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Kritik für neues Corona-Schutzkonzept

Lesezeit: 3 min
04.08.2022 15:04  Aktualisiert: 04.08.2022 15:04
Die Vorschläge des Bundes für die Corona-Schutzmaßnahmen ab Herbst liegen gerade auf dem Tisch. Schon entzündet sich Kritik an ihnen. Experten stellen vor die Sinnhaftigkeit des Boosters alle drei Monate infrage.
Kritik für neues Corona-Schutzkonzept
Karl Lauterbach (re., SPD), Bundesminister für Gesundheit, und Marco Buschmann (FDP), Bundesminister der Justiz, haben den Weg frei gemacht für das Comeback der Maskenpflicht. (Foto: dpa)

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Der Entwurf der Bundesregierung für das Infektionsschutzgesetz ist auf geteiltes Echo gestoßen. Dass das Konzept keine pauschalen Schließungen von Schulen vorsieht, wurde etwa von Ärztevertretern begrüßt. Von Lehrervertretern kam Zuspruch dafür, dass die Bundesländer ab Oktober an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht verordnen können sollen – für den Fall, dass es zu einer heftigen Infektionswelle kommt. In Richtung Regierung wurde aber auch der Vorwurf laut, dass manche der geplanten Regelungen nicht alltagstauglich seien – und Deutschland sich aufgrund der Möglichkeit für die Bundesländer, schärfere Maßnahmen zu ergreifen, wieder in einen „Flickenteppich“ zu verwandeln drohe.

Das Corona-Schutzkonzept von den Bundesministerien für Gesundheit und Justiz sieht unter anderem eine bundesweite Maskenpflicht in Bus, Bahn und Flugzeugen vor. Zudem soll ab Oktober eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten. Die Bundesländer sollen von da an auch Maskenpflichten in öffentlich zugänglichen Innenräumen verhängen und Tests in Schulen, Kitas und Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern vorschreiben dürfen. Eine Maskenpflicht in der Schule ist nur vorgesehen, wenn sonst kein geregelter Präsenzunterricht möglich wäre – die Regelung greift ab dem fünften Schuljahr. (jb)

Lehrerverband nicht einverstanden

Letzteres stößt beim Lehrerverband auf Unverständnis. Zwar sei die Möglichkeit der Maskenpflicht im Fall hoher Infektionszahlen an weiterführenden Schulen zu begrüßen, sagte Präsident des Lehrerverbandes, Heinz-Peter Meidinger, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Warum im gleichen Fall, also zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs, eine Maskenpflicht an Grundschulen nicht angeordnet werden kann, ist allerdings absolut nicht nachvollziehbar.“ Bei Grundschulen werde offensichtlich eher eine Schulschließung oder Unterrichtsausfall in Kauf genommen.

Die Bundesärztekammer hielt der Bundesregierung zugute, dass sie pandemiebedingten Schulschließungen eine Absage erteilte. Ärztepräsident Klaus Reinhardt bemängelte gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe zugleich, dass sich das Corona-Schutzkonzept an einigen Stellen „leider noch im Vagen“ halte. Unklar sei etwa, was passieren solle, wenn eine Überlastung der medizinischen Infrastruktur drohe. „Wichtig ist, dass in Zukunft im ganzen Bundesgebiet einheitliche Maßnahmen ergriffen werden, wenn bestimmte, klar definierte Kriterien erfüllt sind“, sagte Reinhardt.

Krankenhausgesellschaft unzufrieden

Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft vermisst Grenzwerte, anhand derer sich die Überlastung des Gesundheitswesens beurteilen lassen würde. „Es wird nicht direkt erkennbar, wie die Datenlage gravierend verbessert wird“, sagte der Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Der Deutsche Städtetag sieht noch mehrere offene Fragen. „Wird im Herbst wieder der kostenlose Bürgertest für alle eingeführt? Wie geht es mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht weiter? Dazu erwarten wir sehr bald Antworten der Bundesregierung“, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy den Funke-Zeitungen.

Es gab auch den Vorwurf in Richtung Regierung, dass einige vorgeschlagene Maßnahmen nicht alltagstauglich seien. So soll es in Restaurants sowie bei Kultur- und Sportveranstaltungen Ausnahmen der Maskenpflicht für getestete, frisch geimpfte und frisch genesene Menschen geben. „Frisch“ bedeutet, dass die Impfung oder die überstandene Covid-Erkrankung nicht länger als drei Monate her sein darf.

„Wenn bei der Maskenpflicht beispielsweise danach differenziert werden soll, ob die letzte Impfung drei oder vier Monate zurückliegt, dann frage ich mich, wie das im Alltag funktionieren soll“, sagte der Vorsitzende des Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt, der Rheinischen Post. „Dass solche Regelungen nicht zur Akzeptanz in der Bevölkerung beitragen werden, ist offensichtlich. Im Zweifel muss man auch nicht alles gesetzlich haarklein regeln.“

Besonders interessant in diesem Zusammenhang ist, dass zahlreiche Experten dem Bundesgesundheitsminister entscheidend widersprechen, dass eine vierte Impfung sinnvoll sei. Nach der nun vorgestellten Regelung bräuchte jeder, der etwa seine Angehörigen im Pflegeheim besuchen will, alle drei Monate eine Impfung.

Der Virologe Hendrik Streeck warnte, dass Deutschland sich angesichts unterschiedlicher Maßnahmen je nach Bundesland in einen Flickenteppich verwandeln könnte. Um das zu vermeiden, brauche es klare Vorgaben für die Länder, wann diese Maßnahmen wie die Maskenpflicht an Schulen ergreifen sollten, sagte Streeck am Mittwoch dem Fernsehsender Welt. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte bei RTL Direkt: „Dass da Flickenteppich kommt, hoffe ich nicht, wir arbeiten mit den Ländern zusammen, dass sie das Maximum nutzen, das wir anbieten.“

Die Maßnahmen sollen vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gelten. Mit den Vorschlägen wird sich als nächstes das Kabinett befassen, dann ist der Bundestag am Zug.


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