Technologie

Photovoltaik-Anlagen: Staatlich verordnete Gesundheits-Gefährder?

Werner Thiede analysiert das Thema Photovoltaik - gründlich, umfassend, kritisch. Der DWN-Gastautor diagnostiziert einen "Technikwahn" - den der Staat per Gesetz durchsetzen will.
22.08.2021 12:03
Lesezeit: 6 min
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Vermehrte Photovoltaik (PV) soll nach dem Willen einiger Länderregierungen demnächst die Stromnetze bei der de­zentralen Energieversorgung entlasten. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder plädiert sogar für eine baldige nationale PV-Pflicht bei neuen Dächern. Dass eine gesetzliche Pflicht zu PV auf dem eige­nen Dach eine rundum gute Lösung darstellt, bezweifeln jedoch viele Bürgerinnen und Bür­ger – und zwar nicht nur mit Blick auf Ren­tabilität, Ästhetik, Brandgefahr und Ent­sor­gung der aus­ge­dienten Anlagen. Vor allem geht der Streit auch um mögliche Ge­sund­heits­schä­den durch Elek­trosmog, der mit PV-Anla­gen mehr oder weniger verbunden sein dürfte. Legitimiert das politische Ziel des Kli­maschutzes künftig etwa Abstriche beim Grundrecht auf kör­perliche Unver­sehrtheit im privaten Wohn­bereich? Und können in­dus­trienahe Abwiege­lungsversuche hinsichtlich der gesundheitlichen PV-Pro­blematik bei genauerem Hinse­hen wirklich überzeugen? Oder machen einschlägige Texte im Internet nicht im Gegenteil schon deshalb miss­trauisch, weil sie fast alle in Bestell-Formulare münden?

Während Solarthermie, also die Erzeugung von Warmwasser mittels Dachmodulen als gesundheitlich unbedenklich gilt, ist die Diskussionslage bei der Stromerzeugung durch PV eine andere. Wer sich hier im Netz kundig machen will, stößt rasch auf eine ganze Reihe von Portalen, die im offenkundigen Interesse von Industrie und Wirtschaft unge­fähr alle Sorgen zu zerstreuen suchen und am Ende ersichtlich auf Kundenfang aus sind. Sogar manche Auskünfte von baubiologischer Seite klingen – im Interesse des Klima­schutzes – zum Teil beruhigend: Wenn nur genügend abgeschirmt, gefiltert und Abstand gehalten werde, sei PV kaum ernsthaft bedenklich und bringe nicht mehr elektro­mag­netische Be­lastung als ein Radio auf dem Nachttisch.

Nun sollte es der bürgerlichen Freiheit allemal vorbehalten bleiben, selbst zu entschei­den, ob man überhaupt die E-Smog-Belastung eines Radios am Bett haben möchte. Doch die Gesundheitsfragen sind bei PV-Anlagen insgesamt keineswegs so rasch vom Tisch zu fegen, wie es zunächst den Anschein haben mag. Gerade baubiolo­gisch wird ja in der Regel betont, dass der Körper nachts am empfind­lichsten auf elektromagnetische Emis­sionen reagiere und diese daher tunlichst zu vermeiden seien. Namentlich Hoch- und Elektrosensible haben deshalb oft sämtliche derartigen E-Smog-Quellen aus ihrer nächtlichen Umgebung verbannt. Neue Gesetze verstärken aber künf­tig den Druck zur Akzeptanz einer gesundheitlich nicht unproblematischen Technologie im Wohnbereich. Dabei kann das verbreitete Schön- und Wegreden von PV-Risiken für die Gesund­heit bei genau­erem Hinsehen kaum überzeugen.

Gewisse Gefahren werden von industrienaher Seite sogar durch­aus eingeräumt, um sie anschließend zu bagatellisieren oder ihre Beseitigung als einfach darzustellen. Solche Relativierungsversu­che sind meist pauschaler Art und nehmen individuelle Wohnsitua­tionen nicht ernsthaft genug in den Blick. Das betrifft insbesondere die Frage der räumlichen Nähe. So liest man auf www.energie-experten.org: „Der Elektrosmog einer Photovoltaik-Anlage hat nur dann einen spürbaren Effekt, wenn man sich der Anlage stark annähert (z.B. Dachgeschoss).“ Ein Meter Abstand sei folglich zu empfehlen, er­fährt man auch auf einigen anderen Por­talen, sofern Differenzierung überhaupt so weit geht. Dagegen ist aber Mehreres einzu­wenden.

Erstens ist es ein realistischer Wohnumstand, dass sich im Dachgeschoss oft Büroräume, vor allem aber Kinder- und Schlafzimmer befinden, wo manche Schreibtische oder Bet­ten passend just so unter Dachschrägen stehen, dass der 1-Meter-Abstand durchaus unterschritten wird. Da geraten dann Arbeitende oder Schlafende zwangsläufig in eine durchaus bedenkliche E-Smog-Belastung. Dass übrigens die Empfehlung des Mindest­abstands von einem Meter wohl deutlich zu gering bemessen ist, weil da recht frag­würdige Kriterien angesetzt sind, darauf wird zurückzukommen sein.

Problematische Wechselrichter

Gerade die gesteigerte körperliche Empfindlichkeit gegenüber elektromagneti­schen Emissionen zu nächtlicher Zeit sollte in einem Land, in dem Schlafstörungen mitt­lerweile stark zugenommen haben, ernsthafter bedacht werden. Dabei kann über das Betroffen­sein von Schla­fenden auch das Pauschalargument nicht hinwegtäuschen, PV-Anlagen würden ja nur bei Sonnenschein arbeiteten, also „nachts“ nicht schaden können. Sind denn nicht zu­mindest im Sommer die Nächte kurz? Zudem erstreckt sich bei nicht wenigen Zeitgenos­sen die Schlafenszeit aus beruflichen oder persönlichen Gründen wenig, mitunter gar nicht auf nächtliche Uhrzeiten. Obendrein bleibt zu bedenken, dass einige belastende Emissionen von PV-Anlagen sich unter Umstän­den über 24 Stunden hin­weg auswirken kön­nen.

Das Bedenklichste sind laut Expertenauskunft jene Emissionen, die von den soge­nann­ten Wechselrichter-Geräten ausgehen. Die nämlich erzeugen ebenso wie die wechselstromfüh­renden Leitungen hohe magnetische, nicht abschirmbare Wechselfelder. Besänftigend wird hierzu gern angeführt, dass ja die Wechselrichter meist im Keller installiert seien und daher die Schlafzimmer nicht tangieren würden. Was aber, wenn manche Wohnen­den – aus welchen Gründen auch immer – ihren Schlafraum im Keller eingerichtet haben? Gerade Elektrosensible haben sich oft dafür entschieden, weil dort unten am wenigsten Mobilfunkstrahlung hinzugelangen pflegt. Das Problem der Wechselrichter, die Gleichstrom und Gleichspannung der Solarge­neratoren in 50 Hz-Wechselstrom- und Wechselspannung um­wandeln, reicht aber unter Umständen deutlich über den Keller hinaus. Denn entweder handelt es sich um billigere Wechselrichter ohne Trafo; von denen trennen aber manche nicht sauber zwischen der Wechselspan­nungs- und der Gleichstromseite, was ein selbst durch Erdung des Rahmens nicht ganz zu beseitigendes elektrisches Wechselfeld auf den Solarmodulen zur Folge hat. Oder die Wechselrichter sind mit einem Hochfrequenz-Trafo versehen; dann haben sie zwar geringere magne­tische Wechselfelder, dafür jedoch hochfrequente Felder, wie man sie ähnlich vom Mobilfunk kennt. Die ließen sich „relativ leicht“ abschirmen, wird hier gern abge­wiegelt; doch was „Energie-Exper­ten“ hier mit dem Wörtchen „relativ“ bezeichnen, davon wissen Baubiologen ein Lied zu singen: Reflektierendes Material kann nämlich Probleme mitunter sogar verstärken, wenn es ungünstig angebracht wird oder andere Strahlen­quellen hinzukommen. Aufhorchen lassen sollte insbesondere auch der von den Exper­ten eingeräumte Umstand, dass die von Wechselrichtern erzeugten Rück­wirkungen ins Stromnetz durch das „Zerhacken“ des Gleichstroms und dessen Umfor­men in Wechsel­strom hochfrequente Oberwellen, also Störspannungen erzeugen.

Fragwürdige Grenzwerte

Verharmlost wird die PV-Problematik schließlich gern durch den Hinweis, es sei ja alles amtlich ge­neh­migt und durch internationale Vorsorgewerte so abgesichert, dass Ge­sund­heitsgefahren aus­geschlossen blieben. Maßgeblich sind hierzulande die Grenzwerte der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung, die sich nach der Grenzwertbestimmung durch einen in München eingetragenen, nicht regierungsamtlichen Verein definieren: die Internationale Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP). Das ist allerdings kein wirklich beruhigender Umstand, wenn man weiß, dass die ICNIRP laut dem einstigen Europa-Parlamentarier Jean Huss „sehr enge Verbindungen zu den Branchen hat, deren technische Neuentwicklungen von möglichst hoch angesetzten, zu­lässigen Grenzwerten in allen Frequenzbereichen elektromagnetischer Felder pro­fitie­ren“. 2019 haben Mitglieder des pan-euro­päischen Journalistenteams Investigate Euro­pe, das sich mit aufwendig recherchierten Ent­hüllungen hervorgetan hat, im Berliner Tages­spie­gel dargelegt, dass Mitarbeiter der ICNIRP viele unbequeme Er­kennt­nisse ausblenden. Zwar sind die ICNIRP-Richtlinien von der Weltgesundheitsorgani­sation (WHO) förm­lich anerkannt und vor über zwei Jahrzehnten auch von der EU über­nom­men wor­den. Doch 2020 haben die beiden EU-Abgeordneten Klaus Buchner (ÖDP) und Michèle Rivasi (Europe Écologie) den kritischen Report „Die Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung: Interessenkonflikte, ‚Corporate Capture‘ und der Vorstoß zum Ausbau des 5G-Netzes“ in Brüssel veröffentlicht, der seit Frühjahr 2021 auch als Heft 14 der Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie e.V. erhältlich ist. Und nicht von ungefähr hat kürzlich in den Niederlanden ein Gericht ent­schieden, dass die von der ICNIRP vorgeschlagenen und in vielen europä­ischen Ländern ge­setzlich vorge­schrie­be­nen Grenzwerte den Schutz der Gesundheit nicht sicherstellen.

Daraus lässt sich folgern, dass die oben erwähnte Empfehlung eines Mindest­abstands von einem Meter zur PV-Anlage auf dem Dach, die mit ICNIRP-Richtlinien zusammen­hängt, in Wahrheit zu gering bemessen ist. Baubiologen empfehlen mindestens das Doppelte. Wenn zudem behauptet wird, die viel niedriger ange­setzten Grenzwerte aus dem Be­reich der Baubiologie seien nicht maßgeb­lich, weil nicht hin­reichend wissenschaftlich abgesichert und „nur“ er­fahrungsbasiert, so bleibt darauf zu erwidern: Sind nicht viel­mehr die ICNIRP-ba­sier­ten Grenzwerte aus den ge­nannten Gründen recht fragwürdig?

Kurz und gar nicht gut: PV-Anlagen können genauer betrachtet durchaus ein gesund­heitliches Risiko darstellen. Klimaschutz für morgen muss so funktionieren, dass er nicht heute die körperliche Un­versehrtheit zur Disposi­tion stellt. Eine pauschale ge­setz­liche PV-Pflicht auf alle Dächer sollte es insofern keines­falls geben – oder sie muss kor­rigiert werden. Das dringliche Ziel der Entlastung von Strom­netzen ließe sich im Übri­gen durchaus auf anderen Wegen anpeilen, nämlich durch ge­setzliche Einschrän­kungen diverser nicht lebensnotwendiger, aber hochgradiger Energiefresser der digita­len Transformation wie etwa das Streamen von Filmen. Die Professoren Harald Lesch und Thomas Schwartz betonen in ihrem klugen Buch „Unberechenbar“ zurecht, dass „das Konzept der Technisierung als lineare Fortschrittsgleichung nicht nur zu Abhän­gig­keit führt, sondern auch zu Zwang.“ Stellt nicht ein gesetzlicher Zwang zu PV auf neuen oder zu er­neuernden Dächern am Ende eine bittere Frucht desselben „Tech­nik­wahn(sinn)s“ dar, der für die Klimakatastrophe entscheidend mitverantwortlich sein dürfte?

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Werner Thiede

Dr. theol. habil. Werner Thiede ist außerplanmäßiger Professor für Systematische Theologie an der Universität Er­lan­gen-Nürnberg, Pfarrer i.R. und Publizist (www.werner-thiede.de). Zuletzt erschien von ihm „Unsterblichkeit der Seele? Interdisziplinäre Annäherungen an eine Menschheitsfrage“ (2. Auflage, Berlin 2022); im Druck befindet sich das Büchlein „Himmlisch wohnen. Auferstanden zu neuem Leben“ (Leipzig 2023).

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