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Herbsturlaub in Europa: Was geht und was nicht?

Die Herbstferien rücken näher. Wer verreist, muss in der Corona-Pandemie weiterhin mit Einschränkungen rechnen. Was gilt wo in Europa? Ein Überblick über aktuelle Regeln in beliebten Urlaubsländern.
30.09.2021 11:19
Aktualisiert: 30.09.2021 11:19
Lesezeit: 4 min

Frankreich

In Frankreich sind Gastronomie, Kulturbetriebe und Sportstätten geöffnet. Für den Eintritt ist aber ein Impf-, Test- oder Genesungsnachweis notwendig, auch für die Außenbereiche. Ein solcher Nachweis ist auch Voraussetzung für Fahrten mit dem Reisebus oder dem Fernzug. Ab sofort gelten die 3G-Regeln auch für Kinder ab 12 Jahren und zwei Monaten. Während Erwachsene einen digitalen Gesundheitspass mit den entsprechenden Nachweisen in einer Handy-App vorzeigen müssen, dürfen Kinder und Jugendliche auch ein Papierdokument vorlegen. Die Einreise ist aus Europa mit einem Impfnachweis oder einem negativen PCR- oder Schnelltest möglich, auch für die Rückreise nach Deutschland muss ein Nachweis erbracht werden. Corona-Tests sind für Ausländer nicht mehr gratis. Die Infektionszahlen sinken in Frankreich seit Wochen. Lediglich in der Region Provence-Alpes-Côte-d'Azur steckten sich innerhalb einer Woche zuletzt noch mehr als 100 Menschen auf 100 000 an.

Schweiz

Die Schweiz verlangt vielerorts ein Corona-Zertifikat, das eine Impfung, Genesung oder einen negativen Test nachweist. Jeder, der nicht geimpft oder genesen ist, muss bei der Einreise einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorlegen - unabhängig davon, ob er mit dem Flugzeug, Auto, Fahrrad oder zu Fuß über die Grenze will. Zudem müssen alle Touristen ein Einreiseformular mit Kontaktdaten ausfüllen. Wer nicht geimpft, genesen oder negativ getestet ist (3G), kommt nicht mehr in Restaurant-Innenräume. Das EU-Zertifikat wird anerkannt. Die Infektionszahlen sinken zwar seit Wochen, liegen aber deutlich höher als in Deutschland.

Österreich

Für die Einreise ins südliche Nachbarland gilt nach wie vor die 3G-Regel. Auch in Hotels, Restaurants und Kultureinrichtungen muss man nachweisen können, dass man vollständig geimpft, genesen oder getestet ist. FFP2-Masken müssen in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln getragen werden. Wer ungeimpft nach Österreich reist, muss also regelmäßig einen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test machen (24 Stunden bzw. 72 Stunden lang gültig). Für Kinder gilt die 3G-Regel ab 12 Jahren. In Wien müssen Kinder schon ab 6 Jahren getestet sein. Die Sieben-Tage-Inzidenz ist etwa doppelt so hoch wie in Deutschland.

Dänemark

Deutschlands nördlichster Nachbar hat am 10. September alle geltenden Corona-Beschränkungen aufgehoben. Das Leben fühlte sich schon zuvor fast beschränkungsfrei an, eine Maskenpflicht gibt es seit längerem nicht mehr. Dem Herbsturlaub im Ferienhaus an der Nordseeküste oder der Städtereise nach Kopenhagen steht also kaum etwas im Weg. Einzig bei der Einreise sollte man sich informieren, was die Dänen von Urlaubern erwarten. Aktuell muss man als Reisender aus Deutschland einen Corona-Test vorzeigen. Für Kinder, Geimpfte und Genesene gilt das nicht.

Niederlande

In den Niederlanden sind bereits viele Maßnahmen aufgehoben oder gelockert worden. Die 1,5-Meter-Regel gilt etwa nicht mehr. Dafür muss man vor dem Besuch von Gaststätten, Kultur- und Sportveranstaltungen mit einem Corona-Pass nachweisen, dass man geimpft, getestet oder genesen ist. Das gleiche gilt für die Einreise aus Deutschland. Der digitale Nachweis der EU wird anerkannt. Eine Maskenpflicht gilt nur noch für Bus, Bahn und Flughäfen.

Großbritannien

Während die Briten weitestgehend unbeschwert leben, bleiben die Corona-Anforderungen für Reisende hoch. Zwar müssen vollständig Geimpfte aus Deutschland vom 4. Oktober an vor Abflug keinen Antigentest mehr machen. Doch weiterhin ist ein PCR-Test spätestens am zweiten Tag nach Ankunft vorgeschrieben, die Kosten dafür liegen bei mindestens 50 Pfund (58 Euro) pro Person. Pubs, Theater und andere Sehenswürdigkeiten sind geöffnet. Die Zahl der Neuinfektionen stagniert derzeit bei mehr als 30 000 pro Tag, die Sieben-Tage-Inzidenz stieg zuletzt auf 350. Für die Rückreise nach Deutschland gilt die 3G-Regel. Von diesem Freitag an ist zudem für Einreisen nach Großbritannien ein Reisepass Pflicht, der Personalausweis reicht nicht mehr aus.

Italien

Die Infektionslage in Italien ist entspannt, in keiner Region geben die Zahlen der Corona-Fälle oder Krankenhausbelegungen Grund zur Sorge. Mit dem Impffortschritt ist Rom sehr zufrieden: Fast 80 Prozent der Menschen über zwölf Jahren sind durchgeimpft. Für Einheimische und Gäste ist der sogenannte «Grüne Pass» entscheidend - dazu zählt auch das in Deutschland ausgestellte EU-Corona-Impfzertifikat: Bei praktisch allen Aktivitäten im Innenbereich - Bars, Restaurants, Museen, Sportevents, Zügen - wird der Pass verlangt. Für die Einreise ist eine digitalen Anmeldung sowie eine Impfung, Genesung oder ein Test nötig. In Quarantäne muss man dann nicht.

Malta

Malta hat eine der niedrigsten Infektionsraten und eine der höchsten Impfquoten der EU. Zur Einreise sind eine digitale Anmeldung und der Nachweis einer Impfung, Genesung oder eines Tests nötig. Wer das nicht vorweisen kann, muss nach der Einreise 14 Tage in ein offizielles Quarantäne-Hotel und dafür 100 Euro pro Nacht bezahlen. Einrichtungen wie Geschäfte, Dienstleistungsbetriebe, Kinos und Theater sind geöffnet. Von 9. Oktober an ist es Restaurants und Bars gestattet, Gäste ohne Impfnachweis abzulehnen - wenn sie das tun, dürfen sie als Belohnung von der Regierung länger geöffnet haben, die Tische näher zusammenrücken und Leute an der Bar bedienen.

Spanien und Portugal

In den beiden bei Deutschen beliebten Urlaubsländern Spanien und Portugal ist die Corona-Pandemie derzeit entspannt. Die Sieben-Tage-Inzidenz in Spanien liegt bei 27,5 und damit niedriger als in Deutschland. 77,7 Prozent der Bevölkerung sind vollständig gegen Corona geimpft. In Portugal lag die 14-Tage-Inzidenz bei 111, das Gesundheitssystem stand nicht mehr unter besonderem Druck und der Anteil der vollständig Geimpften ist mit 84 Prozent höher als in den meisten anderen Ländern.

Angesichts dieser positiven Entwicklung sind in beiden Ländern die meisten Beschränkungen inzwischen weggefallen. Maskenpflicht besteht aber weiterhin in der Öffentlichkeit in Innenräumen sowie im Nahverkehr. Im Freien nur dann, wenn der Mindestabstand - in Spanien 1,5 Meter, in Portugal zwei Meter - zu nicht im selben Haushalt lebenden Personen nicht eingehalten werden kann.

Hier und da kann es noch Einschränkungen bei der Auslastung der Innenräume von Gaststätten geben. Vor allem in Spanien bestehen noch Unterschiede zwischen einzelnen Regionen. So darf in Discos auf der beliebten Urlauberinsel Mallorca ab dem 8. Oktober wieder getanzt werden, in der Touristenmetropole Barcelona aber ist das nur bei Tanzflächen der Clubs im Freien erlaubt.

Bei der Einreise müssen für beide Länder aber noch elektronische Reiseanmeldungen ausgefüllt werden. Und alle Personen ab 12 Jahren müssen einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen. Wer das nicht hat, ist verpflichtet, einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorzuweisen.

Griechenland und Zypern

Vor der Einreise nach Griechenland geben die Besucher auf einer Website (travel.gov.gr) ihre Daten ein und erhalten einen QR-Code zur Nachverfolgung. Außerdem müssen sie einen aktuellen negativen Schnelltest vorlegen oder voll geimpft sein. Das gilt auch für Kinder ab zwölf Jahren.

Zypern stuft Deutschland in der roten, also stark betroffenen Kategorie ein. Das bedeutet für alle Einreisenden, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sein müssen und dann trotzdem am Flughafen auf Zypern noch einen weiteren Corona-Test machen und selbst bezahlen müssen. Zudem muss spätestens 48 Stunden vor der Einreise auf einer Website (cyprusflightpass.gov.cy) der «Cyprus Flight Pass» beantragt und während des Urlaubs stets mitgeführt werden.

Kroatien

Von Touristen wird eine Bescheinigung verlangt, die belegt, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Hotels empfangen Gäste ohne Einschränkungen. Gaststätten und Cafés dürfen auch in ihren Innenbereichen bewirten, aber nur an den Tischen, zwischen denen Abstände einzuhalten sind. An öffentlichen Versammlungen darf nur eine bestimmte Anzahl an Menschen teilnehmen.

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