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Bahnbrechendes Urteil: Gericht stellt erstmals gesundheitsschädliche Wirkung von Windrädern fest

Ein französisches Gericht hat ein möglicherweise bahnbrechendes Urteil gesprochen, das weitreichende Folgen für die Entwicklung der Windkraft in Deutschland und Europa haben könnte.
11.11.2021 12:00
Lesezeit: 2 min

Ein Berufungsgericht im französischen Toulouse hat ein möglicherweise bahnbrechendes Urteil zu den negativen Auswirkungen von Windkraftanlagen auf die menschliche Gesundheit gesprochen. Darin wird erstmals die Existenz und Bedeutung des sogenannten "Windturbinensyndroms“ festgehalten, also die schädlichen Folgen des von Windrädern ausgehenden tieffrequenten Schalls und von Infraschall auf die Gesundheit.

Diese Schallarten entstehen durch die Veränderung des Luftdrucks im Zuge der Drehbewegung der Rotoren und in Folge des Vorbeiziehens von Rotoren am Mast. Das Portal Tichy‘s Einblick berichtet über das Urteil und die Funktionsweise von tieffrequentem und Infraschall: „Dabei verändert sich der Luftdruck kurzzeitig; tieffrequenter Schall wird ausgesendet, der vom Menschen kaum gehört, lediglich als regelmäßiges Wummern wahrgenommen werden kann. Der Organismus jedoch spürt ihn und reagiert mit Stresssymptomen. Die machen auf Dauer krank: Eine Erfahrung, die auch viele Menschen in der Nähe von Windrädern hierzulande machen.“

Die Kläger waren überzeugt, dass ihre Beschwerden (unter anderem Kopfschmerzen, Schwindel, Herzrasen, Tinnitus, Übelkeit, Nasenbluten und Schlafstörungen) im Laufe der Zeit durch den Betrieb der Windkraftanlagen ausgelöst wurden, die zwischen 700 und 1.300 Metern von ihrem Haus entfernt stehen.

Das Ehepaar zeigte in der Vergangenheit keine gesundheitlichen Auffälligkeiten und stand dem Bau der Windkraftanlagen anfangs auch nicht kritisch gegenüber, hielt das Gericht fest, entwickelten aber nach deren Bau die oben beschriebenen Symptome. Verließen sie den Ort für mehrtägige Urlaubsreisen, verschwanden die Beschwerden. Dem Ehepaar wurden 128.000 Euro an Schadensersatz zugesprochen.

In erster Instanz hatten die Richter am Bezirksgericht in Castres die Lärmbelästigung zwar anerkannt, sahen diese allerdings nicht als eine Belästigung in abnormaler Weise an, wie es das Berufungsgericht mit der Anerkennung des „Windturbinensyndorms“ nun getan hatte.

Mögliche Auswirkungen auf Deutschland

Das Urteil des Berufungsgerichts könnte weitreichende Folgen für die Entwicklung der Windkraft in Deutschland und Europa haben. Hierzulande kämpfen Schätzungen zufolge etwa 1.000 Bürgerinitiativen gegen den Bau von Windparks in der Nähe von Siedlungen. In mehreren Bundesländern existieren deshalb gesetzlich festgeschriebene Mindestabstände.

Im Zuge der sogenannten „Energiewende“ soll die Kapazität von Windrädern massiv ausgebaut werden - darin sind sich beinahe alle im Bundestag vertretenen Parteien (außer der AfD) einig. Die Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock forderte jüngst, dass mindestens zwei Prozent der gesamten Landesfläche mit Windrädern bestückt werden müssten.

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