Finanzen

Banken rechnen mit Rückforderungen nach BGH-Gebührenurteil zugunsten von Postbank-Kunden

Die deutschen Banken bereiten sich auf Gebühren-Rückforderungen ihrer Kunden vor.
01.06.2021 17:16
Aktualisiert: 01.06.2021 17:16
Lesezeit: 1 min
Banken rechnen mit Rückforderungen nach BGH-Gebührenurteil zugunsten von Postbank-Kunden
Der Elfte Zivilsenat beim Bundesgerichtshof (BGH), mit den Richterinnen und Richtern Christian Grüneberg (l-r), Jürgen Ellenberger (Vorsitz) und Eva Menges, eröffnet die Verhandlung zur Prüfung von Klauseln zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Banken. (Foto: dpa) Foto: Uli Deck

Die deutschen Banken bereiten sich auf Gebühren-Rückforderungen ihrer Kunden vor. Wie hoch die Belastungen durch das BGH-Urteil sind, lässt sich in den Instituten aber noch nicht abschätzen. Die Postbank, die im Zentrum der Bundesgerichtshof-Entscheidung steht, erklärte am Dienstag, Rückerstattungen seien eine Frage des Einzelfalls und könnten nicht pauschal erfolgen. Die Bank werde jeden konkreten Erstattungsanspruch prüfen und Entgelte gegebenenfalls erstatten. Auch der Bankendachverband Deutsche Kreditwirtschaft machte deutlich, dass jeder Erstattungsantrag individuell geprüft werde. Auf die Banken kommen Unmengen an Papierkram und Kosten zu. Zudem verlieren sie bereits sicher geglaubte Erträge.

In Finanzkreisen hieß es, es werde noch Wochen dauern, bis Banken einen Überblick über mögliche Belastungen hätten. Scharen an Anwälten kümmern sich nun um die Auswertung der schriftlichen Urteilsbegründung, die den Banken nun vorliegt. Laut dem Branchenportal "Finanz-Szene" können Kunden rückwirkend bis mindestens zum Jahr 2018 Gebühren zurückverlangen.

Verbraucherschützer erwarten, dass Kunden weitreichende Rückerstattungsansprüche geltend machen können. Die schriftliche Urteilsbegründung des BGH sei eindeutig, sagte Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband. "Der Ball liegt nun bei den Banken und Sparkassen. Wir erwarten, dass sie unverzüglich zu unrecht vereinnahmte Gelder zurückerstatten und rechtswidrige Vertragsänderungen rückgängig machen."

Das oberste deutsche Berufungsgericht hatte Ende April in einem Verfahren gegen die Deutsche-Bank-Tochter Postbank geurteilt, dass Banken nicht einfach Gebühren ändern können, wenn der Kunde den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht binnen zwei Monaten widerspricht. Die BaFin hatte von gravierenden Folgen für die ganze Branche gesprochen und vor Belastungen gewarnt, die im schlimmsten Fall die Hälfte der Jahresgewinne der Banken kosten könne. Ob durch das Urteil auch andere Branchen betroffen sind, ist nicht klar.

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