„Droht nach der Party ein Bitcoin-Verbot? Die USA wollen die massiven Spekulationen eindämmen, China und Südkorea bereiten bereits ein Verbot von Bitcoins vor und die EZB denkt ebenfalls über eine solche Maßnahme nach. Die Bundesbank wiederum sieht dafür hohe Hürden“, so Ralf Hartmann in einem „GeVestor“-Beitrag.
Ein Bitcoin-Verbot sei dann möglich, wenn Gefahren für die Realwirtschaft drohen. „Doch mit ihr gibt es zunächst kaum Verflechtungen. Allerdings dürfte es bald an anderer Stelle einen direkten Bezug zur Realwährung geben: Verluste, die mit den frisch zugelassenen Bitcoin-Futures und möglichen weiteren Derivaten in Dollar entstehen, können im Milliardenbereich auf die Finanzwirtschaft durchschlagen. Das Bedrohungspotenzial hängt von der Ausprägung eines Hypes mit entsprechenden Derivaten ab. Insofern war die Entscheidung der US-Börsenaufsicht durchaus mutig (…) Der Bitcoin ist für die meisten Staaten zu anarchisch und unkontrolliert. Gerade China, wo er extrem beliebt ist, wird massiv gegen Kryptowährungen angehen. Aber auch in Europa ist mit Beschränkungen zu rechnen. Schon das Bargeld gerät zunehmend unter Beschuss“, so Hartmann.
In einem aktuellen Beitrag argumentierte das „Wall Street Journal“: „Die Existenz von Bitcoin und dem Rest nützt niemandem außer Kriminellen und Spekulanten.“ Doch das „Atlantic Council“ argumentiert, dass ein Verbot des Bitcoins Fehl am Platz wäre. Es sei nicht angebracht, einen Vermögenwert, in den 46 Millionen US-Amerikaner investiert haben, zu kriminalisieren. „Die Kriminalisierung von 14 Prozent der US-Bevölkerung für den bloßen Besitz von Verschlüsselungsschlüsseln würde eine Form der Masseninhaftierung darstellen, die unter anderem dem aktuellen politischen Konsens über die Reform der Strafjustiz zuwiderläuft. Wie viele Tausende von Gerichtsverfahren würde die Beschlagnahme all dieser Bitcoins erfordern? (Zum Vergleich: In den 1930er Jahren ordnete die US-Regierung Beschränkungen für bestimmte Verwendungen von Gold an, die Gegenstand intensiver Rechtsstreitigkeiten waren und vom Obersten Gerichtshof nur knapp bestätigt wurden . Bemerkenswert ist, dass das Recht auf Goldbesitz in den 1970er Jahren wiederhergestellt wurde).“
„Forbes“ wörtlich: „Eine wachsende Zahl von Zentralbanken (rund 86 Prozent, nach Angaben der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich) untersucht aktiv die Entwicklung digitaler Zentralbankwährungen (CBDCs), um ,ihr Territorium vor Kryptowährungen zu verteidigen‘, sagten Analysten der Bank of America in eine Mittwochsmitteilung an die Kunden.“
Eine Kriminalisierung des Bitcoins wäre eigentlich nur logisch, wenn man bedenkt, dass die Notenbanken digitale Zentralbankwährungen (CBDC) einführen wollen. Die dezentralen Kryptowährungen, die von den Notenbanken nicht kontrolliert werden können, stellen für die Notenbanken ein Gefahr dar. Es geht in erster Linie darum, dass die Notenbanken die totale Kontrolle über den Finanz- und Kryptomarkt erlangen wollen.