Mehrjährige Haftstrafen für zwei Antifa-Kämpfer: Das Landgericht Stuttgart hat zwei Mitglieder der Antifa zu Haftstrafen von fünfeinhalb und viereinhalb Jahren verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Diyar A. und Joel P. im Mai letzten Jahres bei einem Angriff auf eine Gruppe Demonstranten beteiligt waren. Dabei wurden drei Männer zusammengeschlagen, von denen zwei aller Voraussicht nach bleibende Schäden davontragen werden. Richter Johannes Steinbach sprach von „ideologischer Verblendung“ und „hoher krimineller Energie“. Die Verurteilung erfolgte letztlich wegen gefährlicher und schwerer Körperverletzung sowie schweren Landfriedensbruchs.
Rückblick: Am 16. Mai ist eine Gruppe von Männern auf dem Cannstatter Wasen (ein Gelände am Stuttgarter Neckar-Ufer) zu einer Demonstration gegen die Anti-Corona-Maßnahmen unterwegs. Die Männer gehören dem AfD-nahen Verein „Zentrum Automobil“ an, der seit 2010 an den Betriebsratswahlen von Daimler teilnimmt und an einer ganzen Reihe von Standorten Betriebsräte stellt. Die Gruppe wird von einer zahlenmäßig überlegenen, mit Flaschen und Reizgas ausgestatteten und vermummten Gruppe von 20 bis 40 Antifa-Mitgliedern attackiert, wobei das Gericht von einer „fast militärischen Formation“ der Angreifer spricht. Einigen der Überfallenen gelingt die Flucht, die anderen werden zu Boden geschlagen und mit Tritten malträtiert. Einige davon seien laut Steinbach sogenannte „Stampftritte“ gewesen, wie sie im Karate üblich sind, und die – wenn sie gegen den Kopf gerichtet sind – leicht zu tödlichen Verletzungen führen können. Zeugen, die die Angreifer entsetzt bitten, nicht weiter auf die schwer verletzten Opfer einzuschlagen, werden mit den Worten: „Das waren doch nur Nazis“, abgefertigt.
Einer der Geschädigten erlitt einen Schädelbasisbruch, lag mehrere Wochen im Koma und wird voraussichtlich für den Rest seines Lebens unter kognitiven Problemen leiden. Ein anderer ist auf einem Auge fast blind.
Diyar A. ist als Kämpfer für die kurdische Unabhängigkeit den Behörden in Deutschland schon lange bekannt, nennt mehrere Vorstrafen sein Eigen und befand sich darüber hinaus zur Tatzeit auf Bewährung. Er verzichtete auf ein Schlussplädoyer. Joel P. dagegen las einen vorbereiteten Text vor, in dem er den Angriff aus politischen Gründen rechtfertigte, Solidarität für sich und sein Tun einforderte und vom Klassenkampf schwadronierte.
Solidarität: Die erhielten die beiden Täter tatsächlich. In Nähe des Gerichtsgebäudes hatten sich schwarz gekleidete Vermummte postiert, die rote Transparente hochhielten, auf denen stand: „Nazis angreifen ist legitim. Freiheit für Jo“. Die Stuttgarter Antifa hatte einen – mittlerweile nicht mehr auffindbaren – Text in Netz gestellt, in dem von einer „handfesten antifaschistischen Intervention“ gesprochen wurde. Auf dem linksradikalen Portal „Indymedia“ finden sich eine Reihe von Texten, in dem unter anderem steht: „Wir lassen uns nicht vorschreiben, welche Mittel wir in unserem antifaschistischen Kampf nutzen. … Die Bullen und dieser Staat mögen oft unbezwingbar erscheinen, sie sind aber angreifbar und wenn sie zwei von uns angreifen, dann wehren wir uns alle!“ Weiter wird der Angriff als „körperliche Auseinandersetzung“ verharmlost und allgemein damit gedroht, „den Kampf, mit allen Mitteln, die wir als notwendig erachten“, weiterzuführen.