Reiner Fuellmich ist Mitbegründer des „Corona- Ausschusses“ (corona-ausschuss.de/) und als Rechtsanwalt in Deutschland und Kalifornien zugelassen. Aufmerksamkeit erregte er mit der Ankündigung, in den USA und Kanada eine Sammelklage gegen die Corona-Maßnahmen auf den Weg bringen zu wollen. Auch in Deutschland besteht laut Fuellmich die Möglichkeit einer Corona-Schadensersatzklage. Greifbare Resultate liegen bisher nicht vor, wobei es Entscheidungen eines portugiesischen Berufungsgerichts vom 11.November 2020, eines österreichischen Verwaltungsgerichts vom 24. März 2021 sowie des Familiengerichts Weimar vom 8. April 2021 gibt, die Fuellmich in der Sache stützen, und die, laut seiner Aussage, auf der Vorarbeit des Corona- Ausschusses, insbesondere zu den PCR- Tests, aufbauen. Die Deutschen Wirtschaftsnachrichten haben nachgefragt.
Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Vor etwa einem halben Jahr hatten Sie angekündigt, in den USA eine Sammelklage gegen die Corona-Maßnahmen anzustrengen. Wie weit sind Sie damit gekommen?
Reiner Fuellmich: Zunächst einmal: Ich reiche diese Klagen – es können mehrere werden und dies nicht nur in den USA, sondern auch in Kanada und Australien – nicht persönlich ein. Vielmehr arbeite ich mit einem internationalen Team von Anwälten zusammen, die ihre Bemühungen koordinieren, um zum Erfolg zu kommen. Wesentlich ist das Führen von möglichst vielen Rechtsstreiten überall auf der Welt mit dem Ziel, möglichst viele Entscheidungen dahingehend zu erlangen, dass die zentrale und einzige Grundlage aller sogenannten Anti-Corona-Maßnahmen, der Drosten-PCR-Test, entgegen den Behauptungen von Herrn Drosten und der Bundesregierung keinerlei Aussage über Infektionen treffen kann. Da dieser Test mit Hilfe der WHO weltweit zum Goldstandard für das Erkennen und Zählen von Infektionen wurde, lassen Entscheidungen wie die eingangs in Bezug genommenen das Kartenhaus dieser Pandemie zusammenbrechen. Jede Entscheidung eines Gerichts irgendwo auf der Welt kann in jedem anderen Gericht argumentativ verwendet werden, denn die Grundlage für alle Maßnahmen überall auf der Welt ist ausschließlich der Drosten-PCR-Test. Dass dies der wunde Punkt ist, wird auch daran erkennbar, dass die Gegenseite alles tut, um gerade diese „Grundlagendiskussion“ zu unterbinden („nichts darf hinterfragt werden“), um nur noch über die Maßnahmen selbst zu reden.
Der Vorteil eines Vorgehens in den anglo-amerikanischen Ländern ist derjenige, dass dort mit der class action, also der Sammelklage, ein besonders mächtiges und – wie die Beispiele VW und Deutsche Bank gezeigt haben – wirksames Instrument zur Verfügung steht, mit welchem gerade dann, wenn einzelne Verbraucher oder kleine oder mittlere Unternehmer sich gegen betrügende Konzerne wenden müssen, das Recht durchgesetzt werden kann. Hinzu kommt, dass das anglo-amerikanische Beweisrecht der pre trial discovery insbesondere dem deutschen Beweisrecht weit überlegen ist und
insbesondere verhindert, dass Konzerne – wie dies hier in Deutschland leider die, wenngleich gesetzwidrige, Regel ist - ohne jede Sanktion Beweismittel vernichten oder zurückhalten können. Aber umgekehrt funktioniert es auch: Die oben in Bezug genommenen Entscheidungen verwenden wir auch in den class actions, um dem Gericht zu erläutern, dass nun schon drei Gerichte festgestellt haben, dass der PCR-Test keine Infektionen feststellen kann. Das kann nicht ignoriert werden, sondern erleichtert den Weg hin zu der Phase der Entscheidungsfindung, in welcher es dann konkret um den zu ersetzenden Schaden geht.
Im Rahmen unseres Corona-Ausschusses haben meine Kollegen und ich etliche Experten befragt und diese Befragungen auf Video aufgezeichnet. Inzwischen ist dieses Videomaterial auf eine Gesamtlänge von über 10.000 Minuten angewachsen. Eine wesentliche Erkenntnis unserer Nachforschungen ist eben die nun auch in den Gerichten entscheidungserhebliche Erkenntnis, dass PCR-Tests für Diagnosezwecke ungeeignet sind, was ja auch der Erfinder dieser PCR-Tests, der Chemie- Nobelpreisträger Kary Mullis, bestätigt hat, und was sogar auf den Beipackzetteln ausdrücklich vermerkt ist. Die PCR-Tests aber bilden, zusammen mit der sehr zweifelhaften – zuletzt durch eine 10 Millionen Probanden umfassende Studie aus Wuhan widerlegten – Drosten-Behauptung, dass Menschen ohne Symptome andere Menschen anstecken können, die einzige und ausschließlich Grundlage für die Anti- Corona-Maßnahmen. Grob fehlerhaft, mit hoher Wahrscheinlichkeit absichtlich fehlerhaft, wie wir – ich bin auf Grundlage der bereits erfochtenen Entscheidungen in Portugal, Österreich und in Deutschland zuversichtlich, dass uns dies gelingen wird - nachweisen werden. Dann kämen immense Schadensersatzforderungen auf all diejenigen zu, die mit unzuverlässigen Tests und falschen Tatsachenbehauptungen zahlreiche Menschen auf der ganzen Welt physisch, psychisch und wirtschaftlich schwer geschädigt haben. Mein Kollege Michael Swinwood hat auf dieser Grundlage eine erste Sammelklage in Kanada eingereicht, die zwar abgewiesen wurde. Er hat sie aber daraufhin vor den Supreme Court gebracht. Auch in den USA arbeiten verschiedene Anwaltskanzleien nun auch an Sammelklagen und anderen großen rechtlichen Angriffen. Mit anderen Worten: Der Zug hat sich – und zwar international- längst in Bewegung gesetzt, und es ist nicht vorstellbar, dass er sich noch aufhalten lässt.
Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Auch in Deutschland können sich Geschädigte über Ihre Kanzlei und gegen Zahlung einer Gebühr von 800,00 Euro einer Schadensersatzklage anschließen. Wie ist hier der Stand der Dinge, und was hat das mit Herrn Swinwood zu tun?
Reiner Fuellmich: Wie ich schon sagte, besteht unsere Strategie darin, international gegen die in vielen Ländern verhängten „Anti-Corona- Maßnahmen“, die allesamt die nichtssagenden PCR-Tests als Grundlage haben, vorzugehen. Eine Entscheidung in Kanada und vor allem in den USA dürfte sich dann auch auf die Rechtsprechung in zahlreichen anderen Ländern auswirken, und umgekehrt. Sollte eine Sammelklage im angelsächsischen Raum zugelassen und ein Streitwert von einigen Hundert Milliarden oder von Billionen Dollar umfassen, dürfte dies einen medialen Knall erzeugen, der selbst in Deutschland nicht mehr überhört werden könnte, nicht einmal von den Mainstream-Medien. Je mehr Klagen eingereicht werden, je mehr einzelne Gerichte Entscheidungen gegen einzelne Corona- Maßnahmen fällen – wie in Portugal, Wien oder Weimar bereits geschehen – und je mehr einzelne Staaten oder Bundesstaaten – in den USA wären dies beispielweise Texas und Florida, aber auch zahlreiche andere – die Corona-Restriktionen abschütteln, desto mehr dürften die Kartenhäuser der Corona-Regime weltweit ins Wanken geraten. Wir spielen also über Bande, und wenn Michael Swinwood in Kanada einen Erfolg erringt, wird sich das, zumindest indirekt, auch auf die Situation hier in Deutschland, aber vor allem natürlich auch in den USA und Australien auswirken.
Die 800,00 Euro, die Sie angesprochen haben, dienen der Deckung laufender Unkosten wie etwa der Bezahlung von Gutachtern und stellen nur auf den ersten Blick ein Honorar für unsere anwaltlichen Leistungen dar, auf den zweiten benötigen wir diese Zahlungen jedenfalls derzeit für die Bezahlung der Prozesskosten. Unser eigentliches Honorar wird – das war mir aber von Anfang an klar - erst im Erfolgsfall fällig werden und dann ein Zehntel des Betrages ausmachen, den wir für unsere Mandanten erstreiten. Das heißt für den einzelnen Unternehmer konkret, dass er kein weiteres Kostenrisiko eingeht, sondern nach der Zahlung dieser 800,00 Euro den Lauf der Dinge erst mal abwarten kann.
Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Es wurden Stimmen laut, dass diese 800,00 Euro a fonds perdu gezahlt werden und die ganze Geschichte mit den Schadensersatz- und Sammelklagen aussichtslos ist.
Reiner Fuellmich: Niemand ist gezwungen, unsere Dienste in Anspruch zu nehmen. Jeder kann auch als Einzelperson eine ganz eigene Schadensersatzklage einreichen; die wird bei Streitwerten, also Schäden in Höhe von mindestens 50.000 Euro, häufig aber viele Millionen, irgendwo zwischen 4.000 und 45.000 Euro (oder auch viel mehr) nur für die eigenen Anwaltsgebühren kosten – auch dies gehört zur korrekten Analyse. Oder er kann natürlich auch gar nichts unternehmen und die Dinge so hinnehmen wie sie sind und darauf hoffen, dass die Regierung und ihre Helfer, die ihn in diese Lage gebracht haben, ihn aus dieser Lage auch wieder herausholen werden. Diese Entscheidungsvarianten stehen doch jedem frei. Wenn es nun allerdings jemand vorzieht, unsere Kanzleien, einschließlich derjenigen von Michael Swinwood, die mit uns verbunden ist, oder einer US-Kanzlei, die mit uns verbunden ist, mit der Einreichung einer Klage zu beauftragen, wird da eben diese Gebühr fällig. Diese stellt aus unserer Sicht einen fairen Beitrag dar, denn wir müssen das Klagebegehren ja auch sichten und prüfen und – sobald die class action zugelassen wird – in Kanada oder den USA einreichen. Sind diese 800,00 Euro für unsere Mandanten nun unwiederbringlich verloren? Ich denke nicht, denn sonst würden meine Kollegen und ich diesen ganzen Aufwand gar nicht betreiben. Wir glauben daran, dass wir früher oder später Erfolg haben werden, ganz ähnlich wie dies bei VW und der Deutschen Bank ja auch der Fall war; in beiden Fällen mussten diese betrügenden Konzerne schließlich zweistellige Milliardenbeträge zahlen – was dann auch die deutschen Gerichte nicht mehr ignorieren konnten. Konkret: Ich rechne damit, dass wir noch in diesem Jahr zu ersten Ergebnissen kommen werden. Aber es muss auch allen klar sein: Das ist kein Sprint, dass wird ein Marathonlauf. Nur mit Beharrlichkeit kommen wir zum Ziel.
Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Besteht für Ihre Mandanten die Möglichkeit, die 800,00 Euro wieder zurückzubekommen?
Reiner Fuellmich: Eigentlich nicht. Aber bevor jemand deswegen Magengeschwüre bekommt, werden wir eine Einzelfallprüfung vornehmen und ihm den Betrag gegebenenfalls zurückerstatten.
Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Angenommen, Sie sind mit Ihren Bemühungen erfolgreich. Wer soll denn dann für die vom Gericht festgestellten Schäden aufkommen?
Reiner Fuellmich: Zunächst einmal werden sich Christian Drosten, Lothar Wieler und all die anderen, die öffentlich die falschen Tatsachenbehauptungen betreffend PCR-Tests, asymptomatische Infektionen und angeblich nicht vorhanden Immunitäten verbreitet haben, auch schadensersatzrechtlich (aber auch strafrechtlich) zu verantworten haben. Zu prüfen wird insbesondere sein, ob Herr Drosten hier nur fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Wir gehen von Letzterem aus und denken, dass wir dies auch vor Gericht beweisen können werden. Sollte ein amerikanisches oder kanadisches Gericht Vorsatz der Handelnden feststellen, würde der Schadensersatz um ein Vielfaches höher ausfallen, weil dann nämlich Straf-Schadensersatz (= punitive damages) fällig werden. Das amerikanische Recht sieht so etwas vor, um für Fälle absichtlicher Schadensherbeiführung neben dem eigentlichen Ersatz des Schadens auch eine abschreckende Wirkung zu erzielen.
Allerdings ist natürlich auch klar, dass Herr Drosten oder Herr Wieler nicht einmal ansatzweise in der Lage sein werden, für die von ihnen zu verantwortenden Schäden aufzukommen. Aber es gibt ja genug weitere Akteure, für die sie so etwas wie die Marionetten sind, aus dem Big Tech- und Pharmabereich, aber auch aus der Finanzindustrie, die allesamt in den letzten Monaten richtig Kasse gemacht haben. Sollte sich – wofür alles spricht - herausstellen, dass wir es hier mit einer international verabredeten Agenda zu tun haben, an welchen auch diese Konzerne maßgeblich beteiligt sind, werden auch diese mit Schadensersatzforderungen konfrontiert werden.
Ich möchte an dieser Stelle aber vor allem hervorheben, dass es ganz zuvorderst darum geht, unseren Rechtsstaat und damit unsere Demokratie zu verteidigen, und zwar überall auf der Welt. Was wir seit über einem Jahr erleben, ist ein einzigartiger Anschlag auf Rechtsstaat und Demokratie. Es steht damit alles auf dem Spiel.
Info zur Person: Reiner Fuellmich arbeitet seit 26 Jahren in Deutschland und Kalifornien als Rechtsanwalt und hat sich auf Haftungsrecht, Bank- und Börsenrecht, Internationales Privatrecht und Medizinrecht spezialisiert. Zusammen mit seinen Rechtsanwaltskollegen Viviane Fischer, Antonia Fischer und Justus Hoffmann leitet er seit Sommer 2020 den sogenannten Corona- Ausschuss corona-ausschuss.de/ .