Deutschland

Urteil: Arbeitnehmer müssen Krankheit im Zweifel nachweisen

War die für die Zeit ihrer Kündigungsfrist krank gemeldete Kollegin wirklich krank? Ein Unternehmen in Niedersachsen sieht das nicht so - und zahlt das Entgelt trotz Krankenscheins nicht aus. Das Bundesarbeitsgericht sagt nun: Das kann rechtens sein.
08.09.2021 15:36
Lesezeit: 2 min

Das Bundesarbeitsgericht hat die Rechte von Arbeitgebern gestärkt, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ihrer Arbeitnehmer infrage zu stellen. Der zuständige fünfte Senat entschied am Mittwoch in Erfurt vor dem Hintergrund einer Klage aus Niedersachsen, dass ein Zweifel gerechtfertigt ist, wenn die Krankschreibung mit einer Kündigung Hand in Hand geht (5 AZR 149/21).

Arbeitnehmer, die direkt nach einer Kündigung eine Krankschreibung vorlegen und der Arbeit so bis zum Auslauf der Kündigungsfrist fernbleiben, können demnach nicht automatisch mit einer Gehaltsfortzahlung rechnen. Wenn ein Arbeitnehmer kündigt und dann noch am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben wird, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern, urteilte das Bundesarbeitsgericht. Das gelte insbesondere dann, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst.

Hintergrund des Urteils war ein Fall aus Niedersachsen. Die Mitarbeiterin einer Zeitarbeitsfirma hatte Anfang Februar 2019 zum Monatsende gekündigt und am selben Tag eine AU eingereicht. Zusätzlich soll sie laut Arbeitgeber am Tag der Ausstellung einem Kollegen in ihrem damaligen Einsatzbetrieb telefonisch angekündigt haben, nicht mehr zur Arbeit zu kommen. Von einer Arbeitsunfähigkeit sei in dem Gespräch keine Rede gewesen. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hatte der Klage der Frau zunächst stattgegeben und den Anspruch auf Lohnfortzahlung bestätigt.

Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, erhält er zunächst Entgeltfortzahlung und später Krankengeld. Voraussetzung ist jedoch, dass er bei mehr als drei Tagen Krankheit eine ärztliche AU vorlegt. Die sogenannten Gelben Scheine haben die rechtliche Qualität einer Urkunde und können vor Gericht als maßgebliches Beweismittel hinzugezogen werden.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden in Deutschland jährlich millionenfach ausgestellt. Im Jahr 2020 wurden alleine bei Mitgliedern der Techniker Krankenkasse insgesamt 5,28 Millionen Arbeitsunfähigkeitsfälle und 86 Millionen Fehltage registriert. Dem Fehlzeiten-Report 2019 der AOK lässt sich entnehmen, dass versicherte Beschäftigte an durchschnittlich 19,8 Tagen aufgrund einer AU gefehlt haben. Folglich sind krankheitsbedingte Kündigungen, Streitigkeiten um Entgeltfortzahlung oder Betrugsvorwürfe an deutschen Gerichten nicht selten Thema.

«Es kommt durchaus regelmäßig vor, dass in arbeitsgerichtlichen Verfahren über krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit im Zusammenhang mit Kündigungen gestritten wird», sagt Patrick Klinkhammer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln. Meist gehe es jedoch entweder um Fehler des Arbeitnehmers beim Einreichen des Gelben Scheins, die der Arbeitgeber zum Gegenstand einer Kündigung macht, oder um krankheitsbedingte Kündigungen, die ein Arbeitgeber wegen erheblicher Fehlzeiten des Arbeitnehmers ausgesprochen hat. «Die Anzweifelung einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kommt relativ selten vor», so Klinkhammer.

Die ständige Rechtsprechung lässt einer AU nach Angaben des Experten einen hohen Beweiswert zukommen. Nur in engen Ausnahmefällen könne der Arbeitgeber diesen Beweiswert erschüttern, indem er ernsthafte und objektiv begründete Zweifel an dem tatsächlichen Bestehen der Arbeitsunfähigkeit vorbringt.

Einer dieser Ausnahmefälle lag nun laut Urteil in dem Fall aus Niedersachsen vor. Aus Sicht der Richter des Bundesarbeitsgericht wurde der Beweiswert der AU erschüttert, weil sie exakt die Restlaufzeit des Arbeitsverhältnisses abdeckte. Die Klägerin habe daraufhin nicht ausreichend nachgewiesen, dass sie für die Dauer der AU tatsächlich arbeitsunfähig war.

Es sei insgesamt durchaus fraglich, «ob der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in den nächsten Jahren weiter in dem vorliegenden Maße erhalten bleibt», sagte der Berliner Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck. Telefonisch ausgestellte AU zum Beispiel, wie sie während der Corona-Pandemie zulässig waren, verschlechterten den Beweiswert vor Gericht.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Politik
Politik Trump will gigantischen Milliardenbetrag für den Krieg in Iran fordern
23.03.2026

Die Kosten für den Krieg gegen Iran steigen rasant. Nun will Donald Trump weitere 200 Milliarden Dollar vom Kongress fordern. Die Debatte...

DWN
Finanzen
Finanzen Volatile Siemens Energy-Aktie: Kurssprung nach schwachem Start – was Anleger jetzt wissen müssen
23.03.2026

Ein turbulenter Handelstag bringt die Siemens Energy-Aktie erneut in den Fokus. Zwischen Kursverlusten und kräftiger Erholung schwankt der...

DWN
Politik
Politik Von der Leyen will Wege finden, Ukraine-Kredit trotz Ungarn auszuzahlen
23.03.2026

Die EU sucht nach Lösungen, um die zugesagten 90 Milliarden Euro an die Ukraine auszuzahlen, obwohl Ungarn weiterhin blockiert.

DWN
Panorama
Panorama Hybride Angriffe: Kein Strom, kein Geld, kein Arzt – was Menschen Sorgen bereitet und was hilft
23.03.2026

Eine deutliche Mehrheit der Deutschen rechnet mit schweren Krisen durch hybride Angriffe. Dennoch fühlen sich nur 15 Prozent der Haushalte...

DWN
Politik
Politik Ukraine im Schatten des Iran-Kriegs: Droht ein strategischer Nachteil?
23.03.2026

Der Ukraine-Krieg gerät zunehmend aus dem Fokus der Weltpolitik, während der Iran-Krieg neue Prioritäten setzt. Droht der Ukraine...

DWN
Finanzen
Finanzen DAX-Kurs aktuell unter Druck: Märkte reagieren auf geopolitische Eskalation
23.03.2026

An den Märkten herrscht Alarmstimmung: Der DAX-Kurs verliert deutlich, Ölpreise steigen, selbst der Goldpreis schwächelt. Was steckt...

DWN
Finanzen
Finanzen Salzgitter-Aktie: Umsatz soll wieder wachsen – Anleger von Salzgitter-Zahlen nicht überzeugt
23.03.2026

Die jüngsten Salzgitter-Zahlen sorgen für Aufmerksamkeit an den Märkten. Der Konzern hat seinen Verlust deutlich reduziert und peilt...

DWN
Finanzen
Finanzen Goldpreis aktuell: Historischer Absturz schockt Anleger – was steckt dahinter?
23.03.2026

Ein dramatischer Einbruch erschüttert den Goldpreis aktuell und stellt alte Marktregeln infrage. Trotz Krisen fällt der Goldkurs...