne; Aktien erholen sich, da Iran-Abkommen greift
18.06.2026

Ein turbulenter Handelstag voller Überraschungen: Erfahren Sie, welche Faktoren die Märkte antreiben und warum Anleger jetzt umdenken...

DWN
Politik
Politik Koalition verschiebt Abstimmung über Gesundheits-Sparpaket
18.06.2026

Das umstrittene Sparpaket der schwarz-roten Koalition für stabile Krankenkassenbeiträge soll noch nicht in der kommenden Woche im...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Grünes Licht aus Brüssel: Bund darf bei Panzerbauer KNDS einsteigen
18.06.2026

Die Bundesregierung hat beim geplanten Einstieg beim deutsch-französischen Rüstungskonzern KNDS eine wichtige Hürde genommen. Die...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Vom PKW zum Panzer: Europa braucht keine neuen Fabriken für Rüstung
18.06.2026

In den letzten Monaten gibt es Diskussionen darüber, dass Automobilhersteller einen Teil ihrer ungenutzten Kapazitäten für die...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Streit um die Arbeitszeit: Scharfe Kritik an Plänen für flexibleren Achtstundentag
18.06.2026

Die Pläne des SPD-geführten Arbeitsministeriums zur Arbeitszeitflexibilisierung stoßen auf harten Widerstand. Wirtschaft und der...

DWN
Politik
Politik Gentechnik ohne Label: EU macht den Weg für neue Züchtungen frei
18.06.2026

Genverändertes Obst und Gemüse landet in der EU bald ohne spezielle Kennzeichnung im Supermarktregal. Das Europäische Parlament hat den...

DWN
Politik
Politik Verfassungszoff ums neue Heizgesetz: Droht der Koalition eine Klatsche in Karlsruhe?
18.06.2026

Das geplante Heizgesetz der schwarz-roten Koalition wackelt: Ein neues Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags bescheinigt...