Deutschland

Ab Mittwoch: Neue 3G-Regeln am Arbeitsplatz und Pflicht zum Homeoffice

Lesezeit: 2 min
23.11.2021 12:08  Aktualisiert: 23.11.2021 12:08
Im Kampf gegen Corona gibt es neue Pflichten, Kontrollen und Strafen. Ein Überblick, was ab Mittwoch für Unternehmen und Beschäftigte gilt.
Ab Mittwoch: Neue 3G-Regeln am Arbeitsplatz und Pflicht zum Homeoffice
Der Selbsttest vor Ort unter Aufsicht des Arbeitgebers wird für viele zum neuen Normalfall. (Foto: dpa)
Foto: Matthias Balk

Mehr zum Thema:  
Benachrichtigung über neue Artikel:  

Im Kampf gegen die Pandemie gelten bald auch am Arbeitsplatz schärfere Regeln. «Nur für Geimpfte, Getestete und Genesene» heißt es dann auch im Job. Das hat Folgen vor allem für Ungeimpfte. Das Ziel: Die Verbreitung des Coronavirus in Betrieben soll eingedämmt werden. Mit den Regeln, die ab Mittwoch gelten, kommen auf Arbeitgeber und Beschäftigte wesentliche Änderungen zu.

Neue Kontrollen

Zugang zu einem Betrieb sollen Beschäftigte nur bekommen, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. Geimpfte und Genesene müssen das belegen - zum Beispiel mit dem gelben Impfpass, ein Impfzertifikat über eine App oder ein Genesennachweis. Ungeimpfte, die nicht von zu Hause arbeiten können, müssen dem Arbeitgeber einen tagesaktuellen Test (oder maximal 48 Stunden alten PCR-Test) vorlegen. Auch ein Selbsttest vor Ort unter Aufsicht des Arbeitgebers ist möglich.

Pflichten für Arbeitgeber

Arbeitgeber sind für die Überprüfung der Nachweise vor dem Betreten der Arbeitsstätten verantwortlich. Unternehmen sollen die 3G-Regeln täglich kontrollieren und dokumentieren. Wenn der Arbeitgeber einen Genesenen- oder Impfnachweis einmal kontrolliert und dokumentiert hat, können die jeweiligen Beschäftigten von den täglichen Kontrollen ausgenommen werden. Arbeitgeber sollen zudem mindestens zweimal pro Woche kostenlose Tests anbieten.

Wirtschaftsverbände sehen viel Aufwand für Firmen. «Das neue Testregime stellt unsere Unternehmen vor große Herausforderungen», sagt Steffen Kampeter vom Arbeitgeberverband BDA. Die Regelungen zum Nachweis des Status schafften indes Rechtssicherheit. Die vorgesehene Speichermöglichkeit begrenze Bürokratie.

Kritik von Datenschützern

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber befürwortet 3G am Arbeitsplatz, stört sich aber an der Umsetzung. «Es hätte in den meisten Fällen gereicht, den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern überhaupt eine Kontrolle zu ermöglichen.» Stattdessen seien die Unternehmen dauerhaft, flächendeckend und unter Androhung eines Bußgeldes zur Kontrolle verpflichtet.

«Die Vorgaben hätten klarer ausfallen können», meint auch der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte Stefan Brink. Es bleibe viel Spielraum - etwa, ob Arbeitgeber täglich alle Beschäftigten kontrollieren müssten oder Stichproben genügten. Unscharf sei auch, ob Sichtkontrollen reichten, Listen angelegt würden oder ein Abgleich mit dem Personalausweis nötig sei. «Die Unklarheit geht zulasten der Beschäftigten», kritisiert Brink. Eine saubere Umsetzung bis Mittwoch sei nicht sinnvoll zu schaffen.

Schnelle Umsetzung

Auch Arbeitgeber beklagen die Fristen zur Einführung. «Binnen weniger Tage sind Kontrollen im großen Stil, etwa für Schichtarbeiter in der Produktion, nur schwer umsetzbar», meint etwa Kai Beckmann, Präsident des Bundesarbeitgeberverbands Chemie. «Wir wollen ja auch Staus an Werkstoren verhindern, die zu Infektionen führen könnten. Zugleich müssen Schichten in der Produktion vollständig besetzt sein.» Er spricht von einer «Irrsinnskomplexität».

Hürden im Alltag

Noch komplexer werden 3G-Kontrollen im Job, wenn sie abseits von Büros oder Werken stattfinden - etwa im Handwerk. Bei vielen eher kleinen Betrieben dürfte der Kontrollaufwand relativ überschaubar bleiben, sagt Hans Peter Wollseifer vom Handwerksverband ZDH. «Aber bei den Betrieben etwa der Gebäudereinigung oder im Bauhandwerk, bei denen die meisten Beschäftigten direkt zu den Baustellen und dann oft noch zu täglich wechselnden Objekten und Arbeitsorten fahren, dürfte es extrem schwierig werden.» Angesichts der Hürden sprechen sich die Gebäudereinigungs- und Baubranche für 2G aus - also notfalls mit Impfpflicht am Arbeitsplatz.

Sanktionen

Bei Verstößen drohen Beschäftigten Konsequenzen. Ungeimpfte

Beschäftigte, die keinen gültigen Nachweis mitbringen und sich einem Test verweigern, dürfen das Betriebsgelände nicht betreten. «Der Arbeitgeber braucht deshalb in diesem Fall keine Vergütung zu zahlen, da der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung erbringen kann», sagt der Arbeitsrechtler Gunnar Roloff.

Der Präsident des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall, Stefan Wolf, sagte dem Fernsehsender «Bild Live», wenn ein Arbeitnehmer sich partout weigere und das für einen längeren Zeitraum, biete er im Rahmen seines Vertrags seine Arbeitsleistung nicht mehr an. «Dann kann der Arbeitgeber fristlos kündigen.»

Homeoffice-Pflicht

Zudem kommt eine Homeoffice-Pflicht: Wo keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, soll die Arbeit vom häuslichen Arbeitsplatz ermöglicht werden. Solche Gründe könnten vorliegen, wenn die Betriebsabläufe sonst erheblich eingeschränkt würden oder gar nicht aufrechterhalten werden könnten - zum Beispiel Schalterdienste bei erforderlichen Kunden- und Mitarbeiterkontakten oder Reparatur- und Wartungsaufgaben. Die Beschäftigten wiederum haben ein Angebot des Arbeitgebers anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.


Mehr zum Thema:  

DWN
Finanzen
Finanzen Wann kommt das Vermögensregister - und muss man wirklich davor Angst haben?
11.10.2024

Das EU-Vermögensregister ist eines der heißesten Themen des Jahres 2024 und verursacht bereits große Wellen – obwohl es noch gar nicht...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Cybersicherheit: KMU als Sorgenkinder - Bedrohung durch Russland und China wächst
11.10.2024

Die Digitalisierung in Deutschland ist ein Dauerbrenner – leider oft aus den falschen Gründen. Während andere Nationen ihre digitalen...

DWN
Unternehmen
Unternehmen VW-Konzern kämpft mit Absatzrückgang - und senkt Absatzprognose
11.10.2024

Der VW-Konzern leidet zunehmend unter der geringen Nachfrage. In den letzten drei Monaten sind die Verkaufszahlen merklich gesunken. Durch...

DWN
Finanzen
Finanzen Energie sparen: 10 Tipps, um Strom, Gas und damit bares Geld zu sparen
11.10.2024

In Zeiten hoher Energiekosten wird es für Unternehmer immer wichtiger, ihre Betriebsausgaben zu senken. Deutschland ist noch immer in...

DWN
Politik
Politik Deutscher Nato-General fordert höhere Verteidigungsausgaben
11.10.2024

Angesichts der erweiterten Militärplanungen fordert der deutsche Nato-General Christian Badia eine deutliche Erhöhung der...

DWN
Weltwirtschaft
Weltwirtschaft Inflation sinkt auf niedrigsten Stand seit 2021: Energie sorgt für Inflationsrückgang
11.10.2024

Im September haben sich Waren und Dienstleistungen nicht mehr so stark verteuert wie in vielen vorherigen Monaten. Eine bestimmte...

DWN
Immobilien
Immobilien Immobilienmarkt Ost-West: Warum der Traum vom Eigenheim für viele unerreichbar bleibt
11.10.2024

Der Immobilienmarkt in Deutschland ist tief gespalten – und die Ursachen liegen nicht nur in der Gegenwart. Besonders im Osten, wo der...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Tesla-Robotaxi Cybercab und autonomer Bus Robovan - eine Wette, die nicht aufgeht?
11.10.2024

Tesla-Chef Elon Musk setzt stark auf die Zukunft der Mobilität mit einem Tesla-Robotaxi und einem selbstfahrenden Bus. Das Modell...