Im Zusammenhang mit der gemeinschaftlichen Vergewaltigung einer 15-jährigen Jugendlichen hat ein Prozess gegen elf junge Männer am Landgericht Hamburg begonnen. Gleich zu Beginn des Verfahrens beriet die Jugendkammer am Dienstag darüber, die Öffentlichkeit auszuschließen. Die Vorsitzende Richterin Anne Meyer-Göring hatte dies angeregt, die Verteidiger stellten daraufhin einen entsprechenden Antrag, dem sich die Staatsanwaltschaft nicht anschloss.
Zehn der Beschuldigten im Alter zwischen 18 und 22 Jahren sollen die Jugendliche im Hamburger Stadtpark vergewaltigt haben. Einem elften Angeklagten werden Beihilfe sowie Herstellung jugendpornografischer Inhalte und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen vorgeworfen. Er soll das Geschehen mit dem Handy gefilmt haben. Diesen Vorwurf erhebt die Staatsanwaltschaft auch gegen einen der zehn Hauptangeklagten, der zudem die Handtasche mit Wertsachen des Mädchens gestohlen haben soll.
Die 15-Jährige hatte nach Angaben der Staatsanwaltschaft am 19. September 2020 eine Party auf der Festwiese des Stadtparks besucht. Stark alkoholisiert sei sie am späten Abend auf einen der Angeklagten getroffen. Er habe sie in ein Gebüsch geführt. Dort seien drei weitere Angeklagte hinzugekommen. Die Männer hätten die Jugendliche teilweise unter Anwendung von Gewalt missbraucht. Danach sei die 15-Jährige noch zweimal in das Gebüsch geführt und jeweils von anderen Angeklagten vergewaltigt worden.
Verdächtige laufen seit fast drei Jahren frei herum
Die Nationalität der Beschuldigten wird vom Gericht nicht enthüllt. Eine Kleine Anfrage der CDU-Bürgerschaftsfraktion an den Hamburger Senat ergab Folgendes: bei vier der Beschuldigten handelt es sich um Deutsche, sechs haben andere Staatsangehörigkeiten, die nicht genannt werden und bei einem ist die Nationalität „unklar“, wie der Merkur im vergangenen Jahr berichtete.
Zudem sind sämtliche Verdächtigen nach der Tat in den vergangenen zweieinhalb Jahren frei herumgelaufen - außer einem, der zwischen März und April 2021 im Gefängnis saß und danach entlassen werden musste.
Drei der mutmaßlichen Verdächtigen wurden bereits vor der Tat als sogenannte „Obachttäter“ eingestuft. "Das sind Personen unter 21 Jahren, die besonders gewaltauffällig sind und unter ständiger Beobachtung der Behörden stehen“, berichtet Merkur.de weiter.