Politik

EU will Privatjets die Kerosinsteuer erlassen, nur Linienflüge zahlen

Die Europäische Kommission will Privatjets und reine Frachtflüge von der geplanten EU-weiten Kerosinsteuer befreien. Nur Passagiere von Linienflügen sollen besteuert werden.
07.07.2021 17:38
Aktualisiert: 07.07.2021 17:38
Lesezeit: 2 min

Die geplante Kerosinsteuer trifft nicht nur bei den deutschen Airlines auf Kritik, die sich durch die EU-weite Mindeststeuer für umweltschädliche Flugkraftstoff gegenüber den Wettbewerbern aus Dubai, Doha, Istanbul und London benachteiligt sehen. Auch seitens von Fluggästen, welche die Steuer letztlich werden zahlen müssen, gibt es Kritik. Denn den EU-Plänen zufolge sollen ausgerechnet Privatjets von der Steuer befreit werden.

Der Entwurf, den die Kommission am 14. Juli zusammen mit ihren Vorschlägen zur Überarbeitung der Energiesteuerrichtlinie aus dem Jahr 2003 vorlegen wird, sieht eine Befreiung von Steuern auf Energieprodukte und Elektrizität für reine Frachtflüge innerhalb der EU vor. Dem Entwurf zufolge können die EU-Staaten solche Flüge nur im Inland oder aufgrund von Abkommen mit anderen Mitgliedsstaaten besteuern.

Die Europäische Kommission befürchtet, dass die Besteuerung von Treibstoff für reine Frachtflüge innerhalb der EU die hier ansässigen Fluggesellschaften benachteiligen würde. Denn Fluggesellschaften aus Nicht-EU-Staaten, die ebenfalls einen bedeutenden Anteil am EU-Frachtmarkt haben, müssten aufgrund von Luftverkehrsabkommen von der Besteuerung ausgenommen werden, wie Argus Media berichtet.

Keine EU-Kerosinsteuer für Privatjets

Auch Privatjets sollen von der Steuer befreit werden. Sie erhalten eine Ausnahmeregelung als "Geschäftsluftfahrt", wenn die Maschinen generell als nicht öffentlich vermietet gelten, da die Unternehmen die Flugzeuge als "Hilfsmittel für die Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit" nutzen. Aber auch "Vergnügungsflüge", bei denen ein Flugzeug für "persönliche oder Freizeitzwecke" genutzt wird, sind von der Steuer ausgenommen.

Die Organisation Transport & Environment (T&E) bezeichnete den Vorschlag als "grundsätzlich gut". Der Nachteil sei jedoch, dass die Kommission Frachtfluggesellschaften ausnehmen will, die oft von den USA betrieben werden, sagte ihr Luftfahrtdirektor Andrew Murphy. Denn Frachtfluggesellschaften würden "dazu neigen, ältere, schmutzigere Flugzeuge zu benutzen".

Im Mai war Murphy Mitverfasser eines Berichts, aus dem hervorging, dass die CO2-Emissionen von Privatjets in Europa zwischen 2005 und 2019 um 31 Prozent gestiegen sind, wobei die Flüge zu beliebten Reisezielen während der Sommerferienzeit deutlich zunahmen. Damals sprach er sich noch für eine Treibstoffsteuer auch für diesen "freizeitgetriebenen" Privatjet-Sektor aus.

Airlines for Europe (A4E) warnt, dass Mindeststeuersätze für Flüge innerhalb der EU zu Wettbewerbsverzerrungen führen könnten. Der Branchenverband, dem 16 Airline-Gruppen angehören, darunter Ryanair, Air France/KLM, Lufthansa, IAG, easyJet und Cargolux, weist darauf hin, dass der Vorschlag der Kommission dazu führen könnte, dass Flugzeuge absichtlich überschüssigen Treibstoff mit sich führen, der außerhalb der EU gekauft wurde, um die Kerosinsteuer der EU zu umgehen.

Mehr zum Thema: Geplante EU-Kerosinsteuer würde außereuropäische Fluglinien bevorteilen

Nach Ansicht von A4E sollten die Fluggesellschaften im Rahmen der überarbeiteten Richtlinie zur Energiebesteuerung keine zusätzlichen Gebühren zahlen, wenn sie bereits im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (ETS) für das von ihnen verursachte CO2 zahlen und am Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation (Corsia) der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation teilnehmen.

Generell sieht die Europäische Kommission die Erhebung der Flugkraftstoffsteuer als unproblematisch an, da sie von den Kraftstofflieferanten erhoben und an die zuständigen Steuerbehörden abgeführt werden soll. Die Kommission schätzt die damit verbundenen Verwaltungskosten auf nur 0,65 Prozent der Einnahmen.

Sicherlich kann sich der Entwurf bis zum 14. Juli noch ändern. Und um in Kraft zu treten, muss er schließlich von allen 27 EU-Mitgliedsstaaten gebilligt werden. Das heißt, er kann sich in den kommenden Monaten noch deutlich ändern. Ein Kommissionsvorschlag vom April 2011 zur Aktualisierung der EU-Energiesteuerregeln scheiterte, nachdem sich die Finanzminister 2014 nicht einigen konnten.

Die Kommission möchte die Energiebesteuerung an den EU-Klimazielen ausrichten, was bedeutet, dass die Steuern auf dem unteren Heizwert der Energieprodukte und des Stroms basieren sollten und dass die Mindeststeuerbeträge in der gesamten EU entsprechend der Umweltleistung festgelegt und in Euro pro Gigajoule ausgedrückt werden sollten. Diese Mindestniveaus sollten jährlich auf der Grundlage des harmonisierten Verbraucherpreisindexes der EU ohne Energie und unverarbeitete Lebensmittel angeglichen werden.

Nächste Woche wird die Kommission Änderungen am Emissionshandelssystem (ETS) der EU vorschlagen. Beamte werden auch das Mandat der Kommission für nachhaltige Flugkraftstoffe (SAF) vorstellen, wobei von allen Firmen erwartet werden könnte, dass sie an EU-Flughäfen gemischte Düsenkraftstoffe tanken.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Politik
Politik Nach Angriff auf Diego Garcia: Könnten iranische Raketen inzwischen Europa erreichen?
29.03.2026

Der mutmaßliche Angriff iranischer Raketen auf Diego Garcia wirft neue Fragen zur militärischen Reichweite Teherans auf. Während...

DWN
Finanzen
Finanzen Novo Nordisk-Aktie: Warum die Führung zurücktrat und welche Rolle die Stiftung spielte
29.03.2026

Ein Machtkampf in der Führungsebene von Novo Nordisk hat das Unternehmen und die Novo Nordisk-Aktie in eine tiefe Governance-Krise...

DWN
Panorama
Panorama Spanien im Wandel: Vom Klischee zum Vorreiter beim Frauenschutz
29.03.2026

Spanien steht oft im Ruf eines klassischen Macho-Landes. Doch aktuelle Zahlen und konsequente Maßnahmen zeichnen ein anderes Bild....

DWN
Immobilien
Immobilien Mieter verstorben: Was passiert mit dem Mietvertrag nach einem Todesfall?
29.03.2026

Der Tod eines Mieters wirft für Hinterbliebene oft viele Fragen auf: Darf man in der Wohnung bleiben, wenn der Vertrag nur auf den...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Europas Wettbewerbsfähigkeit: Hinter verschlossenen Türen wächst die Angst
29.03.2026

Europa galt lange als stabiler Wirtschaftsraum mit klaren Regeln und berechenbaren Märkten. Doch hinter den Kulissen wächst die Sorge,...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Iran-Krieg verschiebt Kräfteverhältnisse am Himmel: Europäische Airlines profitieren – wie lange noch?
29.03.2026

Stillgelegte Flughäfen, steigende Ticketpreise und neue Flugrouten: Der Iran-Krieg verändert die Dynamik im globalen Luftverkehr...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Biotech-Strategie: Warum Gubra bewusst auf spätere Deals setzt
29.03.2026

Ein Biotech-Unternehmen stellt seine Strategie radikal um und geht bewusst höhere Risiken ein. Gubra will Wirkstoffe länger selbst...

DWN
Politik
Politik Ehegattensplitting vorm Aus? Die Institution Ehe soll tiefgreifend verändert werden
28.03.2026

Beim Ehegattensplitting wird das Einkommen beider Ehe- oder Lebenspartner gemeinsam versteuert, was sich lohnt, wenn einer deutlich weniger...