Deutsche Verwaltungsbehörden haben zuletzt mehr Geld für die Umsetzung von Gesetzen ausgegeben als die Wirtschaft. Zwischen Juli 2020 und Juli 2021 stiegen die Ausgaben deutscher Verwaltungen dafür um 5,1 Milliarden Euro auf insgesamt 7,2 Milliarden Euro. Erstmalig lag damit der sogenannte Erfüllungsaufwand weit höher als der in der Wirtschaft (4,1 Milliarden Euro). Das geht aus dem heute veröffentlichten Jahresbericht des Beratungsgremiums Normenkontrollrat (NKR) der Bundesregierung hervor.
Der Rat hat die Aufgabe, Bürokratie zu reduzieren, um Kosten für Bürgerinnen und Bürger, Verwaltungen sowie die Wirtschaft zu verringern. Der Bericht wurde am Donnerstag in Berlin Kanzlerin Angela Merkel übergeben. Man müsste „in Zeiten der Digitalisierung an die ganze Gesetzgebung schrittweise anders herangehen“ sowie die Betrachtung auf diejenigen legen, die das Gesetz betreffe, sagte Merkel.
Der Mittelstand, der das Rückgrat der deutschen Volkswirtschaft bildet, bezieht Stellung zum Jahresbericht. Der Mittelstand.BVMW Bundesgeschäftsführer Markus Jerger erklärt dazu:
„Der Jahresbericht des Nationalen Normenkontrollrats verrät zur Bürokratiebelastung des Mittelstands nichts, was die Unternehmer nicht schon selbst wüssten. Wie in den Vorjahren hat der bürokratische Aufwand im betrieblichen Alltag weiter zugenommen, was ein Wettbewerbsnachteil für den Standort Deutschland insgesamt ist. Zugleich markiert die Zahl der Unternehmensgründungen Jahr für Jahr immer neue Tiefstände. Das Gremium hat sich erneut gegenüber dem Gesetzgeber in Berlin und Brüssel als stumpfes Schwert erwiesen und sollte sich die Sinnfrage stellen. Die bisherige Bundesregierung hat beim Bürokratieabbau weitgehend versagt. Die Mittelständler und Selbstständigen erwarten deshalb von einer neuen Bundesregierung ein Regulierungsmoratorium, damit die Belastung nicht weiter steigt. Dieses Moratorium ist um ein Bürokratieentlastungsgesetz zu ergänzen, das diesen Namen auch verdient. So muss die One-in-one-out-Regel durch eine One-in-two-out-Regel abgelöst werden, die auch für Gesetze und Vorschriften aus Brüssel gilt.“