Politik

AfD verklagt Merkel: Verhinderung der Thüringer Koalition hat ein gerichtliches Nachspiel

Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte die Thüringer Koalition aus CDU, FDP und AfD im vergangenen Jahr von Südafrika aus faktisch gestoppt. Dagegen klagt die AfD. Merkels Kanzleramtschef behauptet, dass der "gute Ruf" Deutschlands sonst in Gefahr gewesen wäre - immerhin hätten Le Monde und die New York Times schon berichtet.
21.07.2021 14:41
Aktualisiert: 21.07.2021 14:41
Lesezeit: 2 min

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Mittwoch die Klage der AfD gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) verhandelt und zahlreiche kritische Fragen an das Kanzleramt gestellt. Der Zweite Senat prüft, ob Merkel im Februar 2020 ihre parteipolitische Neutralitätspflicht verletzt hat, weil sie die kurzzeitige Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten von Thüringen mit den Stimmen von CDU, AfD und FDP scharf kritisiert hatte. Sie selbst kam am Mittwoch nicht nach Karlsruhe, für sie nahm Kanzleramtschef Helge Braun an der Verhandlung teil. Das Urteil wird frühestens in drei Monaten und damit nach der Bundestagswahl erwartet.

Konkret hatte Merkel am 6. Februar 2020 auf einer Dienstreise in Südafrika zur Thüringen-Wahl gesagt, dass "dieser Vorgang unverzeihlich ist und deshalb das Ergebnis rückgängig gemacht werden muss." Zumindest gelte das für die CDU. Denn es widerspreche dem Grundsatz der CDU, dass mit der AfD Mehrheiten gewonnen werden. Merkel ergänzte: "Es war ein schlechter Tag für die Demokratie."

Der Vertreter der AfD, Anwalt Christian Conrad, nannte das in der mündlichen Verhandlung einen "amtlichen Boykottaufruf". Merkel hätte als Kanzlerin auf einer internationalen Dienstreise überhaupt nichts zu der Wahl in Thüringen sagen dürfen. Conrad bezog sich auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach Regierungsmitglieder bei öffentlichen Äußerungen parteipolitisch neutral sein müssen. Die Verfassungsrichter verlangen, dass sich Regierungsmitglieder nicht amtlich, sondern nur als Parteimitglieder über andere Parteien äußern dürfen. Sie müssen jeweils kenntlich machen, in welcher Funktion sie sprechen.

Kanzleramtschef Helge Braun und sein Prozessvertreter Klaus Ferdinand Gärditz stellten die Praktikabilität dieser "feinen Trennung" in Frage. Braun betonte, dass die Thüringer Ministerpräsidentenwahl international Aufsehen erregte. "Le Monde" habe von einem Dammbruch gesprochen, die "New York Times" von einem Tabubruch in der Post-Nazizeit, auch die "Washington Post" nannte die Wahl einen "schwarzen Tag". Die Nachrichten hätten die Kanzlerin im Flugzeug nach Südafrika erreicht. Der internationale Ruf der Bundesrepublik, aber auch die Stabilität der Bundesregierung seien gefährdet gewesen. Merkel habe Stellung nehmen müssen und sich zuallererst als CDU-Politikerin geäußert. Aber auch als Amtsträgerin sei ihre Stellungnahme gerechtfertigt gewesen, eine exakte Trennung zwischen Amt und Partei sei in der Situation nicht möglich gewesen. Als Kanzlerin müsse sie auch mehr Spielraum für öffentliche Äußerungen haben als ein Ressortchef.

Das löste zahlreiche kritische Fragen von Verfassungsrichterinnen und -richtern aus. Peter Müller, früher selbst Ministerpräsident im Saarland, fragte, wieso Merkel nicht in einer Vorbemerkung klarstellte, dass sie als Parteipolitikerin spreche. Außerdem habe sich die damalige CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer in der Sache bereits geäußert gehabt. Schließlich stellte Müller infrage, ob sich Merkel nur an die CDU richtete oder als Kanzlerin die Koalitionsfähigkeit der AfD grundsätzlich verneinte. Richterin Sibylle Kessal-Wulf fragte, warum die Kanzlerin nicht im Nachgang ihrer offiziellen Pressekonferenz in Südafrika ihre Erklärung zur Thüringer Wahl abgeben konnte.

Von Seiten der AfD waren die Co-Chefs Tino Chrupalla und Jörg Meuthen sowie der Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner zur Karlsruher Verhandlung gekommen, sie meldeten sich jedoch nicht zu Wort. Zu Beginn hatte der Zweite Senat einen Befangenheitsantrag der AfD gegen den gesamten Senat als "offensichtlich unzulässig" abgewiesen. Die Partei hatte den regelmäßig stattfindenden Besuch des Bundesverfassungsgerichts bei der Bundesregierung Ende Juni als Ablehnungsgrund genannt. Die Richter verwiesen darauf, dass das Bundesverfassungsgericht als Verfassungsorgan auch regelmäßige Kontakte zum Bundespräsidenten und zum Bundestag habe.

Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Wenn ein Schnäppchen wie eine Falle wirkt

Ein Schnäppchen kann sich schon wie ein Gewinn anfühlen, noch bevor es im Warenkorb landet. Der Preis scheint niedriger zu sein, der...

DWN
Technologie
Technologie Künstliche Intelligenz außer Kontrolle? Forscherin warnt vor gefährlicher Entwicklung
18.04.2026

Künstliche Intelligenz wiederholt bereits bestehende Fehlinformationen und verstärkt vorhandene Ungleichheiten. Am gefährlichsten ist...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Arbeitsmarkt unter Druck: Kosten der Arbeitslosigkeit steigen dramatisch an
18.04.2026

Der deutsche Arbeitsmarkt steht unter erheblichem finanziellem Druck. Nach aktuellen Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Externe Manager in Familienunternehmen: Warum sie an Bedeutung gewinnen – und wie Eigentümer Verantwortung abgeben
18.04.2026

Immer mehr Familienunternehmen übertragen die operative Führung an externe Manager. Der Wandel verspricht Professionalität und neue...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Nachhaltige Lieferketten bei Lidl: Warum Lieferanten von strengeren Vorgaben profitieren
18.04.2026

Lidl verschärft die Nachhaltigkeitsanforderungen in der Lieferkette deutlich. Wie profitieren Hersteller dennoch von der Zusammenarbeit...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Günstige Drohnen im Krieg: Teure Systeme geraten unter Druck
18.04.2026

Günstige Drohnen und neue Produktionsmodelle stellen die bisherige Logik von Krieg und Verteidigung zunehmend infrage. Entscheidet...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Das Office-Comeback, das niemand wollte, ergibt keinen Sinn
18.04.2026

Unternehmen drängen zurück ins Büro und investieren Milliarden in neue Arbeitswelten. Doch die Realität der Beschäftigten zeigt eine...

DWN
Technologie
Technologie Rasanter Fortschritt in der Medizin: Wie KI Forschung und Therapie verändert
18.04.2026

Künstliche Intelligenz verändert die medizinische Forschung grundlegend und beschleunigt die Entwicklung neuer Therapien in einem bisher...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Marktbericht: Frieden sorgt für Kauflaune – US-Märkte feiern wie in den 90ern
17.04.2026

Eine unerwartete Wende auf der Weltbühne lässt die Börsen aufatmen. Erfahren Sie, warum Anleger jetzt in historische Jubelstürme...