Finanzen

EZB: Aktionspläne der Banken gegen Risiken durch Klimawandel werden verpflichtend

Die EZB will die Banken im Euro-Raum dazu verpflichten, langfristige Aktionspläne gegen ihre Anfälligkeit für Klimarisiken auszuarbeiten.
20.10.2021 10:51
Aktualisiert: 20.10.2021 10:51
Lesezeit: 1 min
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Die Banken im Euroraum sollten laut EZB-Direktor Frank Elderson gesetzlich verpflichtet werden, langfristige Aktionspläne gegen ihre Anfälligkeit für Klimarisiken aufzulegen. Angesichts des schnell voranschreitenden Klimawandels sei es nun an der Zeit zu handeln, betonte er am Mittwoch. „Nur wenn verpflichtende Übergangspläne eingeführt werden, können die hehren Absichten der Banken für die nächsten 30 Jahre jetzt auch in konkrete Aktionspläne umgemünzt werden“, sagte der Niederländer auf einer Finanzmarktaufsichtskonferenz in Wien. Die Geldhäuser sollten den nächsten Schritt im Risikomanagement gehen, sagte Elderson.

Dabei sei es nötig, den Blick nicht nur auf die unmittelbare Zukunft, sondern auf die nächsten 30 Jahre zu richten. Zugleich sollten sich die Banken hinsichtlich ihrer Anfälligkeit für Klimarisiken Zwischenziele setzen, damit sie fit für die zur Jahrhundertmitte angestrebte klimaneutrale Wirtschaft würden. Es müssten strukturelle Veränderungen beim Geschäftsbetrieb her, damit die Banken ihre Ziele auch erreichten. Damit solle verhindert werden, dass sich Risiken für sie und das gesamte Finanzsystem aufbauten.

Elderson ist EZB-Direktor und zugleich Vize-Chef der EZB-Bankenaufsicht. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat bereits damit begonnen, größere Bereiche der Wirtschaft in einem gesamtwirtschaftliche Klimastresstest auf ihre Anfälligkeit für Klimarisiken zu prüfen. Die EZB-Bankenaufsicht hat zudem einen Leitfaden für Geldhäuser zu Klima- und Umweltrisiken erstellt. Zu den durch den Klimawandel für Banken drohenden Gefahren gehören etwa Investments in emissionsintensive Unternehmen und klimaschädliche Branchen. Denn bei diesen könnten sich die Kurse rapide ändern - etwa durch Schwenks in der Politik, durch große Klimavorfälle oder sich ändernde Einstellungen der Anleger. Auch Gefahren für die Geschäftstätigkeit wegen extremer Wetterbedingungen gehören dazu.

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