Deutschland

Schäden aus Impfung im Job gelten nicht Arbeitsunfall

Lesezeit: 2 min
15.01.2022 11:42
Auch wenn eine Impfung vom Arbeitgeber angeboten wurde, müssen Schäden daraus nicht als Arbeitsunfall gelten - und die Unfallversicherung zahlt nicht.
Schäden aus Impfung im Job gelten nicht Arbeitsunfall
Schäden durch vom Arbeitgeber angebotenen Impfungen müssen kein Arbeitsunfall sein. (Foto: dpa)
Foto: Alina Novopashina

Mehr zum Thema:  
Benachrichtigung über neue Artikel:  

Wenn der Arbeitgeber seinen Angestellten eine Impfung anbietet und diese Impfung gesundheitliche Schäden nach sich zieht, so muss dies nicht als Arbeitsunfall gewertet werden und die Unfallversicherung muss entsprechend nicht zahlen. Dies zeigt ein Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz aus dem letzten Jahr. Doch die Argumentation des Gerichts zeigt auch, wie man als Arbeitnehmer das Problem, auf dem Schaden sitzenzubleiben, möglicherweise umgehen kann.

In dem konkreten Fall ging es darum, dass sich der Leiter eines Krankenhaus-Caterers im November 2009 gegen Influenza A (H1N1 – Schweinegrippe) impfen ließ. Die Impfung war freiwillig und wurde von seiner Arbeitgeberin angeboten. Im Jahr 2017 erkrankte der Arbeitnehmer. Er führte die Erkrankung auf die Impfung zurück und beantragte er Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Der Kläger gab an, dass alle Mitarbeiter mit Patientenkontakt aufgefordert worden seien, sich impfen zu lassen. Er sei mündlich aufgefordert worden, sich impfen zu lassen, um als Vorbild zu dienen. Er selbst sei täglich einmal für ein bis zwei Stunden auf die Stationen gegangen, um das Essen zu kontrollieren. Außerdem sei er als Ernährungsberater tätig und suche dabei Patienten auf. Zudem verwies er auf die Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko), an der Grippeschutzimpfung teilzunehmen.

Doch die zuständige Unfallversicherung erkannte das Vorliegen eines Arbeitsunfalls nicht an. Daher erhob das Impfopfer Klage beim Sozialgericht (SG) Koblenz, welches die Klage mit Urteil vom 22. Juli 2020 abwies. Gegen die Entscheidung des SG legte der Kläger Berufung beim Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz ein. Doch auch das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz bestätigte die Entscheidung des Sozialgerichts. Bei der Grippeschutzimpfung habe es sich nicht um einen Arbeitsunfall gehandelt.

Dass die Impfung von der Arbeitgeberin finanziert und empfohlen wurde, ist laut Gericht irrelevant. Maßgeblich sei, dass es keine Pflicht zur Impfung gab. Der Arbeitnehmer habe auch nicht davon ausgehen dürfen, zur Impfung verpflichtet zu sein. Allein die Vorstellung, damit auch den Interessen seines Arbeitsgebers zu dienen, reiche nicht aus. Er habe auch keinen unmittelbaren körperlichen Kontakt mit Patienten gehabt, wie in einer Notaufnahme. Zudem sei er nicht in einem Bereich tätig gewesen, wo eine erhöhte Durchseuchungsrate zu erwarten war.

Letztlich ist der Kläger daran gescheitert, dass er nicht nachweisen konnte, dass er tatsächlich zu der Impfung aufgefordert worden sei. Er sagt, die Aufforderung sei mündlich erfolgt, in den Schreiben der Arbeitgeberin wird die Impfung jedoch lediglich angeboten. Hätte der Arbeitnehmer sich die Aufforderung zur Impfung schriftlich geben lassen, würde der Impfschaden wohl als Arbeitsunfall behandelt werden. Im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz heißt es:

"Es ist nicht erwiesen, dass die Teilnahme an der Grippeschutzimpfung am 09.11.2009 der Erfüllung einer objektiv bestehenden Haupt- oder Nebenpflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis diente. Dies würde voraussetzen, dass der Kläger durch Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Weisung des Arbeitgebers im Rahmen des Direktionsrechts verpflichtet war, an der Impfung teilzunehmen."


Mehr zum Thema:  

DWN
Politik
Politik Großer Erfolg: Knapp 150.000 Einträge in Organspende-Register
23.08.2024

Organspenden sind dringend nötig, um schwerkranken Menschen zu helfen. Ein generelles Ja oder Nein zur eigenen Spendebereitschaft nach dem...

DWN
Politik
Politik Die DWN-Chefredaktion kommentiert: Was erlauben Höcke? Ist er ein Querulant oder ein Gewohnheitsverbrecher?
23.08.2024

Liebe Leserinnen und Leser, jede Woche gibt es ein Thema, das uns in der DWN-Redaktion besonders beschäftigt und das wir oft auch...

DWN
Technologie
Technologie Juristischer Streit um geplante Erdgasförderung geht weiter
23.08.2024

Der Streit um das Stromkabel vor der Nordseeinsel Borkum verdeutlicht mal wieder, warum Deutschland nichts schnell geregelt kriegt, was...

DWN
Finanzen
Finanzen Vermögensbesteuerung: Europa schafft nach und nach die letzten Steueroasen ab
23.08.2024

Unter den wohlhabenden Steuerflüchtlingen in der Schweiz herrscht neuerdings eine gewisse Anspannung und Unruhe. So mancher...

DWN
Politik
Politik Flammen wie ein Fanal: Ukraine versenkt russische Fähre mit Öl im Hafen
23.08.2024

Die schweren Kämpfe in der Ostukraine und im westrussischen Gebiet Kursk halten an. Bilder einer brennenden Eisenbahnfähre im Hafen...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Patentanmeldungen: Ostdeutsche Hochschulen hängen Westen ab
23.08.2024

Die Wirtschaft in Ostdeutschland erholt sich und wuchs zuletzt schneller als die in Westdeutschland. Jetzt ziehen die ostdeutschen...

DWN
Panorama
Panorama Fentanyl in Deutschland: Droht auch bei uns eine Opioid-Krise wie in den USA?
23.08.2024

Die Droge Fentanyl tötet in den USA tausende Menschen. In Deutschland ist sie bislang weniger verbreitet. Doch das könnte sich ändern....

DWN
Technologie
Technologie Verwirrende Finanzamt-Briefe? Wie KI Behördendeutsch entschlüsseln kann
23.08.2024

„Sehr geehrter Steuerzahler“ - und der Rest des Briefes bleibt unklar? Das ist vielen Menschen vertraut. Eine Umfrage zeigt, dass vor...