Technologie

5G: Wissenschaftliche Einrichtung des Bundestags gibt Studie bei Lobby-Organisation in Auftrag

Der Wissenschaftler Prof. Dr. Werner Thiede zeigt im Detail auf, mit welchen Methoden die Verfechter von 5G den möglicherweise gesundheitsgefährdenden Mobilfunk vorantreiben.
04.07.2021 06:52
Lesezeit: 6 min

Nach wie vor tobt ein Streit um die gesundheitliche Verträglichkeit von 5G-Mobilfunk, der „Echtzeit-Internet“ ermöglichen soll. Die Regierungspolitik vieler Länder bestreitet im Einklang mit Industrie und Wirtschaft, dass bei Einhaltung der Grenzwerte Gefährdungen vorliegen könnten. Begründet wird das hierzulande mit einschlägigen Verlautbarungen des Bundesamts für Strahlenschutz. Die wiederum gründen sich auf wissenschaftliche Stu­dien. Die Einseitigkeit der Argumentation allerdings befremdet bei näherem Hinsehen – und trägt damit zur Spaltung der insgesamt betroffenen Gesell­schaft bei.

Grundsätzlich gilt es zu bedenken: Wissenschaft ist in unseren Breiten­gra­den frei und pluralistisch ange­legt; zudem ist sie prinzipiell ergebnis­offen und im Zuge stetigen Fort­schritts revi­sionsbereit. Nicht zuletzt gehört es mit zu wissenschaftstheo­retischen Überle­gungen, die Abhängigkeit vieler Forschungsprojekte durch Geldgeber und diver­se Interessenlagen ernsthaft mit ins Kalkül zu ziehen. So ge­sehen ist es kaum ­mög­lich, im Zusammen­hang des umstrittenen 5G-Mobilfunks pauschal von „der“ Wissenschaft zu sprechen. Selbst die Berufung auf den „Mainstream“ der Wissenschaft darf aus den genannten Gründen nicht als Totschlag-Argument fungieren.

Forderungen nach einem 5G-Moratorium

Von einer ernsthaft, nämlich wissenschaftlich breit ausgewiesenen Gesund­heitsverträglichkeit von 5G-Mobilfunk kann bis heute schwerlich die Rede sein, weil es international durchaus manch warnende Wissenschaftler gibt. So unterzeichneten rund 230 Wissenschaftler und Ärzte aus 36 Ländern einen 5G-Appell, in dem sie seit 2017 davor warn­ten, „Mil­lionen von Men­schen einem Experiment mit unklaren Auswirkungen auf die Gesundheit aus­zusetzen.“ 2018 bekräftigte die International Society of Doctors for Environ­ment in einer Er­klärung zu 5G unter Berufung aufs ethi­sche Vorsor­geprinzip die For­derung nach einem Still­stand beim Ausbau in Europa. In Deutschland plädierte etwa zeitgleich der Stuttgarter Ärzte­arbeits­kreis Digi­tale Medien in einem Offenen Brief an den „Bun­des­minister für Ver­kehr und digitale Infrastruktur“ für einen Stopp des Aus­baus der 5G-Mobil­funk­struk­tur. In den USA forder­ten wegen der zell­toxi­schen Effek­te von 5G dasselbe 2018 zwei For­scher­grup­pen um Noa Betzalel und Cindy L. Russell in der Fach­zeitschrift Envi­ron­mental Research. Desgleichen warnte damals Joel Mos­ko­witz, Direktor am Berke­ley Center for Family and Com­mu­nity Health der Universität von Kali­fornien: „Der Einsatz der 5G-Tech­nolo­gie ist ein ge­wal­ti­ges Experiment für die Ge­sund­heit aller Arten.“ In diesem Sinne starte­te im Herbst 2018 der Internationale 5G-Appell, den bis heute rund 300.000 Menschen unterzeichnet haben. Der Text drängt da­rauf, 5G auf der Erde und am Himmel – zehntausende Satel­liten sollen die Strahlung herab­senden – zu stoppen, weil mit diesem Roll‑out ein pla­netari­scher Notstand drohe. In vielen Ländern der EU haben Städte und Ortschaften sich mittlerweile geweigert, 5G ohne klaren Unschädlichkeits­erweis installieren zu lassen.

Die Forderungen nach einem 5G-Moratorium bleiben berechtigt, weil diese neue, für die geplante Wei­terentwicklung der Digitalisierung un­er­lässliche Technologie auf Flä­chendeckung aus ist. Bislang sollen an die 80 Prozent der Bevölkerung mit ersten 5G-Varianten in Deutschland abgedeckt sein; fast 100 Prozent werden für die kommenden Jahre angestrebt. Deshalb sind Fragen der Gesundheitsverträglichkeit von größtem Ge­wicht, und reduktio­nistische oder erkennbar einseitige Be­handlungen des wissenschaftlich zu ergründenden Prob­lems sollten sich eigentlich von selbst ver­bieten.

Tatsächlich einseitig sind Bekundungen oder Behauptungen, wonach die Strahlung von 5G-Mobilfunk erwiesenermaßen gesundheitlich unbedenk­lich sei. In diesem Sinne äußerte Inge Paulini als Präsidentin des Bundes­amtes für Strahlenschutz im Kontext der sogenannten Dialog­initiative „Deutsch­land spricht über 5G“, niemand müsse Angst vor Mobilfunkstrah­lung haben: „Die gesundheitlichen Auswirkungen von Mobilfunk sind in vielen Studien sehr gut erforscht. Wir haben Grenzwerte, die uns sicher schützen, und un­terhalb dieser Grenzwerte wurden bis heute keine gesund­heitlichen Aus­wirkungen bewiesen.“ Dass an diesen Grenzwerten aber legitime Zweifel angebracht sind, hat am 6. Juni der DWN-Artikel „Wie WHO und Industrie die Gefahren des Mobilfunks herunterspielen – und die Gesundheit der Bevölkerung aufs Spiel setzen“ dargelegt. Entwarnung findet sich zum Beispiel auch in der Erlanger Universitätszeitschrift friedrich (Nr. 120/2021), die Professor Georg Fischer vom Lehrstuhl für Technische Elektronik mit den Worten zitiert: „Wenn es überhaupt negative Effekte auf die Gesundheit geben sollte – das ist alles noch nicht wissen­schaft­lich bewiesen –, so denke ich, dass diese eher bei den athermi­schen Effekten zu suchen sind.“ Diese Wärme-Wirkungen könnten seinen Ausfüh­rungen zufolge nur bei den 2G-Sys­temen wie GSM und TETRA auf­treten; die Mobilfunkstandards 3G (UMTS), 4G (LTE) und 5G hätten keine entspre­chende Pulsierung. Deshalb meint Fischer sagen zu können: „Gemäß heu­tigem Stand der Wissenschaft und Technik sind keine negativen Auswir­kungen von 5G auf die Gesundheit zu erwarten.“ Immerhin räumt er ein, bei der Frage nach dem Gesund­heits­risiko einer neuen Technologie müsse man sich bewusst sein, dass die betreffenden Er­kennt­nisse nicht über den aktu­ellen Stand der Wissenschaft hin­ausgreifen könnten.

Doch schon der aktuelle Stand „der“ Wissenschaft in Sachen 5G-Mobilfunk ist eben keineswegs so eindeutig, wie Fischer meint. So warnte im Februar 2020 der Wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments in einem Abge­ordneten-Briefing ausdrücklich vor Risiken durch 5G: „Zusammen mit der Art und Dauer der Exposition scheinen Eigenschaften des 5G-Signals wie das Pulsieren die biologischen und gesundheitlichen Auswirkungen der Ex­position zu verstärken, einschließlich der DNA-Schäden, die als Ursache für Krebs angesehen werden.“ Die Pulsation bei 5G ist demnach keineswegs pauschal als unproblematisch hinstellbar. Das erläutert namentlich Martin L. Pall in der Broschüre „5G als ernste globale Heraus­for­derung. Beweise für acht große Gesund­heitsgefahren durch elektromagne­tische Felder (EMF) und ihre Wirkme­chanismen“ (2019). Seiner Argumentation wurde zwar von einigen anderen Wissen­schaftlern widersprochen; unklar ist bislang etwa, ob der US-ameri­kanische Biochemiker recht hat mit der An­nahme, dass die 5G-Strahlung nicht an der menschlichen Hautoberfläche endet, sondern auch Effekte in den Körper hinein hat, insofern die magneti­schen Anteile der elektro­mag­netischer Felder tiefer als die elektrischen in den Körper ein­wirken könnten. Aber insgesamt rechtfertigt die Debatten­lage jedenfalls keine pauschale Entwarnung – insbesondere nicht im Blick auf die höheren Frequenzbereiche von 5G, deren Installation hierzulande kaum erst begonnen hat und zu mehreren Hunderttausend neuen Sende-Antennen allein in Deutschland führen dürfte.

Wie neutral ist Technikfolgenabschätzung?

Im Mai haben Deutschland und Frankreich einen Förderaufruf zu 5G ge­startet – un­ge­ach­tet der Tatsache, dass rund 200 Bürgerinitiativen allein hier­zulande vor 5G warnen. Jeder fünfte Deutsche soll einer neueren Umfrage zufolge gesundheitliche Bedenken angesichts von 5G haben. In Österreich ist es sogar jeder dritte Bürger. Dort liegen die aktuellen Zahlen wohl höher, weil die Österreichische Ärztekammer die Dinge kritischer sieht. So erklärt Pro­fessor Tho­mas Sze­keres als deren Präsi­dent: „Auf Basis der bis­he­rigen In­forma­tionen ist durch den Auf­bau von 5G mit einer weiteren, und zwar erheb­li­chen, schon derzeit vieler­orts zu intensi­ven Hoch­frequenzex­position der Bevöl­kerung zu rechnen. Rie­­sige Daten­mengen mit­tels Mikrowellen­technik im un­mit­telbaren Lebensbe­reich des Men­schen zu über­tra­gen, ist aus ärztlicher Sicht als eine Fehlent­wick­lung zu sehen.“

Dass mittlerweile in Umfragen aber eine Bevölkerungsmehrheit 5G un­kritisch sieht, dürfte mit erfolgreich einlullenden 5G-Werbe-Spots im TV und diversen Propaganda-Maßnahmen von interessierten Seiten zu tun haben. Entscheidend bleibt tatsächlich, was wissenschaftlich erwiesen ist. Aber wie steht es in dieser Hinsicht? Das Büro für Technikfolgen-Abschät­zung beim Bundestag gibt dazu folgende vielsagende Auskunft: Die jahre­lange Erfor­schung der Strahlen-Effekte auf lebende Organismen kam bis heute zu teils nicht eindeutigen, nicht übereinstimmenden Befunden, wo­raus unterschiedliche und „konträre Inter­pretationen resultieren.“ Das aber entspricht der pluralistischen Verfasstheit von Wissenschaft. Und es bedeu­tet im Endeffekt, dass derzeit Risiken keineswegs „wissen­schaftlich“ auszu­schlie­ßen sind.

In Öster­reich hatte das dortige „Institut für Technik­folgenabschätzung“ dem Parlament eine Studie vorgelegt, die ihrerseits unter­streicht: Gesund­heitli­che Risiken des etablierten Mobilfunks wer­den trotz großer Forschungs­be­mü­hungen weiterhin kontrovers diskutiert, und zu 5G stehen einschlägi­ge Studien noch fast gänzlich aus. Angesichts dieser Sachlage hat in Deutsch­land das "Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag" (TAB) eine Studie zu Gesundheitsgefahren der 5G-Strahlung in Auftrag gegeben – allerdings offenbar bei der Schweizer 5G-Mobilfunk-Lobby, nämlich der „Forschungs­stiftung Strom und Mobilfunkkommunikation“. Da kann man sich im Voraus denken, dass demnächst behördlich erneut Entwar­nung gegeben werden wird. Das entspricht dann dem Willen des EU-Rats, der voriges Jahr in seinen „Schluss­folgerungen zur Gestal­tung der digitalen Zu­kunft Euro­pas“ Informa­tio­nen, wo­nach das 5G-Netz eine Gefahr für die Ge­sundheit dar­stelle, aus­drücklich als Falsch­behaup­tung eingestuft hat, gegen deren Ver­breitung vorzu­gehen sei.

In Wahrheit ist die wissenschaftliche Lage so, dass auch umgekehrt die pau­schale Behauptung, das 5G-Netz stelle keine Gefahr für die Gesundheit dar, als Falschbehauptung hingestellt werden könnte. Wenn sich diesbezüg­lich also letztlich eine derzeit verbleibende Uneindeutigkeit in Sachen 5G fest­stellen lässt, dann gilt umso mehr das Vorsor­ge-Gebot, das in den EU-Ver­trägen verankert ist. Doch von Seiten des bis 2019 amtierenden EU-Gesund­heitskommissars Vytenis Andriukaitis war bezeichnenderweise zu hören, die Anwendung des Vorsorgeprinzips auf die Mobilfunk­-Technologien sei „eine zu drastische Maßnahme“. Dagegen betont Jörn Gutbier als Vor­stand der Verbraucherorga­nisation Diagnose: Funk: „Ich bin immer wieder er­staunt, mit welcher Arroganz die Verursacher dieser Entwicklung, und das sind nun mal die Industrie und ihr zu Diensten stehende Mietmäuler, die eine Vorsorgepolitik aktiv verhindern, uns Kritiker in die Ecke der Fort­schritts­feinde stellen wollen. Auf diesen Fort­schritt, der zerstört, muss die Mensch­heit verzichten, wenn sie weiter bestehen will.“

Nicht von ungefähr hat die SWISS RE, einer der weltweit größ­ten Rück­ver­siche­rer, bei der 5G-Techno­logie „Bedenken hin­sicht­lich ge­sund­heit­li­cher, Daten­­schutz- und Sicher­heits­risi­ken“ geäußert. Es wird höchste Zeit, dass einseitige Verlautbarungen zum Thema differenzierteren weichen. Und dass in der politischen Konsequenz das Vorsorge-Gebot wieder verantwort­licher umgesetzt wird – im Interesse der gesamten Bevölkerung. Angesichts des wissenschaftlich keineswegs auszuschließenden Schädigungspotenzials von Mobilfunkstrahlung sollten sich künftig Unterlassungs- und Abwehr­ansprüche, ja gegebenenfalls Schadensersatzansprüche auch juristisch durchsetzen lassen. Es sei denn, die Unschädlichkeit der künstlich ge­puls­ten elektromagnetischen Emissionen, die uns durch 5G zum Teil mehr als bisher auf den Leib zu rücken drohen, wäre wissenschaftlich absolut klar erwiesen. Davon aber kann aufs Ganze gesehen keine Rede sein.

Näheres bieten Prof. Werner Thiedes 5G-Broschüren im pad-Verlag (je 90 S., 6 €):

- Die digitale Fortschrittsfalle. Warum der Gigabit-Gesellschaft mit 5G-Mobilfunk freiheitliche und gesundheitliche Rückschritte drohen, 2. Aufl. 2019

- Digitalisierung als Weltanschauung. Wie die rigorose Vernetzungspolitik mit 5G-Mobilfunk ideologische Züge offenbart, 2019

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Werner Thiede

Dr. theol. habil. Werner Thiede ist außerplanmäßiger Professor für Systematische Theologie an der Universität Er­lan­gen-Nürnberg, Pfarrer i.R. und Publizist (www.werner-thiede.de). Zuletzt erschien von ihm „Unsterblichkeit der Seele? Interdisziplinäre Annäherungen an eine Menschheitsfrage“ (2. Auflage, Berlin 2022); im Druck befindet sich das Büchlein „Himmlisch wohnen. Auferstanden zu neuem Leben“ (Leipzig 2023).

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