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„Sendung mit der Maus“ füttert Kleinkinder mit Gender-Ideologie

Lesezeit: 3 min
12.04.2022 10:47  Aktualisiert: 12.04.2022 10:47
Die „Sendung mit der Maus“ bringt Kleinkindern im Vorfeld des von der Bundesregierung vorbereiteten „Selbstbestimmungsesetzes“ Gender-Inhalte bei.
„Sendung mit der Maus“ füttert Kleinkinder mit Gender-Ideologie
Maus und Elefant mit Seifenblasen aus der ARD-Kindersendung «Sendung mit der Maus». (Foto: dpa)

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Die vom Westdeutschen Rundfunk produzierte Kindersendung „Sendung mit der Maus“ hat mit einer Folge vor einigen Wochen Aufsehen erregt. Darin werden die jungen Zuschauer mit dem Thema Geschlechtsumwandlung und der Ideologie des „Gender Mainstreaming“ vertraut gemacht.

Der Blog Tichy‘s Einblick berichtet: Am Sonntagvormittag pumpten Ideologen die traditionsreiche Kindersendung „Die Sendung mit der Maus“ mit LGBT-Propaganda voll. Da gab es den sympathischen „Herumtreiber“ Erik, der den Kindern aus der Vergangenheit vertraut war – und nun als „Katja“ wieder auf den Bildschirm trat. Die „Transfrau“ erklärte dann den Kindern, dass sie die Geschlechtsteile eines Mannes hätte, sich aber als Frau „fühle“. Dazu gab es Schleichwerbung für das kommende „Selbstbestimmungsgesetz“ der Ampel. In die Sendung führte Moderator Christoph Biemann sogar ganz offen mit LGBT-Flaggen ein.

Ampel bereitet „Selbstbestimmungsgesetz“ vor

Bundesjustizminister Marco Buschmann hat Ende Februar seinen Plan bekräftigt, das vor gut 40 Jahren eingeführte Transsexuellengesetz abzuschaffen. Der FDP-Politiker kritisierte, dass danach Betroffene für die Änderung ihres Geschlechtseintrags ein Gerichtsverfahren durchlaufen müssen, bei dem zwei Gutachten mit intimsten Fragen eingeholt würden. Dazu sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: „Wir müssen Respekt vor diesen Menschen haben und ihnen diese teilweise entwürdigende Behandlung ersparen. Das ist unser Ziel.“

Die Ampel-Parteien hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, das Transsexuellengesetz, das von vielen Transmenschen als demütigend empfunden wird, durch ein „Selbstbestimmungsgesetz“ zu ersetzen.

Buschmann betonte, die geschlechtliche Identität gehöre zur individuellen Persönlichkeit und werde durch das Persönlichkeitsrecht geschützt. Das sei die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. „Das geltende Gesetzesrecht trägt diesem Selbstbestimmungsrecht bislang nicht hinreichend Rechnung.“

Buschmann fügte hinzu: „Ich möchte im Übrigen jeden, der die Sache nicht so richtig ernst nimmt, bitten, sich mit Menschen zu unterhalten, die feststellen, dass sie sich nicht ihrem im Geburtenregister eingetragenen Geschlecht zugehörig fühlen.“ Diese durchlebten schwierige und belastende Phasen der Identitätsfindung und stießen noch immer „auf ein erschütterndes Maß an Vorurteilen“, während der Staat sie so behandele, „als stimme etwas mit ihnen nicht.“

Buschmann: Werbung für Abtreibungen soll legalisiert werden

Weniger Einfühlungsvermögen zeigt Buschmann, wenn es um den Schutz ungeborenen menschlichen Lebens geht: Das Bundeskabinett hatte auf sein Betreiben hin Anfang März den Weg für die Abschaffung des Paragrafen 219a freigemacht, der die „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ verbietet. Der Paragraf im Strafgesetzbuch soll dem Beschluss zufolge aufgehoben werden. Bislang führt er unter anderem dazu, dass Ärztinnen und Ärzte keine ausführlichen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche öffentlich anbieten können, ohne Strafverfolgung befürchten zu müssen. Der Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann muss nun noch von Bundestag und Bundesrat beraten werden.

Der FDP-Politiker nannte es im ZDF-Morgenmagazin einen „untragbaren Zustand“, dass das deutsche Recht es Ärztinnen und Ärzten verbiete, sachlich zu informieren und mit dem Staatsanwalt drohe. Deshalb streiche man diese Norm. „Es muss sich niemand Sorgen deswegen machen. Denn es wird keine Werbung oder so für Schwangerschaftsabbrüche geben, wie für Schokoriegel oder Reisen“. Das sei rechtlich ausgeschlossen.

Frauen müssten sich über Methoden und mögliche Risiken bestmöglich informieren können, erklärte Buschmann später. „Für einige Frauen führt der Weg direkt zur Ärztin oder zum Arzt ihres Vertrauens. Andere suchen erst eine Ärztin oder einen Arzt sowie Rat im Internet. Wir möchten, dass den Frauen in Deutschland beide Wege offenstehen.“

Zugleich gebe es weiterhin gesetzliche Regelungen gegen „anpreisende und anstößige Werbung“. „Niemand muss sich Sorgen machen, dass es hier beispielsweise reißerische Werbung für Schwangerschaftsabbrüche gibt.“ Auch das Niveau an Schutz für ungeborenes Leben ändere sich nicht.

In Deutschland etwa ist ein Schwangerschaftsabbruch nach dem Paragrafen 218 des Strafgesetzbuches grundsätzlich strafbar. Für die ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft sind Abtreibungen aber dann entkriminalisiert, wenn es vorher eine Beratung gegeben hat, gesundheitliche Gefahr besteht oder die Schwangerschaft infolge eines Sexualdelikts entstanden ist.

Urteile gegen Ärztinnen und Ärzte wegen „Werbung für den Schwangerschaftsabbruch“, die aufgrund der noch gültigen Regelung nach dem 3. Oktober 1990 ergangen sind, sollen zudem aufgehoben und die Verfahren eingestellt werden.

Die inzwischen zurückgetretene Bundesfrauenministerin Anne Spiegel (Grüne) nannte die Abschaffung von Paragraf 219a „überfällig“. „Ärztinnen und Ärzte sollen künftig über ihre medizinischen Leistungen zu Schwangerschaftsabbrüchen informieren können, ohne Strafverfolgung oder Stigmatisierung befürchten zu müssen. Damit stärken wir das Selbstbestimmungsrecht von Frauen nachhaltig.“ Zudem wolle die aktuelle Bundesregierung eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung einsetzen. „Die selbstbestimmte Familienplanung ist ein Menschenrecht.“

Bayerns Frauenministerin Ulrike Scharf kritisierte hingegen die geplante Abschaffung des Paragrafen 219a. „Das Selbstbestimmungsrecht von Frauen wird dadurch definitiv nicht verbessert“, erklärte die CSU-Politikerin. „Die Frauen, befinden sich - oft alleine - in einer emotionalen Ausnahmesituation und brauchen Hilfe bei der schwierigen Entscheidungsfindung.“ Ausführliche Informationen von Ärztinnen und Ärzten, die als gesetzliche Berater ausgeschlossen seien und den Schwangerschaftsabbruch vornähmen, seien nicht notwendig, so Scharf. „Es besteht hier kein Informationsdefizit.“


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