Deutschland

Urteil: Arbeitnehmer müssen Krankheit im Zweifel nachweisen

War die für die Zeit ihrer Kündigungsfrist krank gemeldete Kollegin wirklich krank? Ein Unternehmen in Niedersachsen sieht das nicht so - und zahlt das Entgelt trotz Krankenscheins nicht aus. Das Bundesarbeitsgericht sagt nun: Das kann rechtens sein.
08.09.2021 15:36
Lesezeit: 2 min

Das Bundesarbeitsgericht hat die Rechte von Arbeitgebern gestärkt, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ihrer Arbeitnehmer infrage zu stellen. Der zuständige fünfte Senat entschied am Mittwoch in Erfurt vor dem Hintergrund einer Klage aus Niedersachsen, dass ein Zweifel gerechtfertigt ist, wenn die Krankschreibung mit einer Kündigung Hand in Hand geht (5 AZR 149/21).

Arbeitnehmer, die direkt nach einer Kündigung eine Krankschreibung vorlegen und der Arbeit so bis zum Auslauf der Kündigungsfrist fernbleiben, können demnach nicht automatisch mit einer Gehaltsfortzahlung rechnen. Wenn ein Arbeitnehmer kündigt und dann noch am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben wird, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern, urteilte das Bundesarbeitsgericht. Das gelte insbesondere dann, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst.

Hintergrund des Urteils war ein Fall aus Niedersachsen. Die Mitarbeiterin einer Zeitarbeitsfirma hatte Anfang Februar 2019 zum Monatsende gekündigt und am selben Tag eine AU eingereicht. Zusätzlich soll sie laut Arbeitgeber am Tag der Ausstellung einem Kollegen in ihrem damaligen Einsatzbetrieb telefonisch angekündigt haben, nicht mehr zur Arbeit zu kommen. Von einer Arbeitsunfähigkeit sei in dem Gespräch keine Rede gewesen. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hatte der Klage der Frau zunächst stattgegeben und den Anspruch auf Lohnfortzahlung bestätigt.

Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, erhält er zunächst Entgeltfortzahlung und später Krankengeld. Voraussetzung ist jedoch, dass er bei mehr als drei Tagen Krankheit eine ärztliche AU vorlegt. Die sogenannten Gelben Scheine haben die rechtliche Qualität einer Urkunde und können vor Gericht als maßgebliches Beweismittel hinzugezogen werden.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden in Deutschland jährlich millionenfach ausgestellt. Im Jahr 2020 wurden alleine bei Mitgliedern der Techniker Krankenkasse insgesamt 5,28 Millionen Arbeitsunfähigkeitsfälle und 86 Millionen Fehltage registriert. Dem Fehlzeiten-Report 2019 der AOK lässt sich entnehmen, dass versicherte Beschäftigte an durchschnittlich 19,8 Tagen aufgrund einer AU gefehlt haben. Folglich sind krankheitsbedingte Kündigungen, Streitigkeiten um Entgeltfortzahlung oder Betrugsvorwürfe an deutschen Gerichten nicht selten Thema.

«Es kommt durchaus regelmäßig vor, dass in arbeitsgerichtlichen Verfahren über krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit im Zusammenhang mit Kündigungen gestritten wird», sagt Patrick Klinkhammer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln. Meist gehe es jedoch entweder um Fehler des Arbeitnehmers beim Einreichen des Gelben Scheins, die der Arbeitgeber zum Gegenstand einer Kündigung macht, oder um krankheitsbedingte Kündigungen, die ein Arbeitgeber wegen erheblicher Fehlzeiten des Arbeitnehmers ausgesprochen hat. «Die Anzweifelung einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kommt relativ selten vor», so Klinkhammer.

Die ständige Rechtsprechung lässt einer AU nach Angaben des Experten einen hohen Beweiswert zukommen. Nur in engen Ausnahmefällen könne der Arbeitgeber diesen Beweiswert erschüttern, indem er ernsthafte und objektiv begründete Zweifel an dem tatsächlichen Bestehen der Arbeitsunfähigkeit vorbringt.

Einer dieser Ausnahmefälle lag nun laut Urteil in dem Fall aus Niedersachsen vor. Aus Sicht der Richter des Bundesarbeitsgericht wurde der Beweiswert der AU erschüttert, weil sie exakt die Restlaufzeit des Arbeitsverhältnisses abdeckte. Die Klägerin habe daraufhin nicht ausreichend nachgewiesen, dass sie für die Dauer der AU tatsächlich arbeitsunfähig war.

Es sei insgesamt durchaus fraglich, «ob der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in den nächsten Jahren weiter in dem vorliegenden Maße erhalten bleibt», sagte der Berliner Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck. Telefonisch ausgestellte AU zum Beispiel, wie sie während der Corona-Pandemie zulässig waren, verschlechterten den Beweiswert vor Gericht.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Während der Markt panikartig verkauft, setzt das "kluge Geld" fieberhaft Bitcoin-Druckmaschinen ein?

Der Markt hat kürzlich eine scharfe Korrektur durchlaufen, wobei sich Panik wie eine Seuche ausbreitete, als Verkäufer ihre...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Stahlhütte HKM soll bleiben - aber starker Stellenabbau
11.02.2026

Salzgitter will die Hüttenwerke Krupp Mannesmann (HKM) schon bald komplett übernehmen. Der größte Anteilseigner Thyssenkrupp Steel ist...

DWN
Finanzen
Finanzen Steuererklärung 2025: Wie Sie außergewöhnliche Belastungen richtig nutzen
11.02.2026

Die Steuererklärung bietet mehr Sparpotenzial, als viele vermuten. Wer außergewöhnliche Belastungen korrekt angibt, kann seine...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft „Europa fällt zurück“: Bündnis richtet Appell vor EU-Gipfel
11.02.2026

Mit dem Erstarken Chinas und dem Kurs von Donald Trump wächst der Druck auf Europa. Vor einem EU-Gipfel warnen Unternehmen vor Bedrohungen...

DWN
Finanzen
Finanzen Wacker Neuson-Aktie: Margenziel verfehlt, moderates Wachstum erwartet
11.02.2026

Bei Wacker Neuson hat die gescheiterte Doosan Bobcat-Übernahme belastet. Im Schlussquartal drückten Kosten im Zusammenhang mit den dann...

DWN
Politik
Politik Nato-Mission: London will 1.000 Soldaten zusätzlich nach Norwegen verlegen
11.02.2026

Der Konflikt um Grönland führt zu mehr Aufmerksamkeit für die Verteidigung der Arktis. Nun kündigt Großbritannien eine weitere...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Deutsche Wirtschaft: Krisen kosten Deutschland fast 1.000 Milliarden Euro
11.02.2026

Corona-Pandemie, Ukraine-Krieg, Zoll-Streit: Seit 2020 reiht sich eine Krise an die andere. Das kommt die deutsche Wirtschaft teuer zu...

DWN
Finanzen
Finanzen Siemens Energy-Aktie auf Allzeithoch: Rekordaufträge und brummendes Gasgeschäft überzeugen Anleger
11.02.2026

Die Siemens Energy-Aktie sorgt mit frischen Quartalszahlen für gute Stimmung bei den Anlegern. Rekordaufträge, ein kräftiger...

DWN
Politik
Politik Von Adel bis Politik: Das 'Wer ist wer' der Epstein-Akten
11.02.2026

Royals, Regierungsmitglieder und Diplomaten: Das Netzwerk des US-Multimillionärs und Sexualstraftäters Jeffrey Epstein umspannte die Welt...