Politik

Ursula von der Leyens neue EU-Regel: Impfnachweise ohne Booster nur noch neun Monate gültig

Die digitalen EU-Nachweise über Corona-Impfungen, -Tests und Genesung gelten als Erfolgsgeschichte: Sie werden auch außerhalb der Union in vielen Ländern verwendet. Auf Menschen ohne Auffrischungsimpfung kommt aber eine Änderung zu.
21.12.2021 14:40
Aktualisiert: 21.12.2021 14:40
Lesezeit: 1 min
Ursula von der Leyens neue EU-Regel: Impfnachweise ohne Booster nur noch neun Monate gültig
Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, lächelt vor der Begrüßung der moldawischen Präsidentin Sandu am Rande eines Gipfels der Östlichen Partnerschaft. (Foto: dpa) Foto: Stephanie Lecocq

Ohne Booster sind EU-Impfzertifikate in der Europäischen Union künftig neun Monate nach der Grundimmunisierung gegen das Coronavirus ungültig. Die Entscheidung tritt am 1. Februar in Kraft, wie die EU-Kommission am Dienstag mitteilte. Theoretisch können die EU-Länder noch ein Veto einlegen, was aber so gut wie ausgeschlossen ist. Die Regelung sei mit den EU-Staaten abgestimmt worden und werde auch im jüngsten Gipfelbeschluss erwähnt, so ein Kommissionssprecher. Mit den neuen Regeln sollen einheitliche Reiseregeln innerhalb der EU garantiert werden.

Der EU-Impfnachweis besteht aus einem QR-Code, der direkt nach der Impfung in Praxen und Impfzentren erstellt wird oder nachträglich in Deutschland etwa in Apotheken erhältlich ist. Der Code ist in einer Smartphone-App darstellbar und kann digital ausgelesen werden. Die Codes werden trotz verschiedener Apps der einzelnen Länder überall in der EU erkannt und erleichtern auf Reisen Nachweise über Impfungen, frische Tests und kürzlich überstandene Infektionen mit dem Coronavirus.

Mitgliedsstaaten können für Einreisen theoretisch aber weiterhin zusätzliche Tests verlangen. Sie werden aber aufgefordert, sich an die Absprachen zu halten, wonach die Bewegungsfreiheit nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden soll. Wie lange mit einer Booster-Impfung vereinfachtes Reisen in der EU garantiert wird, ist noch nicht geregelt.

Auffrischungsimpfungen werden laut Kommission spätestens sechs Monate nach der vollständigen Impfung empfohlen. Das Impfzertifikat soll aber drei weitere Monate gültig sein, bevor es abläuft, damit man genug Zeit hat, sich eine Auffrischungsimpfung zu holen.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte bereits nach dem EU-Gipfel vergangene Woche angekündigt, dass ihre Behörde zeitnah eine Regelung mit Blick auf den EU-Impfnachweis vorlegen werde. Die EU-Länder und das EU-Parlament hatten sich vor der diesjährigen Sommersaison auf die letzten Details der europaweiten Zertifikate geeinigt. Sie werden mittlerweile nach Kommissionsangaben in 60 Ländern und Regionen auch außerhalb der EU anerkannt und verwendet. Insgesamt seien bereits mehr als 800 Millionen Zertifikate ausgestellt worden.

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