Deutschland

Urteil: Arbeitnehmer müssen Krankheit im Zweifel nachweisen

War die für die Zeit ihrer Kündigungsfrist krank gemeldete Kollegin wirklich krank? Ein Unternehmen in Niedersachsen sieht das nicht so - und zahlt das Entgelt trotz Krankenscheins nicht aus. Das Bundesarbeitsgericht sagt nun: Das kann rechtens sein.
08.09.2021 15:36
Lesezeit: 2 min

Das Bundesarbeitsgericht hat die Rechte von Arbeitgebern gestärkt, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ihrer Arbeitnehmer infrage zu stellen. Der zuständige fünfte Senat entschied am Mittwoch in Erfurt vor dem Hintergrund einer Klage aus Niedersachsen, dass ein Zweifel gerechtfertigt ist, wenn die Krankschreibung mit einer Kündigung Hand in Hand geht (5 AZR 149/21).

Arbeitnehmer, die direkt nach einer Kündigung eine Krankschreibung vorlegen und der Arbeit so bis zum Auslauf der Kündigungsfrist fernbleiben, können demnach nicht automatisch mit einer Gehaltsfortzahlung rechnen. Wenn ein Arbeitnehmer kündigt und dann noch am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben wird, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern, urteilte das Bundesarbeitsgericht. Das gelte insbesondere dann, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst.

Hintergrund des Urteils war ein Fall aus Niedersachsen. Die Mitarbeiterin einer Zeitarbeitsfirma hatte Anfang Februar 2019 zum Monatsende gekündigt und am selben Tag eine AU eingereicht. Zusätzlich soll sie laut Arbeitgeber am Tag der Ausstellung einem Kollegen in ihrem damaligen Einsatzbetrieb telefonisch angekündigt haben, nicht mehr zur Arbeit zu kommen. Von einer Arbeitsunfähigkeit sei in dem Gespräch keine Rede gewesen. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hatte der Klage der Frau zunächst stattgegeben und den Anspruch auf Lohnfortzahlung bestätigt.

Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, erhält er zunächst Entgeltfortzahlung und später Krankengeld. Voraussetzung ist jedoch, dass er bei mehr als drei Tagen Krankheit eine ärztliche AU vorlegt. Die sogenannten Gelben Scheine haben die rechtliche Qualität einer Urkunde und können vor Gericht als maßgebliches Beweismittel hinzugezogen werden.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden in Deutschland jährlich millionenfach ausgestellt. Im Jahr 2020 wurden alleine bei Mitgliedern der Techniker Krankenkasse insgesamt 5,28 Millionen Arbeitsunfähigkeitsfälle und 86 Millionen Fehltage registriert. Dem Fehlzeiten-Report 2019 der AOK lässt sich entnehmen, dass versicherte Beschäftigte an durchschnittlich 19,8 Tagen aufgrund einer AU gefehlt haben. Folglich sind krankheitsbedingte Kündigungen, Streitigkeiten um Entgeltfortzahlung oder Betrugsvorwürfe an deutschen Gerichten nicht selten Thema.

«Es kommt durchaus regelmäßig vor, dass in arbeitsgerichtlichen Verfahren über krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit im Zusammenhang mit Kündigungen gestritten wird», sagt Patrick Klinkhammer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln. Meist gehe es jedoch entweder um Fehler des Arbeitnehmers beim Einreichen des Gelben Scheins, die der Arbeitgeber zum Gegenstand einer Kündigung macht, oder um krankheitsbedingte Kündigungen, die ein Arbeitgeber wegen erheblicher Fehlzeiten des Arbeitnehmers ausgesprochen hat. «Die Anzweifelung einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kommt relativ selten vor», so Klinkhammer.

Die ständige Rechtsprechung lässt einer AU nach Angaben des Experten einen hohen Beweiswert zukommen. Nur in engen Ausnahmefällen könne der Arbeitgeber diesen Beweiswert erschüttern, indem er ernsthafte und objektiv begründete Zweifel an dem tatsächlichen Bestehen der Arbeitsunfähigkeit vorbringt.

Einer dieser Ausnahmefälle lag nun laut Urteil in dem Fall aus Niedersachsen vor. Aus Sicht der Richter des Bundesarbeitsgericht wurde der Beweiswert der AU erschüttert, weil sie exakt die Restlaufzeit des Arbeitsverhältnisses abdeckte. Die Klägerin habe daraufhin nicht ausreichend nachgewiesen, dass sie für die Dauer der AU tatsächlich arbeitsunfähig war.

Es sei insgesamt durchaus fraglich, «ob der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in den nächsten Jahren weiter in dem vorliegenden Maße erhalten bleibt», sagte der Berliner Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck. Telefonisch ausgestellte AU zum Beispiel, wie sie während der Corona-Pandemie zulässig waren, verschlechterten den Beweiswert vor Gericht.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Technologie
Technologie Die Refurbed-Checkliste: 5 Qualitätsstandards, die herkömmliche gebrauchte iPhones nicht erfüllen

Preisbewusstsein, Nachhaltigkeit und Qualität sind die Dinge, die für die meisten heutzutage beim Kauf von Smartphones im Mittelpunkt...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Stromausfälle in der Ukraine: Industrie und Wirtschaft geraten ins Stocken
25.02.2026

Die anhaltenden Stromausfälle verschärfen die wirtschaftliche Krise in der Ukraine und setzen Industrie, Staatsfinanzen und Wachstum...

DWN
Politik
Politik Neuwahl in Brandenburg: Stopp von Bürgermeisterwahl - Post weist Vorwürfe zurück
25.02.2026

Der erste Durchgang einer Bürgermeisterwahl in Brandenburg wird annulliert. Im Raum steht der Vorwurf der Wahlfälschung im Zusammenhang...

DWN
Technologie
Technologie Studie: KI-generierte Gesichter tricksen Experten und Super Recognizer aus
25.02.2026

Selbst Experten für Gesichtserkennung können KI-generierte Gesichter kaum von echten unterscheiden. Wie schnitten sie im Vergleich zu...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Stellenabbau: Autoindustrie und Maschinenbau drücken Arbeitsmarkt
25.02.2026

15.000 Jobs gehen jeden Monat in der Industrie verloren. Besonders betroffen sind Sparten, in denen Deutschland traditionell stark war. Der...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Expansion in den militärischen Schiffbau: Neue Impulse für die Rheinmetall-Aktie
25.02.2026

Rheinmetall treibt seine Expansion im europäischen Verteidigungsmarkt voran und erweitert sein industrielles Profil deutlich. Wird die...

DWN
Politik
Politik Antrittsbesuch: Merz wirbt in China für Regierungskonsultationen
25.02.2026

Der Bundeskanzler macht sich bei seiner ersten China-Reise für Kooperation mit China stark. Ein seit einigen Jahren eingeschlafenes...

DWN
Technologie
Technologie Anthropic baut KI-Strategie aus: Chatbot Claude nun auch im Finanz- und HR-Sektor
25.02.2026

Anthropic treibt die Kommerzialisierung seiner KI-Modelle voran und rückt mit neuen Anwendungen für Finanzdienstleister und...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft E-Auto-Bonus 2026: Zuschüsse bis zu 6.000 Euro – worauf Autokäufer achten müssen
25.02.2026

Die Bundesregierung plant ein Comeback der E-Auto-Prämie – gestaffelt nach Einkommen. Familien und Haushalte mit niedrigerem zu...