Deutschland

Corona-Bundesgesetz macht Klagen gegen Ausgangssperre vor Verwaltungs-Gerichten unmöglich

Das geplante Corona-Bundesgesetz hebelt die Verwaltungsgerichte aus. Es wird rechtlich nicht möglich sein, dass Bürger vor die Verwaltungsgerichte ziehen, um beispielsweise gegen die Ausgangssperren zu klagen.
16.04.2021 14:44
Aktualisiert: 16.04.2021 14:44
Lesezeit: 1 min
Corona-Bundesgesetz macht Klagen gegen Ausgangssperre vor Verwaltungs-Gerichten unmöglich
Bundeskanzlerin Angela Merkel kommt neben Jens Spahn (CDU, M), Bundesminister für Gesundheit, und Lothar H. Wieler (l), Präsident des Robert Koch-Instituts, zu einer Pressekonferenz in der Bundespressekonferenz zur Entwicklug beim Coronavirus (11. März 2021). (Foto: dpa)

Das Hauptproblem bei der Novelle zum Infektionsschutzgesetz ist, dass ein Ausfall des Rechtsschutzes vor den Verwaltungsgerichten der Länder stattfindet. Als Rechtsschutz wird das Recht jedes Bürgers bezeichnet, vor unabhängigen Gerichten in angemessener Zeit die Entscheidung über einen Sachverhalt zu bekommen oder sein Recht geltend zu machen.

Bisher wurden alle Corona-Maßnahmen durch bestimmte Rechtsverordnungen oder durch kommunale Allgemeinverfügungen durchgesetzt. Dadurch hatten die Bürger die Möglichkeit, vor die Verwaltungsgerichte zu ziehen, um die Maßnahmen rechtlich überprüfen zu lassen. Doch gemäß der Novelle sollen von nun an alle Maßnahmen durch das Bundesgesetz selbst angeordnet werden, wodurch die Überprüfungsmöglichkeit vor den Verwaltungsgerichten komplett entfällt. Der Rechtsschutz ist nicht mehr gewährleistet. Einige Staatsrechtler argumentieren, dass zumindest der Weg vor das Bundesverfassungsgericht offensteht, weil es sich um ein Bundesgesetz handelt. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht bisher lediglich Folgenabwägungen (Beispiele HIER, HIER und HIER) vorgenommen, wenn es um die Corona-Maßnahmen ging.

Aus Artikel 19 Abs. 4 GG geht hervor: „Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.“

An dieser Stelle wird es besonders interessant. Denn „öffentliche Gewalt“ ist nicht gleichbedeutend mit Staatsgewalt. Dies zeigt sich besonders bei der Rechtsweggarantie. Hier gilt die rechtsprechende Gewalt nicht als öffentliche Gewalt. Es geht vielmehr um die Ausführung der Verwaltungsaufgaben durch beauftragte Behörden der unmittelbaren und mittelbaren Staatsverwaltung.

Gesetze gelten nicht als Akt der öffentlichen Gewalt, wodurch das Corona-Bundesgesetz somit unberührt bleibt. Es findet eine Entziehung des Anwendungsbereichs der Rechtsschutzgarantie statt. Durch einen juristischen Trick werden die Corona-Maßnahmen in eine gesetzesform gepackt, damit der Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten umgangen wird. Doch die Rechtsgarantie ist nur dann gegeben, wenn die Bürger durch die öffentliche Gewalt, die eine enge Definition aufweist, in ihren Rechten verletzt werden.

Mit demselben juristischen Trick wurde durch das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit auch eine gesetzliche Ausnahmeregelung für das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis zugelassen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Technologie
Technologie Die Ökonomie der App-Stores: Welche Branchen das größte Wachstum im mobilen Sektor verzeichnen

Das rasante Wachstum mobiler Apps ist eines der prägenden Merkmale der heutigen digitalen Wirtschaft. Menschen kaufen darüber ein,...

DWN
Technologie
Technologie 242 Stunden im Minus: Darum läuft Deutschlands Strommarkt aus dem Takt
26.07.2026

Immer häufiger fällt der Börsenpreis für Strom unter null. Der billige Überschuss kostet Deutschlands Steuerzahler und Industrie...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Ein Nobelpreisträger erklärt: Niedrige Geburtenraten töten das Wirtschaftswachstum nicht
26.07.2026

Sinkende Geburtenraten gelten oft als Gefahr für Wachstum und Wohlstand. Doch Nobelpreisträger Daron Acemoglu kommt zu einem anderen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Unternehmensmedien: Wer nur Inhalte postet, hat den Kampf um Kunden bereits verloren
26.07.2026

Unternehmen produzieren Podcasts, Videos und LinkedIn-Beiträge, doch das Publikum bleibt aus. Der Grund: Viele behandeln Inhalte wie...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Geldpolitik wurde unter Greenspan zur Macht über die Märkte
26.07.2026

Alan Greenspan konnte mit einem Halbsatz Märkte beruhigen oder verunsichern. Fast zwei Jahrzehnte lang galt der Fed-Chef als Dirigent der...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Lohntransparenz: Nordea legt Gehälter offen und verändert die Machtverhältnisse
26.07.2026

Was geschieht, wenn Beschäftigte plötzlich erkennen können, ob ihr Gehalt am oberen oder unteren Ende der vorgesehenen Spanne liegt? Die...

DWN
Panorama
Panorama Hitzefalle Spielplatz: Wie Städte für mehr Schatten sorgen wollen
26.07.2026

Die Sommer werden heißer, und viele Spielplätze geraten an ihre Grenzen. Fehlender Schatten und aufgeheizte Flächen erschweren das...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Britische Wirtschaft: Die Heimat des Kapitalismus steckt in der Wachstumsfalle
26.07.2026

Großbritannien wechselt seine Regierungschefs, doch die Wirtschaft bleibt stehen. Seit der Finanzkrise wächst die Heimat des Kapitalismus...

DWN
Politik
Politik Russische Atomtechnik in Deutschland: Was hinter der umstrittenen Kooperation in Lingen steckt
25.07.2026

Die Genehmigung für eine Brennelementefertigung mit russischer Technologie in Niedersachsen wirft weitreichende Fragen auf. Während...