Deutschland

Corona-Bundesgesetz macht Klagen gegen Ausgangssperre vor Verwaltungs-Gerichten unmöglich

Das geplante Corona-Bundesgesetz hebelt die Verwaltungsgerichte aus. Es wird rechtlich nicht möglich sein, dass Bürger vor die Verwaltungsgerichte ziehen, um beispielsweise gegen die Ausgangssperren zu klagen.
16.04.2021 14:44
Aktualisiert: 16.04.2021 14:44
Lesezeit: 1 min
Corona-Bundesgesetz macht Klagen gegen Ausgangssperre vor Verwaltungs-Gerichten unmöglich
Bundeskanzlerin Angela Merkel kommt neben Jens Spahn (CDU, M), Bundesminister für Gesundheit, und Lothar H. Wieler (l), Präsident des Robert Koch-Instituts, zu einer Pressekonferenz in der Bundespressekonferenz zur Entwicklug beim Coronavirus (11. März 2021). (Foto: dpa)

Das Hauptproblem bei der Novelle zum Infektionsschutzgesetz ist, dass ein Ausfall des Rechtsschutzes vor den Verwaltungsgerichten der Länder stattfindet. Als Rechtsschutz wird das Recht jedes Bürgers bezeichnet, vor unabhängigen Gerichten in angemessener Zeit die Entscheidung über einen Sachverhalt zu bekommen oder sein Recht geltend zu machen.

Bisher wurden alle Corona-Maßnahmen durch bestimmte Rechtsverordnungen oder durch kommunale Allgemeinverfügungen durchgesetzt. Dadurch hatten die Bürger die Möglichkeit, vor die Verwaltungsgerichte zu ziehen, um die Maßnahmen rechtlich überprüfen zu lassen. Doch gemäß der Novelle sollen von nun an alle Maßnahmen durch das Bundesgesetz selbst angeordnet werden, wodurch die Überprüfungsmöglichkeit vor den Verwaltungsgerichten komplett entfällt. Der Rechtsschutz ist nicht mehr gewährleistet. Einige Staatsrechtler argumentieren, dass zumindest der Weg vor das Bundesverfassungsgericht offensteht, weil es sich um ein Bundesgesetz handelt. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht bisher lediglich Folgenabwägungen (Beispiele HIER, HIER und HIER) vorgenommen, wenn es um die Corona-Maßnahmen ging.

Aus Artikel 19 Abs. 4 GG geht hervor: „Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.“

An dieser Stelle wird es besonders interessant. Denn „öffentliche Gewalt“ ist nicht gleichbedeutend mit Staatsgewalt. Dies zeigt sich besonders bei der Rechtsweggarantie. Hier gilt die rechtsprechende Gewalt nicht als öffentliche Gewalt. Es geht vielmehr um die Ausführung der Verwaltungsaufgaben durch beauftragte Behörden der unmittelbaren und mittelbaren Staatsverwaltung.

Gesetze gelten nicht als Akt der öffentlichen Gewalt, wodurch das Corona-Bundesgesetz somit unberührt bleibt. Es findet eine Entziehung des Anwendungsbereichs der Rechtsschutzgarantie statt. Durch einen juristischen Trick werden die Corona-Maßnahmen in eine gesetzesform gepackt, damit der Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten umgangen wird. Doch die Rechtsgarantie ist nur dann gegeben, wenn die Bürger durch die öffentliche Gewalt, die eine enge Definition aufweist, in ihren Rechten verletzt werden.

Mit demselben juristischen Trick wurde durch das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit auch eine gesetzliche Ausnahmeregelung für das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis zugelassen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen So bleiben deine Online-Finanzdaten geschützt

Heutzutage wird jede deiner Aktivitäten online nachverfolgt. Es fühlt sich an, als würde immer jemand deine Einkäufe im Internet...

DWN
Finanzen
Finanzen Globale Staatsverschuldung auf Rekordniveau: Was Anleger jetzt wissen sollten
12.04.2026

Die globale Verschuldung nimmt weiter zu und übertrifft zunehmend das Wachstum der Weltwirtschaft, während steigende Zinsen die...

DWN
Panorama
Panorama A leader is a dealer in hope: Warum wir Führung heute neu denken müssen
12.04.2026

Leadership gilt als moralischer Kompass unserer Zeit: empathisch, inklusiv, kontrolliert. Doch passt dieses Ideal zur Realität...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Arbeitsverträge als Risiko: So vermeiden Unternehmen teure Fehler
12.04.2026

Arbeitsverträge gelten in vielen Unternehmen als Formalität, doch fehlerhafte oder veraltete Vereinbarungen können schnell rechtliche...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Geely Cityray im Test: Was stimmt eigentlich nicht mit dem günstigen Chinesen?
12.04.2026

Der Geely Cityray gehört zu den vernünftigsten Familien-SUV auf dem Markt. Für einen Preis von 27.000 Euro, der eher dem Segment...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Europas Rüstungsprojekte unter Druck: Milliardeninvestitionen geraten ins Stocken
12.04.2026

Europa investiert Milliarden in neue Verteidigungssysteme, doch zentrale Projekte geraten durch Konflikte, Verzögerungen und steigende...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Spritpreis-Prämie als Direktzahlung geplant? Bundesregierung prüft Entlastung für Autofahrer
12.04.2026

Die deutsche Regierung prüft neue Wege, um die hohen Kraftstoffpreise der Bürger auszugleichen und setzt möglicherweise mit einer...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft EU-Richtlinien im E-Commerce: One-Click-Return setzt neue Standards
12.04.2026

Neue EU-Vorgaben setzen den Onlinehandel unter Druck, da Rückgaben künftig genauso einfach funktionieren müssen wie der Kaufprozess...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Inflation und Wachstum unter Druck: EZB warnt vor Risiken durch Energiepreise
12.04.2026

Die wirtschaftlichen Risiken im Euroraum nehmen durch steigende Energiepreise und geopolitische Spannungen spürbar zu, während die EZB...