Deutschland

Corona-Bundesgesetz macht Klagen gegen Ausgangssperre vor Verwaltungs-Gerichten unmöglich

Das geplante Corona-Bundesgesetz hebelt die Verwaltungsgerichte aus. Es wird rechtlich nicht möglich sein, dass Bürger vor die Verwaltungsgerichte ziehen, um beispielsweise gegen die Ausgangssperren zu klagen.
16.04.2021 14:44
Aktualisiert: 16.04.2021 14:44
Lesezeit: 1 min
Corona-Bundesgesetz macht Klagen gegen Ausgangssperre vor Verwaltungs-Gerichten unmöglich
Bundeskanzlerin Angela Merkel kommt neben Jens Spahn (CDU, M), Bundesminister für Gesundheit, und Lothar H. Wieler (l), Präsident des Robert Koch-Instituts, zu einer Pressekonferenz in der Bundespressekonferenz zur Entwicklug beim Coronavirus (11. März 2021). (Foto: dpa)

Das Hauptproblem bei der Novelle zum Infektionsschutzgesetz ist, dass ein Ausfall des Rechtsschutzes vor den Verwaltungsgerichten der Länder stattfindet. Als Rechtsschutz wird das Recht jedes Bürgers bezeichnet, vor unabhängigen Gerichten in angemessener Zeit die Entscheidung über einen Sachverhalt zu bekommen oder sein Recht geltend zu machen.

Bisher wurden alle Corona-Maßnahmen durch bestimmte Rechtsverordnungen oder durch kommunale Allgemeinverfügungen durchgesetzt. Dadurch hatten die Bürger die Möglichkeit, vor die Verwaltungsgerichte zu ziehen, um die Maßnahmen rechtlich überprüfen zu lassen. Doch gemäß der Novelle sollen von nun an alle Maßnahmen durch das Bundesgesetz selbst angeordnet werden, wodurch die Überprüfungsmöglichkeit vor den Verwaltungsgerichten komplett entfällt. Der Rechtsschutz ist nicht mehr gewährleistet. Einige Staatsrechtler argumentieren, dass zumindest der Weg vor das Bundesverfassungsgericht offensteht, weil es sich um ein Bundesgesetz handelt. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht bisher lediglich Folgenabwägungen (Beispiele HIER, HIER und HIER) vorgenommen, wenn es um die Corona-Maßnahmen ging.

Aus Artikel 19 Abs. 4 GG geht hervor: „Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.“

An dieser Stelle wird es besonders interessant. Denn „öffentliche Gewalt“ ist nicht gleichbedeutend mit Staatsgewalt. Dies zeigt sich besonders bei der Rechtsweggarantie. Hier gilt die rechtsprechende Gewalt nicht als öffentliche Gewalt. Es geht vielmehr um die Ausführung der Verwaltungsaufgaben durch beauftragte Behörden der unmittelbaren und mittelbaren Staatsverwaltung.

Gesetze gelten nicht als Akt der öffentlichen Gewalt, wodurch das Corona-Bundesgesetz somit unberührt bleibt. Es findet eine Entziehung des Anwendungsbereichs der Rechtsschutzgarantie statt. Durch einen juristischen Trick werden die Corona-Maßnahmen in eine gesetzesform gepackt, damit der Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten umgangen wird. Doch die Rechtsgarantie ist nur dann gegeben, wenn die Bürger durch die öffentliche Gewalt, die eine enge Definition aufweist, in ihren Rechten verletzt werden.

Mit demselben juristischen Trick wurde durch das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit auch eine gesetzliche Ausnahmeregelung für das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis zugelassen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Goldgedeckte Digitalwährungen als Brücke zwischen Sachwerten und Finanztechnologie

Steigende Inflation, geopolitische Unsicherheiten und die fortschreitende Digitalisierung verändern die Anforderungen an moderne Formen...

DWN
Immobilien
Immobilien Wohnungsmarktkrise: Warum Deutschland falsch baut
21.06.2026

Eine neue Studie zeigt: In Städten sind Wohnungen knapp, doch gebaut wird oft auf dem Land – und meist zu groß. Wie sich das...

DWN
Technologie
Technologie Elon Musks KI zerstörte in einem Experiment die Welt innerhalb von vier Tagen
21.06.2026

Das Forschungslabor für künstliche Intelligenz Emergence AI führte ein 15-tägiges Experiment durch, bei dem gängige KI-Modelle eine...

DWN
Panorama
Panorama Last Minute buchen: Wo Urlauber jetzt noch sparen können
20.06.2026

Kurzentschlossene setzen auch in diesem Sommer auf Last-Minute-Angebote. Doch der Reisemarkt hat sich verändert: Nicht jede spontane...

DWN
Technologie
Technologie KI-Pionier Bengio: „Wir können die Vorteile nutzen, ohne die Katastrophe zu riskieren“
20.06.2026

Yoshua Bengio ist ein kanadischer Informatiker, der bekannt wurde durch seine Forschung zu künstlichen neuronalen Netzen und Deep...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Energiewende: Milliardenauftrag für Windstrom-Plattform geht nach Rostock
20.06.2026

Für die Anbindung von Windparks auf See an Stromleitungen an Land sind Konverter notwendig. Warum der Milliardenauftrag des Netzbetreibers...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Die 7 gefährlichsten Bürokratiefallen für Mittelständler: So hebeln Sie sie aus
20.06.2026

Immer neue Regeln, Formulare und Dokumentationspflichten treiben Mittelständler an ihre Grenzen – oft weit stärker als große Konzerne....

DWN
Unternehmen
Unternehmen Hyundai Inster im Test: Kleiner Elektro-SUV für fast jeden Geldbeutel
20.06.2026

Der Hyundai Inster wirkt auf den ersten Blick wie ein elektrischer Stadtzwerg. Im Test zeigt der kleine SUV aber mehr Platz, Komfort und...

DWN
Panorama
Panorama KI-Bewerbung: Diese 5 Fehler sollten Sie vermeiden
20.06.2026

Immer mehr Bewerber nutzen KI, um ihre Jobsuche zu beschleunigen. Doch die besten Ergebnisse entstehen nicht auf Knopfdruck. Wer Chatbots...