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Bundesregierung bereitet Ausnahme-Verordnung für Geimpfte vor

Lesezeit: 2 min
24.04.2021 17:11  Aktualisiert: 24.04.2021 17:11
Menschen, die sich gegen Covid-19 impfen lassen, sollen ihre Grundrechte teilweise zurück erhalten können. Ausnahmen bei Maskenpflicht und Abstandsregeln plant die Bundesregierung jedoch ausdrücklich nicht.
Bundesregierung bereitet Ausnahme-Verordnung für Geimpfte vor
Die Maskenpflicht soll noch auf lange Zeit für alle gelten. Im Bild: Bischof Peter Kohlgraf (hinten) bei einem Jugendprojekt. (Foto: dpa)
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Für vollständig gegen Covid-19 Geimpfte und für Genesene soll es nach Auffassung der Bundesregierung gewisse Ausnahmen von den geltenden Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen geben. Das geht aus einem am Samstag innerhalb der Regierung abgestimmten Eckpunktepapier hervor, das als Vorbereitung für den an diesem Montag geplanten Impfgipfel von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Regierungschefs der Länder erstellt wurde.

Die Entscheidungskompetenz liegt hier zwar beim Bund. Allerdings war in der vergangene Woche verabschiedeten Novelle des Infektionsschutzgesetzes festgelegt worden, dass Bundestag und Bundesrat solchen Änderungen zustimmen müssen.

In dem Papier heißt es, was Einreiseregelungen angehe sowie den Zugang zu Ladengeschäften und bestimmten Dienstleistungen sollten Menschen, die gegen Covid-19 geimpft sind, und Genesenen dieselben Ausnahmen eingeräumt werden, die bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 für negativ auf das Coronavirus Getestete gelten. Bei Einreisen aus sogenannten Virusvariantengebieten sollen allerdings keine Erleichterungen gewährt werden.

«Abhängig von der Entwicklung der Infektionslage, der Impfquote und der wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Ansteckungsgefahr von Geimpften, Genesenen und Getesteten, werden perspektivisch weitere Ausnahmen von Schutzmaßnahmen vorzunehmen sein», wird in dem Eckpunktepapier der Regierung festgehalten.

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung oder das Abstandsgebot würden jedoch auch für Geimpfte, Genesene und Getestete noch für einen längeren Zeitraum weiter gelten.

Konkret heißt es, für den Bereich von Kontaktbeschränkungen sollten Ausnahmen für die mit einem in der EU zugelassenen Vakzin Geimpften und für Genesene vorgesehen werden, insbesondere in Gemeinschaftseinrichtungen wie Alten- und Pflegeheimen. «Auch im Bereich der Ausgangsbeschränkungen sollen entsprechende Ausnahmen vorgesehen werden». Ein Anspruch auf die Öffnung bestimmter Einrichtungen - etwa Museen oder Schwimmbäder - ergibt sich nach Einschätzung der Bundesregierung aus den für Geimpfte und Genesene festzulegenden Ausnahmen aber nicht.

Als Genesene sollen demnach Menschen gelten, «die ein mindestens 28 Tage zurückliegendes positives PCR-Testergebnis nachweisen können». Dies gelte bis zu sechs Monate nach der Feststellung der Genesung, da solange von einem ausreichenden Immunschutz ausgegangen werden könne.

In dem Papier, das der Vorbereitung einer entsprechenden Rechtsverordnung nach dem Infektionsschutzgesetz dient, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei Erleichterungen und Ausnahmen für bestimmte Personengruppen nicht um die Einräumung von Sonderrechten oder Privilegien handele, «sondern um die Aufhebung nicht mehr gerechtfertigter Grundrechtseingriffe».

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sagte dem Handelsblatt: «Wenn feststeht, dass eine Impfung nicht nur vor einer Erkrankung schützt, sondern auch die weitere Übertragung des Virus verhindern kann, muss das bei den Maßnahmen berücksichtigt werden.» Dies sei kein Privileg für Geimpfte, sondern ein Gebot der Verfassung.

Lambrecht verwies auf die Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes. Danach sei die Bundesregierung ausdrücklich dazu ermächtigt worden, «besondere Regelungen, Ausnahmen und Erleichterungen für Personen festzulegen, bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus auszugehen ist».

Das Robert Koch-Institut hatte Mitte April erklärt, nach gegenwärtigem Kenntnisstand sei das Risiko einer Virusübertragung durch vollständig Geimpfte spätestens ab dem 15. Tag nach Gabe der zweiten Impfdosis - beziehungsweise bei dem Impfstoff von Johnson & Johnson nach der Gabe der ersten und einzigen Impfdosis - geringer als bei Vorliegen eines negativen Schnelltests bei Infizierten ohne Symptome.

«Es ist höchste Zeit, dass am Montag bei den Bund-Länder-Beratungen die Freiheitsrechte für Geimpfte auf den Tisch kommen», sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Konstatin Kuhle. Ihm sei unverständlich, «warum die Bundesregierung mit ihren Vorschlägen erst nach der Verabschiedung der sogenannten Bundes-Notbremse aus der Deckung kommt».

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