Politik

Auch für Geimpfte: Das sind die neuen Corona-Regeln für Urlaubs-Rückkehrer

Die neuen Einreiseverordnungen sehen nicht nur Einschränkungen für Nicht-Geimpfte, sondern auch für Geimpfte vor.
30.07.2021 17:36
Aktualisiert: 30.07.2021 17:36
Lesezeit: 1 min
Auch für Geimpfte: Das sind die neuen Corona-Regeln für Urlaubs-Rückkehrer
Jens Spahn (CDU - M), Bundesminister für Gesundheit, sitzt bei einer Pressekonferenz zur weiteren Entwicklung des Coronavirus neben Lothar H. Wieler (r), Präsident Robert Koch-Institut und Christian Drosten. (Foto: dpa) Foto: Michael Kappeler

Ab Sonntag soll die neue Einreiseverordnung gelten, die eine Testpflicht für alle nichtgeimpften Einreisenden vorsieht. Die Regelungen im Einzelnen. Dabei bleibt es dabei, dass ein elektronischer Einreiseantrag ausgefüllt werden muss.

WER MUSS EINEN TEST VORWEISEN?

Bisher mussten ungeimpfte Flugreisende bereits einen Test vor der Einreisen vorweisen. Künftig wird dies von allen ungeimpften oder nicht nachgewiesen genesenen Personen verlangt, egal ob sie mit dem Auto, dem Zug oder dem Schiff einreisen. Kontrolliert werden soll dies per Stichprobe bei der Schleierfahndung im Grenzgebiet. Der Nachweis kann durch einen Schnelltest oder einen PCR-Test erbracht werden. Es soll geahndet werden, wenn kein negativer Test von Ungeimpften vorgewiesen werden kann.

Für sogenannte Virus-Varianten-Gebiete mit Corona-Mutationen, die in Deutschland noch selten sind, gilt, dass sich alle Einreisenden zuvor testen lassen müssen - also auch die Geimpften.

WAS PASSIERT, WENN ICH POSITIV BIN?

Mit einem positiven Test darf etwa ein Flugreisender nicht transportiert werden. Wer infiziert ist und etwa individuell mit dem Auto einreist, begeht nach Angaben des Gesundheitsministeriums zwar keine Ordnungswidrigkeit. Er darf aber nicht befördert werden. Die Person muss sich umgehend ans Gesundheitsamt wenden und sich in Quarantäne begeben.

GIBT ES AUSNAHMEN?

Ja. Die Regelung gilt etwa nicht für Kinder unter zwölf Jahren. Zudem gibt es Ausnahmen für Grenzgänger und Pendler, die nicht bei jeder Einreise einen neuen Negativtest vorweisen müssen. Durchreisende fallen ebenfalls nicht unter diese Regeln, ebenso wenig wie Mitglieder offizieller Delegationen oder etwa Angehörige ausländischer Streitkräfte.

EINSTUFUNG DER LÄNDER IN RISIKOGRUPPEN

Neu ist auch, dass es ab Sonntag nur noch zwei Risiko-Gruppen von Ländern gibt - Hochrisikogebiete und Virus-Variantengebiete. Die bisherige Kategorie „Risikogebiet“ wird abgeschafft. Als Hochrisikogebiet gelten Staaten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 200 sowie weiteren Risiken. Bei der Einreise gilt eine zehntägige Quarantänepflicht für alle, die nicht geimpft oder von Corona seit bis zu sechs Monaten genesen sind. Ein Negativtest kann diese Quarantäne frühestens nach fünf Tagen beenden. Für unter Zwölfjährige endet die Quarantäne nach fünf Tagen.

Für Einreisende aus Virus-Varianten-Ländern gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht, die nicht abgekürzt werden kann, auch nicht für Geimpfte und Genesene. Dazu kommt ein Beförderungsverbot für Personen, die nicht Deutsche sind oder keinen Wohnsitz in Deutschland haben.

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