Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung in Rheinland-Pfalz, Peter Heinz, fordert massive Freiheitseinschränkungen für Ungeimpfte. «Die Nicht-Geimpften haben nicht die Freiheit, ihre Maske abzulegen. Sie dürfen nicht ins Stadion, nicht ins Schwimmbad und nicht ohne Maske im Supermarkt einkaufen. Und man darf Ungeimpften und jenen mit nur einer einfachen Impfung nicht mehr gestatten, in den Urlaub zu fahren», sagte er der «Rhein-Zeitung» (Samstag). Die AfD-Fraktionschefin im Bundestag, Alice Weidel, kritisierte die Aussagen von Heinz scharf.
Selbst mit einem negativen Test dürften Ungeimpfte nach Ansicht von Heinz nicht in den Urlaub fahren. «Das Freitesten schützt ja nicht. Wer zum Beispiel auf eine Insel mit einem negativen PCR-Test fährt, kann sich dort sehr wohl anstecken, fährt wieder nach Hause und ist Virusträger.»
«Wer Ungeimpften Freiheiten zurückgibt, verspielt die Chance, alle Menschen mit der Impfung zu erreichen», sagte Heinz. Man müsse den Menschen klarmachen: «Ohne Impfung gibt es keine Freiheiten. Ohne diesen Druck werden wir die Menschen nicht überzeugen.» Ungeimpfte seien eine Gefahr für die Gesellschaft und dürften daher nicht die gleichen Freiheiten wie Geimpfte bekommen.
Impfprämien hält Heinz für «absurd». Eine Impfpflicht lehnt er als «Bevormundung» aber ab. Freiheiten nur Geimpften zu geben sei keine versteckte Impfpflicht, «sondern eine zwangsläufige Schlussfolgerung aus einer pandemischen Lage».
AfD-Fraktionschefin Weidel reagierte erzürnt auf die Aussagen des KV-Vorsitzenden. «Das ist totalitäre Sprache und totalitäres Denken, das in einem rationalen und rechtsstaatlichen Diskurs über den Umgang mit dem Coronavirus nichts verloren hat», sagte Weidel laut einer Mitteilung der Fraktion vom Sonntag.
Bund und Länder müssten ein für allemal unmissverständlich klarstellen, dass Impfzwang und Impfpflicht nicht in Frage kämen, weder direkt noch indirekt durch den selektiven Entzug von Rechten und Freiheiten, forderte sie. «Grundrechte werden nicht von oben zugeteilt, sie müssen in vollem Umfang für alle Bürger gelten.»