Der Einzelhandel im Aufruhr: Wie andere Branchen auch, kämpft der Einzelhandel mit den Gefahren einer drohenden Energieknappheit. Deshalb sind die Vertreter des Handels diesbezüglich im ständigen Austausch mit dem Bundeswirtschaftsministerium und der Bundesnetzagentur. „Derzeit ist die Lage zwar noch nicht kritisch, aber vielen bereitet die Situation bereits jetzt Kopfzerbrechen“, sagt Stefan Hertel, Pressesprecher des Handelsverband Deutschland (HDE), gegenüber den DWN.
Dabei geht es nicht nur darum, als systemrelevant eingestuft zu werden, um gegebenenfalls von einem Gasnotfallplan profitieren zu können, sondern es ist auch eine Kostenfrage. „Normalerweise,“ so Hertel, „haben die Verträge im Einzelhandel mit den einzelnen Energieversorgungen eine Laufzeit von zwei Jahren.“ Deshalb stünden vor allem jene Unternehmen vor einem Dilemma, die jetzt neue Verträge zu den hohen Marktpreisen abschließen oder sich einen neuen Energieversorger suchen müssen. Allerdings sei man zuversichtlich, dass im Notfall dem Einzelhandel der Gashahn nicht abgedreht würde.
Derzeit werden die einzelnen Szenarien durchgespielt, um im Falle eines Falles darauf vorbereitet zu sein, sollten die Gasspeicherbestände wirklich bedrohlich knapp werden. Dabei sei erwähnt, dass in weniger als einer Woche die jährlichen Wartungsarbeitern an der Gaspipeline Stream 1 beginnen und bereits jetzt ihren Schatten vorauswerfen. Der Grund: Die Angst geht um, dass im Anschluss der Wartungsarbeiten die Gaspipeline nicht mehr geöffnet wird.
Priorisierung des Handels allein genügt nicht
Im Falle einer Gasknappheit würde die Systemrelevanz des Einzelhandels aber nicht genügen, um den Handel langfristig aufrechtzuerhalten. Denn sollten die Zulieferer nicht ähnlich priorisiert werden, würden den Händlern früher oder später die Waren in ihren Regalen ausgehen.
Allerdings hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Ernährungsindustrie als kritische Infrastruktur definiert. Und Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, sowie Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, haben in einem öffentlichen Statement darauf hingewiesen, die Lebensmittelhersteller auch bei einem Energie-Notfall zu priorisieren. Bis jetzt gibt es dazu aber noch keine schriftliche Vereinbarung.
Zwar gibt es noch keine genauen Pläne, aber derzeit werden Kriterien ausgearbeitet, die die verschiedenen Hersteller erfassen sollen. Nach diesen Kriterien würde schätzungsweise ein Großbetrieb für Backwaren als ein priorisierter Gaskunde gelten.
Jedoch ist die Priorisierung grundsätzlich noch keine Garantie dafür, dass das Gas im Notfall auch wirklich beim Kunden ankommt. Denn: Praktisch ist es auch möglich, dass bei einer Gasknappheit zum Beispiel die verbleibende Ausspeisung einer Leitung nicht mehr ausreicht, um bis zum letzten Verbraucher durchzudringen.