Politik

Bundesregierung einigt sich auf Gasumlage

Lesezeit: 2 min
05.08.2022 10:57  Aktualisiert: 05.08.2022 10:57
Ab Oktober sollen Firmen und Verbraucher eine Gasumlage zahlen um die Gasversorger zu entlasten
Bundesregierung einigt sich auf Gasumlage
Noch gibt es einige strittige Punkte zu klären, was die von der Bundesregierung getroffene Entscheidung der Gasumlage betrifft. (Foto: dpa)
Foto: Martin Schutt

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Ein heißes Eisen: Ab Oktober sollen Firmen und Verbraucher eine Gasumlage zahlen. Darauf hat sich die Bundesregierung geeinigt, sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Harbeck gestern. Der Grund: In der durch den Ukraine-Krieg ausgelösten Energiekrise sollen die Gasversorger in Deutschland vor Insolvenzen bewahrt und Lieferausfälle verhindert werden. Für die Bürger bedeutet das neben den Auswirkungen der Inflation eine weitere Belastung.

Auch deshalb will die Bundesregierung nun prüfen, ob die Mehrwertsteuer auf die Umlage wegfallen kann. Starker Gegenwind kommt ohnehin aus den Reihen der Opposition. Und auch der Städtetag fordert, die Umlage mit staatlichen Zuschüssen zu verringern.

Kritik aus der Opposition

„Die jetzt im Bundeskabinett beschlossene Gasumlage hat erhebliche handwerkliche Fehler. Sie ist zudem nicht fair“, sagte der stellvertretende Chef der Unionsfraktion, Jens Spahn, der Deutschen Presse-Agentur. Menschen mit kleinem Einkommen warteten seit Monaten auf eine wirkliche Entlastung. Das passe nicht zusammen. Die CDU hat zudem bereits angekündigt, im Deutschen Bundestag die Aufhebung dieser Verordnung zur Gasumlage zu beantragen, wenn die Umlage noch zusätzlich besteuert werde.

Aber auch der Koalitionspartner FDP meint dazu: "Die Umlage darf keine Basis für weitere Steuereinnahmen sein. Deshalb wird gerade geprüft, ob die Mehrwertsteuer auf die Umlage entfallen kann", sagte der energiepolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Michael Kruse. Und: "Sollte das technisch nicht möglich sein, ist für mich klar, dass die staatlichen Mehreinnahmen zusammen mit weiteren Entlastungen an die Verbraucher zurückgegeben werden müssen,“ so Kruse.

Gasumlage kommt im Oktober

Die Gasumlage soll im Oktober für Firmen und Privathaushalte eingeführt werden. Sie soll Gasversorgern zugutekommen, die zu hohen Preisen Ersatz für ausbleibende, günstigere Gasmengen aus Russland kaufen müssen. Wirtschaftsminister Habeck nannte zuletzt eine Spanne von 1,5 bis 5 Cent pro Kilowattstunde, in der sich die Gasumlage voraussichtlich bewegen werde.

Ein Sprecher des Finanzministeriums sagte, nach der derzeitigen Rechtslage sei die Gasumlage Teil der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Umsatzsteuer. Das Ministerium prüfe Wege, mit denen erreicht werden könne, dass Gaskunden in diesem Zusammenhang keine zusätzlichen Belastungen entstehen.

Der Deutsche Städtetag hingegen brachte staatliche Hilfen für überforderte Haushalte ins Spiel. "Der Bund sollte die Umlage durch staatliche Zuschüsse verringern, wenn die Preise am Markt noch weiter steigen und damit eine zu große Belastung der Verbraucher und der Wirtschaft droht", sagte Städtetagspräsident Markus Lewe.

Bei der Umsetzung der Umlage drohen außerdem rechtliche Probleme. Konkret geht es um die Frage, ob Kunden mit Festpreis-Verträgen die Umlage zahlen müssen. Ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums sprach von einem Detail, das geklärt werden müsse.

Mehrkosten für die Verbraucher

Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox liegen wegen der Umlage die Mehrkosten inklusive Mehrwertsteuer bei einer Spanne von 1,5 Cent bis 5 Cent pro Kilowattstunde für einen Single-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 5000 Kilowattstunden Gas pro Jahr zwischen 89 Euro und 298 Euro.

In einem Paar-Haushalt mit einem jährlichen Jahresverbrauch von 12.000 Kilowattstunde lägen die Mehrkosten zwischen 214 und 714 Euro, für einen Haushalt mit Einfamilienhaus und einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunde zwischen 357 und 1190 Euro.

Würde die Mehrwertsteuer wegfallen, würde der Single-Haushalt laut Verivox zwischen 14 Euro und 48 Euro entlastet, der Paar-Haushalt um 34 Euro bis 114 Euro und der Haushalt mit Einfamilienhaus zwischen 57 Euro und 190 Euro.

Die Höhe der Umlage soll nach Angaben des Bundeswirtschaftsministerium am 15. August mitgeteilt werden.


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